Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Bestätigung eines Planungsnachtrags beim Bauvorhaben Erweiterung der Kita Zwergenhaus in Bentwisch
Vorlage
VBE/3043/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die zusätzlichen Kosten in Höhe von 29.115,13 € der Bentwisch GmbH zur Verfügung zu stellen um die zusätzlichen Planungsleistungen und Änderungen des Leistungsumfanges zu beauftragen. Die Finanzierung erfolgt über das Produktkonto 01.36500.7851200. Gegenüber der ursprünglichen Kostenplanung entstehen keine Mehrkosten.

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Anzahl der Zustimmungen:        

Anzahl der Ablehnungen:           

Enthaltungen:

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Bentwisch erweitert zurzeit das Kita-Gebäude in Bentwisch.

Ein Teil der Planungsleistungen hat die Gemeinde an die Bentwisch GmbH zur Beschaffung der Leistungen vergeben.

Als Architekt wurde Herr Andreas Krüger aus Klein Kussewitz gebunden. Die Tragwerksplanung wurde an das Ingenieurbüro Horn & Horn und die Haustechnikplanung an das Ingenieurbüro Stephan vergeben.

Zum Bauvorhaben haben sich zusätzliche Planungsleistungen, sowie Änderungen des Leistungsumfang bei der Haustechnikplanung ergeben.

 

1.            Bei der Tragwerksplanung musste laut dem Prüfstatiker ein statischer Nachweis der Verbindung der bestehenden Dachkonstruktion an den Neubau erbracht werden. Diese Berechnung war nicht im Auftrag vom IB Horn & Horn. Das Ingenieurbüro wollte für den Nachweis erheblich Freilegungen und Untersuchungen durchführen lassen. Durch den Architekten wurde ein weiterer Statiker hinzugeholt, welcher den erforderlichen Nachweis durch Vergleichswerte erbringen konnte. Die Rechnung für den Statiker in Höhe von 1.666,00 € wurde durch den Architekten beglichen.

Hierzu meldet der Architekt Mehrkosten zu seinem Planungsauftrag in Höhe von 1.666,00 € an.

Im Kostenrahmen wurden für die Gesamtleistungen der Tragwerksplanung 99.127,00 € vorgesehen. Der Schlussrechnungsbetrag vom IB Horn & Horn beträgt 25.885,35 €. Gegenüber dem ursprünglichen Kostenrahmen entstehen keine Mehrkosten.

 

2.            Die Haustechnikplanung wurde durch das IB Stephan nach den Leistungsphasen 1-3 und 5-7 mit 132.127,91 € schlussgerechnet. Die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) kam nicht mehr zur Ausführung da der Vertrag nach der Leistungsphase 7 beendet wurde. Die Leistungen der Phase 8 wurden von Herrn Krüger mit übernommen. Aus dem Vertrag mit dem IB Stephan blieb noch ein Restbetrag von 12.697,70 €. Im ursprünglichen Angebot des Ingenieurbüros waren für die Leistungsphase 8  44.918,23 € enthalten.

Bei den beauftragten Leistungen aus Los 5 (HLS) und Los 6 (Elektro) von insgesamt netto 741.532,24 € ergibt sich nach der HOAI Honorarzone II Mindestsatz ein Betrag für die Leistungsphase von 54.777,20 €.

Die ursprüngliche Kalkulation des Architekten für die haustechnischen Planungsleistungen betrug 169.932,00 €. Der Differenzbetrag zu den bislang erfolgten Abrechnungen vom IB Stephan beträgt 37.804,09 €. Hierzu meldet der Architekt Mehrkosten zu seinem Planungsauftrag in Höhe von 37.500,00 € an. Gegenüber dem ursprünglichen Kostenrahmen entstehen keine Mehrkosten.

 

3.            Im Kostenrahmen des Architekten wurden für die Außenanlagenplanung 9.520,00 € angesetzt. Die anrechenbaren Kosten für die Außenanlagen wurden mit netto ca. 114.200,00 € ermittelt. Nach der HOAI wäre bei diesen anrechenbaren Kosten für die Leistungsphasen 1-8 ein Honorar von 26.829,15 € ermittelbar.

Die Leistungen wurden wegen überhöhter Kosten im Ausschreibungsergebnis in Abstimmung mit dem Auftraggeber aus den nicht ausgeschöpften Mitteln des Loses 2 als Nachtrag bei der Firma Ribnitzer Bau- und Servicegesellschaft beauftragt. Die Ausschreibung wurde aufgehoben. Die Planung, Ausschreibung und Abrechnung erfolgten über den Architekten Andreas Krüger welcher Mehrkosten für diese zusätzlichen Leistungen aus der Vergabe der Außenanlagen in Höhe von 9.520,00 € anmeldet. Gegenüber der ursprünglichen Kostenplanung entstehen keine Mehrkosten.

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Bentwisch hat mit der Bentwisch GmbH eine Vereinbarung geschlossen, dass die GmbH die Projektsteuerung der Planungsleistungen beim Bauvorhaben übernimmt, wofür die GmbH 10 % der Planungsleistungen als Vergütung erhält.

In der Vereinbarung sind bereits Leistungen kostentechnisch geschätzt worden. Für die Außenanlagenplanung sind bereits 9.520,00 € enthalten.

Für die Haustechnik sind Kosten in Höhe von 144.825,61 € enthalten. Hier ist eine Differenz von 24.802,30 €, welche der Bentwisch GmbH zur Verfügung gestellt werden muss.

Die zusätzlichen Kosten der Tragwerksplanung in Höhe von 1.666,00 € sind ebenfalls zur Verfügung zu stellen. Somit ist die Vereinbarung mit der Bentwisch GmbH um 29.115,13 € inkl. 10 % Management-pauschale zu erhöhen. Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch die zusätzlichen Kosten für die Planung an die Bentwisch GmbH in Höhe von 29.115,13 € zu erhöhen. Gegenüber der ursprünglichen Kostenplanung entstehen keine Mehrkosten.

 

Da Herr Krüger,A. hier den Planungsauftrag hat, ist er gemäß §24(1) KV befangen und darf weder beratend tätig sein, noch an der Abstimmung teilnehmen.

 

 


Finanzierung:

Die Mehrkosten für die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 29.115,13 € an die Bentwisch GmbH sind aus dem Produktkonto 01.36500.7851200 zu finanzieren. Gegenüber der ursprünglichen Kostenplanung entstehen keine Mehrkosten.