Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Annahme von Spenden (600 € für das Dorffest 2022 am 02.10.2022 in Gelbensande) gemäß § 44 Komunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/2062/2022/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde in Verbindung mit § 44 Abs. 4

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Geldspende von der Grundstücksgesellschaft Gelbensande GdbR, Christoph Fritsche, Eichenallee 18 in 18182 Gelbensande für das Dorffest 2022 in Gelbensande in Höhe von 600,00 € anzunehmen. Eine Spendenbescheinigung für das Jahr 2022 soll ausgestellt werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:
Die Grundstücksgesellschaft Gelbensande GdbR (Christoph Fritsche), Eichenallee 18 in 18182 Gelbensande hat am 20.09.2022 (Buchungsdatum) Geld in Höhe von 600,00 € für das Dorffest 2022 in Gelbensande gespendet. Der Buchungsbeleg wird als Anlage 1 beigefügt.   

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der

Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 € überschritten wird.

Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1000 € kann die Gemeindevertretung durch die

Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die

Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

In der Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der Haupt- und

Finanzausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV m-V von 100,00 Euro (netto) bis 1.000,00 Euro (netto) trifft.
Somit kann der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelbensande über die

Annahme der Spende entscheiden.

Da nächste geplante Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.10.2022 stattfinden soll und die nächste Gemeindevertretersitzung erst am 27.10.2022 geplant ist. Wird die Entscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss getroffen.

 

 

Haut- und Finanzausschuss am 06.10.2022
Über die Beschlussvorlage (VZD/2062/2022/GGE) konnte im Haupt- und Finanzausschusses nicht entschieden werden, da auf dieser Sitzung keine Beschlussfähigkeit vorlag.

 

Somit muss am 27.10.2022 in der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Gelbensande über die Beschlussvorlage entschieden werden.

 


Finanzierung:

Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.