Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde in Verbindung mit §
44 Abs. 4
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die
Geldspende von der Grundstücksgesellschaft Gelbensande GdbR, Christoph
Fritsche, Eichenallee 18 in 18182 Gelbensande für das Dorffest 2022 in
Gelbensande in Höhe von 600,00 € anzunehmen. Eine Spendenbescheinigung für das
Jahr 2022 soll ausgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Grundstücksgesellschaft Gelbensande GdbR
(Christoph Fritsche), Eichenallee 18 in 18182 Gelbensande hat am 20.09.2022
(Buchungsdatum) Geld in Höhe von 600,00 € für das Dorffest 2022 in Gelbensande
gespendet. Der Buchungsbeleg wird als Anlage 1 beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der
Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von
höchstens 1.000 € überschritten wird.
Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1000 €
kann die Gemeindevertretung durch die
Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die
Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet
ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande
ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der Haupt- und
Finanzausschuss die Entscheidung über die
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im
Sinne von § 44 Abs. 4 KV m-V von 100,00 Euro (netto) bis 1.000,00 Euro (netto)
trifft.
Somit kann der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelbensande über die
Annahme der Spende entscheiden.
Da nächste geplante Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 06.10.2022 stattfinden soll und die nächste
Gemeindevertretersitzung erst am 27.10.2022 geplant ist. Wird die Entscheidung
durch den Haupt- und Finanzausschuss getroffen.
Haut- und Finanzausschuss am 06.10.2022
Über die Beschlussvorlage (VZD/2062/2022/GGE) konnte
im Haupt- und Finanzausschusses nicht entschieden werden, da auf dieser Sitzung
keine Beschlussfähigkeit vorlag.
Somit muss am 27.10.2022 in der
Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Gelbensande über die Beschlussvorlage
entschieden werden.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.