Betreff
Beschluss derr Gemeindevertretung Rövershagen über den Bauantrag zur Aufstellung einer mobilen Sattelkammer/Futterlager und einer mobilen Weidehütte auf dem Flurstück 49/16 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen
Vorlage
VBE/2555/2022/GRÖ
Aktenzeichen
BA Sattelkammer/Futterlager/Weidehütte
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Aufstellung einer mobilen Sattelkammer/Futterlager und einer mobilen Weidehütte auf dem Flurstück 49/16 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Eivernehmen nicht zu erteilen.

Begründung:

Der Vorhabenstandort liegt außerhalb des Bebauungszusammenhanges, den die Gemeinde durch eine Innenbereichssatzung für diesen Bereich aufgestellt hat.

Die weitere Beurteilung richtet sich somit nach § 35 (2) BauGB, da den Antragsunterlagen keine Privilegierung des Antragstellers nach § 35 (1) BauGB zu entnehmen ist.

Nach § 35 (2) BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Nach § 35 (3) BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere vor, wenn das Vorhaben u.a. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Im Flächennutzungsplan ist das Vorhabengrundstück als Grünfläche, Zweckbestimmung – naturbelassene Grünfläche ausgewiesen.

Eine Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde ergab, dass die im Flächennutzungsplan definierte Nutzung zwar eine kurzfristige Beweidung der Fläche, jedoch nicht die beantragte Nutzung inkl. dem Aufstellen baulicher Anlagen, erlaubt.

Damit verstößt die beantragte Nutzung inkl. dem Aufstellen der zuvor genannten baulichen Anlagen gegen die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes als öffentlichen Belang.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Bauantrag zur Aufstellung einer mobilen Sattelkammer/Futterlager und einer mobilen Weidehütte auf dem Flurstück 49/16 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zur Stellungnahme vor.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Vorhabenstandort liegt außerhalb des Bebauungszusammenhanges, den die Gemeinde durch eine Innenbereichssatzung für diesen Bereich aufgestellt hat.

Die weitere Beurteilung richtet sich somit nach § 35 (2) BauGB, da den Antragsunterlagen keine Privilegierung des Antragstellers nach § 35 (1) BauGB zu entnehmen ist.

Nach § 35 (2) BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Nach § 35 (3) BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere vor, wenn das Vorhaben u.a. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Im Flächennutzungsplan ist das Vorhabengrundstück als Grünfläche, Zweckbestimmung – naturbelassene Grünfläche ausgewiesen.

Eine Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde ergab, dass die im Flächennutzungsplan definierte Nutzung zwar eine kurzfristige Beweidung der Fläche, jedoch nicht die beantragte Nutzung inkl. dem Aufstellen baulicher Anlagen, erlaubt.

Damit verstößt die beantragte Nutzung inkl. dem Aufstellen der zuvor genannten baulichen Anlagen gegen die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes als öffentlichen Belang.

Das gemeindliche Einvernehmen sollte (kann) deshalb aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht erteilt werden.

 

 

Da der Antrag erst nach der Bauausschusssitzung den zuständigen Bearbeiter erreichte, wird nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin der Antrag der Gemeindevertretung zur  Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.