Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen zur finanziellen Unterstützung des SV Wallbach e.V. zur 4. Änderung Sporthallen-Nutzungsvertrag
Vorlage
VZD/1590/2022/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt den SV Wallbach Blankenhagen e.V. ab dem Jahr 2022 jedes Jahr mit 4.420 € als Mietzuschuss (Sporthallen-Nutzungsvertrag) zu unterstützen.
Die Deckung des Mietzuschusses in Höhe von 4.420 € im Jahr 2022 erfolgt aus dem Konto 02.61100.416200 (Steuern, allgemeine Zuwendungen, allgemeine Umlagen- Auskehr der Amtsumlage vom Amt Rostocker Heide).
Ab dem Haushaltsjahr 2023 ist der Zuschuss in Höhe von 4.420 € in den jeweiligen Haushalt der Gemeinde Blankenhagen im Konto 02.42100-5415900 (Zuschüsse an Sportvereine und Sportorganisationen – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an) einzustellen, wenn es die finanzielle Situation der Gemeinde zulässt.
Bei Nichteinstellung der Gelder (Zuschusses) in die folgenden Haushalte, ist der zurzeit laufende Mietvertrag mit einer Nutzungsgebühr von 4.420 € zwischen dem SV Wallbach Blankenhagen e.V. und der Gemeinde Blankenhagen entsprechend anzupassen / zu ändern.

 

 

Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:


 

 


Sachverhalt:

Mit der Beschlussfassung vom 25.04.2022 (VBE/1547/2022/GBL, siehe Anlage 1) der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Anpassung der Vereinbarung zur Nutzung der Sporthalle durch den Sportverein „SV Wallbach e.V.“ hat sich die Gemeinde Blankenhagen verpflichtet den Sportverein mit 50% der Hallennutzungsgebühren zu unterstützen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus dem Beschluss geht nicht hervor, dass die Finanzierung im Haushalt 2022 nicht gesichert ist, da keine Gelder für diese Bezuschussung in den Haushalt 2022 eingestellt sind. Dies war nur aus der Stellungnahme der Verwaltung ersichtlich. „Sofern die Gemeinde den Sportverein weiterhin mit 50% der Kosten als Zuschuss unterstützt, hätte der Sportverein Kosten in Höhe von 4.420 € jährlich zu zahlen (je Quartal 1.105 €). Im Haushalt sind jedoch keine finanziellen Mittel als Zuschuss eingeplant.“
In der Beschlussfassung heißt es: „Für die Nutzung der Sporthalle werden insgesamt 4.420 € jährlich in Rechnung gestellt. …“. Die Änderung zum Mietvertrag wurde bereits abgeschlossen, siehe Anlage 2. 

Somit ist ein Beschluss zur Finanzierung dieses Zuschusses für das Haushaltsjahr 2022 und für die Folgejahre zu fassen.

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport Blankenhagen vom 05.10.2022

 

 Mit 9 Ja-Stimmen empfiehlt der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Blankenhagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne Änderungen zu folgen. 


Finanzierung:

Im Haushalt 2022 sind keine Gelder für die finanzielle Unterstützung der Sporthallenmiete eingeplant.

Nach Prüfung durch die Finanzabteilung wurde festgestellt, dass Gelder aus dem Konto 02.61100.416200 (Steuern, allgemeine Zuwendungen, allgemeine Umlagen - Auskehr der Amtsumlage vom Amt Rostocker Heide) hierfür verwendet werden könnten. Dabei handelt es sich um Gelder aus der anteiligen Rückzahlung aus dem Verkauf des alten Amtsgebäudes.