Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
zusätzlichen Kosten in Höhe von 29.115,13 € der Bentwisch GmbH zur Verfügung zu
stellen um die zusätzlichen Planungsleistungen und Änderungen des
Leistungsumfanges zu beauftragen. Die Finanzierung erfolgt über das
Produktkonto 01.36500.7851200. Gegenüber der ursprünglichen Kostenplanung entstehen
keine Mehrkosten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Anzahl der Zustimmungen:
Anzahl der Ablehnungen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bentwisch erweitert zurzeit das Kita-Gebäude in Bentwisch.
Ein Teil der Planungsleistungen hat die Gemeinde an die Bentwisch GmbH
zur Beschaffung der Leistungen vergeben.
Als Architekt wurde Herr Andreas Krüger aus Klein Kussewitz gebunden. Die
Tragwerksplanung wurde an das Ingenieurbüro Horn & Horn und die
Haustechnikplanung an das Ingenieurbüro Stephan vergeben.
Zum Bauvorhaben haben sich zusätzliche Planungsleistungen, sowie
Änderungen des Leistungsumfang bei der Haustechnikplanung ergeben.
1.
Bei der Tragwerksplanung musste laut dem Prüfstatiker
ein statischer Nachweis der Verbindung der bestehenden Dachkonstruktion an den
Neubau erbracht werden. Diese Berechnung war nicht im Auftrag vom IB Horn &
Horn. Das Ingenieurbüro wollte für den Nachweis erheblich Freilegungen und
Untersuchungen durchführen lassen. Durch den Architekten wurde ein weiterer
Statiker hinzugeholt, welcher den erforderlichen Nachweis durch Vergleichswerte
erbringen konnte. Die Rechnung für den Statiker in Höhe von 1.666,00 € wurde
durch den Architekten beglichen.
Hierzu meldet der Architekt Mehrkosten zu seinem Planungsauftrag in Höhe
von 1.666,00 € an.
Im Kostenrahmen wurden für die Gesamtleistungen der Tragwerksplanung
99.127,00 € vorgesehen. Der Schlussrechnungsbetrag vom IB Horn & Horn
beträgt 25.885,35 €. Gegenüber dem ursprünglichen Kostenrahmen entstehen keine
Mehrkosten.
2.
Die Haustechnikplanung wurde durch das IB Stephan nach
den Leistungsphasen 1-3 und 5-7 mit 132.127,91 € schlussgerechnet. Die
Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) kam nicht mehr zur Ausführung da der
Vertrag nach der Leistungsphase 7 beendet wurde. Die Leistungen der Phase 8
wurden von Herrn Krüger mit übernommen. Aus dem Vertrag mit dem IB Stephan
blieb noch ein Restbetrag von 12.697,70 €. Im ursprünglichen Angebot des
Ingenieurbüros waren für die Leistungsphase 8
44.918,23 € enthalten.
Bei den beauftragten Leistungen aus Los 5 (HLS) und Los 6 (Elektro) von
insgesamt netto 741.532,24 € ergibt sich nach der HOAI Honorarzone II
Mindestsatz ein Betrag für die Leistungsphase von 54.777,20 €.
Die ursprüngliche Kalkulation des Architekten für die haustechnischen
Planungsleistungen betrug 169.932,00 €. Der Differenzbetrag zu den bislang erfolgten
Abrechnungen vom IB Stephan beträgt 37.804,09 €. Hierzu meldet der Architekt
Mehrkosten zu seinem Planungsauftrag in Höhe von 37.500,00 € an. Gegenüber dem
ursprünglichen Kostenrahmen entstehen keine Mehrkosten.
3.
Im Kostenrahmen des Architekten wurden für die
Außenanlagenplanung 9.520,00 € angesetzt. Die anrechenbaren Kosten für die
Außenanlagen wurden mit netto ca. 114.200,00 € ermittelt. Nach der HOAI wäre
bei diesen anrechenbaren Kosten für die Leistungsphasen 1-8 ein Honorar von
26.829,15 € ermittelbar.
Die Leistungen wurden
wegen überhöhter Kosten im Ausschreibungsergebnis in Abstimmung mit dem
Auftraggeber aus den nicht ausgeschöpften Mitteln des Loses 2 als Nachtrag bei
der Firma Ribnitzer Bau- und Servicegesellschaft beauftragt. Die Ausschreibung
wurde aufgehoben. Die Planung, Ausschreibung und Abrechnung erfolgten über den
Architekten Andreas Krüger welcher Mehrkosten für diese zusätzlichen Leistungen
aus der Vergabe der Außenanlagen in Höhe von 9.520,00 € anmeldet. Gegenüber der
ursprünglichen Kostenplanung entstehen keine Mehrkosten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Bentwisch hat mit der Bentwisch
GmbH eine Vereinbarung geschlossen, dass die GmbH die Projektsteuerung der
Planungsleistungen beim Bauvorhaben übernimmt, wofür die GmbH 10 % der
Planungsleistungen als Vergütung erhält.
In der Vereinbarung sind bereits Leistungen
kostentechnisch geschätzt worden. Für die Außenanlagenplanung sind bereits
9.520,00 € enthalten.
Für die Haustechnik sind Kosten in Höhe von
144.825,61 € enthalten. Hier ist eine Differenz von 24.802,30 €, welche der
Bentwisch GmbH zur Verfügung gestellt werden muss.
Die zusätzlichen Kosten der Tragwerksplanung in
Höhe von 1.666,00 € sind ebenfalls zur Verfügung zu stellen. Somit ist die
Vereinbarung mit der Bentwisch GmbH um 29.115,13 € inkl. 10 %
Management-pauschale zu erhöhen. Die Verwaltung empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch die zusätzlichen Kosten für die Planung an die
Bentwisch GmbH in Höhe von 29.115,13 € zu erhöhen. Gegenüber der
ursprünglichen Kostenplanung entstehen keine Mehrkosten.
Da Herr Krüger,A. hier den Planungsauftrag hat,
ist er gemäß §24(1) KV befangen und darf weder beratend tätig sein, noch an der
Abstimmung teilnehmen.
Finanzierung:
Die Mehrkosten für die Bereitstellung von
finanziellen Mitteln in Höhe von 29.115,13 € an die Bentwisch GmbH sind aus dem
Produktkonto 01.36500.7851200 zu finanzieren. Gegenüber der ursprünglichen Kostenplanung
entstehen keine Mehrkosten.