Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen beschließt die 12. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere
Warnow-Küste":
12. Änderungssatzung der
Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Rövershagen vom ……. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 12.
Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der
§ 3 der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 15.12.2021
wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 26,54 €/ha durch den
Gebührensatz 30,34 €/ha ersetzt.
In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz 3,96 €/ha durch den
Gebührensatz 3,45 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Rövershagen, den ……………
Dr. Verena Schöne Siegel
Bürgermeisterin
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2022 der Gemeinde Rövershagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 13.07.2021 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser-
und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt,
denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile
gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1
und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde
Rövershagen für das Jahr 2022 entsprechend der Beitragsbescheides des Wasser-
und Bodenverbandes
vom 01.04.2022 und 06.07.2022
ohne Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 55.759,77
€
Verwaltungsaufwand 10% 5.575,98 €
= Gesamtaufwand 61.335,75
€
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 1.525,34 €
Verwaltungsaufwand 10% 152,53 €
= Gesamtaufwand 1.677,87 €
3. Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche des 2.056,0308
ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 34,2582 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2.021,7726
ha
Schöpfwerk Stromgraben – Einzugsgebiet Rövershagen
insgesamt
495,5879 ha
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 9,5538 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche
486,0340 ha
4. Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
Beitrag ohne Schöpfwerk Stromgraben: 61.335,75
€ : 2.021,7726 ha = 30,34 €/ha
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 1.677,87 € : 486.0340 ha = 3,45 €/ha
Die Gebühr allgemeiner Beitrag beträgt 30,34 €/ha und die Gebühr für das
Schöpfwerk Stromgraben beträgt 3,45 €/ha.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter :
Davon anwesend :
Zustimmung :
Ablehnung :
Enthaltung :
Anlagen:
keine
Sachverhalt:
Die Gemeinde Rövershagen
ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhalt-ungsverbänden
(GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V
S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.
Die Gemeinde hat dem
Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom
12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und
der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 4. Änderungssatzung
vom 01.12.2020 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und
seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung
erforderlich sind.
Die von der Gemeinde
Rövershagen zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung
der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch Gebühren
denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch
nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen
Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer,
Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen
Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.
Die Beitragsbescheide
des Wasser- und Bodenverbandes 2022 liegen vor. Die von der Gemeinde
Rövershagen zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.
Da es noch Klärungsbedarf
gab, wurde der Sachverhalt nicht dem Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Rövershagen zur Vorberatung vorgelegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Gebührenerhöhung
bzw. –absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.
Die Gemeindevertretung
Rövershagen hat in Ihrer Sitzung am 06.12.2021 die 11. Änderung der Satzung der
Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
19.02.2002 mit einem Gebührensatz in § 3 (2) in Höhe von 26,54 €/ha und für das
Schöpfwerk Stromgraben (§ 3 (3)) in Höhe von 3,96 €/ha beschlossen.
Grundlage für die neue
Kalkulation sind die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes vom
01.04.2022 und 06.07.2022 Höhe von insgesamt 57.285,11 € (2020 = 50.313,66 €),
davon allgemeiner Beitrag 52.469,07 €, Mehrkosten 3.290,70 € und Schöpfwerk
Stromgraben 1.525,34 €.
Der Beitragsbescheid vom
06.07.2022 beinhaltet neben der Hebung der Verbandsbeiträge für das
Haushaltsjahr 2022 auch die Mehrkosten (3.290,70 €) für die im Haushaltsjahr
2021 durchgeführte Handmahd/-arbeit des Wasser- und Bodenverbandes in der
Gemeinde Rövershagen. Die Mehrkostenumlage erfolgt entsprechend des § 65
Landeswassergesetz und § 18 Abs. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“. Die berechneten Mehrkosten betreffen Erschwernisse durch
urbane Gegebenheiten (keine Fahrtrasse, keine Zuwegung, bauliche Anlagen an
oder über den Gewässern), welche eine maschinelle Unterhaltung nicht zulassen.
Sobald eine Fahrtrasse hergestellt ist, werden keine Mehrkosten mehr
abgerechnet. Unterhaltungsarbeiten, welche aufgrund ökologischer Vorgaben
erforderlich sind, werden bei den Mehrkosten nicht berücksichtigt.
Der Gesamtaufwand
bemisst sich durch den Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband und
durch den Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).
Bei der Berechnung der
Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung (allgemeiner Beitrag) die
grundsteuerpflichtige Fläche (2.021,7726 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr
wird entsprechend der Flächengröße des Flurstücks vorgenommen.
Die Schöpfwerkskosten
werden nach der Flächengröße der im Einzugsgebiet des Schöpfwerks Stromgraben
liegenden Flurstücke (486,0340 ha) umgelegt.
Im Ergebnis der neuen
Kalkulation ergibt sich ein Gebührensatz allgemeiner Beitrag in Höhe
von 30,34 €/ha (vorher
26,66 €/ha) und für das Schöpfwerk Stromgraben in Höhe von 3,45 €/ha
(vorher 3,96 €/ha).
Zur Rechtssicherheit für
die Bescheidung in 2023 sollte die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
die 12. Änderungssatzung mit den niedrigeren Gebührensätzen für den allgemeinen
Beitrag und für das Schöpfwerk Stromgraben beschließen.
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung
selbst entstehen der Gemeinde Rövershagen keine Kosten. Die Gemeinde
Rövershagen müsste für ihre eigenen Grundstücke (83,3299 ha) auch eine höhere
Gebühr bezahlen. Die Gemeinde erstellt jedoch für sich selbst keine Bescheide.
Die Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen des Wasser- und
Bodenverbandes werden im Haushalt entsprechend geplant.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom
26.09.2022
Da noch Klärungsbedarf
bestand, wurde die Beschlussvorlage nicht dem Haupt- und Finanzausschuss zu
Beratung vorgelegt. Die Verwaltung bittet die Gemeindevertretung, auch ohne
vorherige Beratung im Haupt- und Finanzausschuss aus zeitlichen Gründen
(öffentliche Bekanntmachung, Anzeige beim Landkreis Rostock noch in 2022) über
diese Beschlussvorlage zu beraten und zu entscheiden.