Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 gem. § 48 KV M-V entsprechend der
Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gem. § 48 Abs. 2 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat die Gemeinde
unverzüglich eine
Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen,
1. wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt ein erheblicher
Fehlbetrag entstehen, ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich wesentlich
erhöhen, im Finanzhaushalt ein erheblicher negativer Saldo der laufenden Ein-
und Auszahlungen entstehen oder ein bereits ausgewiesener negativer Saldo der
laufenden Ein- und Auszahlungen sich wesentlich erhöhen wird; § 51
Absatz 4 bleibt unberührt,
2. im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder
zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im
Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen
oder müssen; Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen,
3. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen
oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,
4. Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere
Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden
Stellen nicht enthält.
Da sich die Kosten für die Baumaßnahme „Hort“ wesentlich
erhöhen, ist die Erarbeitung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung notwendig.
Aufgrund der engen Terminkette bei dieser Baumaßnahme soll
der 1. Nachtragshaushalt im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung nach § 1 der
Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Blankenhagen beschlossen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat den 1. Nachtragshaushalt 2022 erarbeitet und legt ihn der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.