Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über den 1. Nachtraghaushalt 2022 der Gemeinde Blankenhagen
Vorlage
VFA/1596/2022/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 gem. § 48 KV M-V entsprechend der Anlagen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Gem. § 48 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat die Gemeinde  

unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen,

1. wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entstehen, ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich wesentlich erhöhen, im Finanzhaushalt ein erheblicher negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen entstehen oder ein bereits ausgewiesener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen sich wesentlich erhöhen wird; § 51 Absatz 4 bleibt unberührt,

2. im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen,

3. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,

4. Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Da sich die Kosten für die Baumaßnahme „Hort“ wesentlich erhöhen, ist die Erarbeitung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung notwendig.

 

Aufgrund der engen Terminkette bei dieser Baumaßnahme soll der 1. Nachtragshaushalt im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung nach § 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Blankenhagen beschlossen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat den 1. Nachtragshaushalt 2022 erarbeitet und legt ihn der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.