Betreff
Beratung und Diskussion zur Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit dem Ziel der Neuaufstellung eines gemeinsamen FNP der Altgemeinden Bentwisch und Klein Kussewitz
Vorlage
VBE/3040/2022/GBE
Aktenzeichen
städtebaul. Entwicklungskonzept
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt zur Vorbereitung einer Neuaufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Altgemeinden Bentwisch und Klein Kussewitz ein städtebauliches Entwicklungskonzept zu erstellen.

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 8 T€ sollen in den Haushalt 2023 zur Beauftragung dieses Konzeptes eingestellt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der weiteren städtebaulichen Entwicklung der beiden Altgemeinden Bentwisch und Klein Kussewitz, ist die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes der den Istzustand abbildet und Potentiale für weitere Entwicklungsziele der Gemeinde beinhalten sollte für die Zukunft sinnvoll. Beide Bestandsflächennutzungspläne sind sehr alt. Sie stammen aus den Jahren 1991 Bentwisch bzw. 2001 Klein Kussewitz.

 

Sinnvoll wäre über die Erstellung eines sogenannten Entwicklungskonzeptes die Grundlage für die Neuaufstellung zu schaffen.

 

In der Anlage legen wir Ihnen die Beschreibung einer möglichen Herangehensweise zur Erstellung solch eines Entwicklungskonzeptes inkl. der zu erwartenden Kosten bei.

 

Der Grundgedanke soll Ihnen als Diskussionsgrundlage für eine Entscheidung dienen, die nicht zwangsläufig nach einmaliger Beratung dieses Themas zu erwarten ist.

Ein Beschlussvorschlag wird seitens der Verwaltung noch nicht formuliert.

 

Ggf. sollten Sie jedoch die Einstellung finanzieller Mittel für den Haushaltsplan 2023 im Fokus haben.

 

Bauausschuss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung nach eingehender Diskussion mit 7 Ja-Stimmen ein städtebauliches Entwicklungskonzept als Grundlage für die Neuaufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes zu beauftragen und dafür die finanziellen Mittel im Haushalt 2023 einzustellen.

 

 


Finanzierung:

Ggf. Bereitstellung finanzieller Mittel für den HH 2023

Für ein vorbereitendes Entwicklungskonzept zur genauen Definition und Abgrenzung der Handlungsfelder wären dies z.B. mit der Beteiligung Ihrer Bürgerinnen und Bürger ca. 8 T€ (Bearbeitungszeit inkl. Bürgerbeteiligung ca. 9 Monate)

 

Erläuterung der Verwaltung:

Die Empfehlung des Bauausschusses an die Gemeindevertretung ist eine Grundsatzentscheidung für die Erstellung solch eines städtebaulichen Konzeptes und damit verbunden die Einplanung der finanziellen Mittel in den Haushalt 2023.

 

Das Konzept an sich soll unter enger Einbeziehung der Gemeindevertretung erarbeitet werden und wird Sie noch einige Sitzungsfolgen begleiten.