Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die 10. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste" vom 19.02.2002
Vorlage
VFA/1631/2022/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Sachverhalt:

Die Gemeinde Mönchhagen ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.

Die Gemeinde hat dem Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 4. Änderungssatzung vom 01.12.2020 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.

 

Die von der Gemeinde Mönchhagen zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.

 

Die Beitragsbescheide für 2022 vom 01.04.2022 und 06.07.2022 des Wasser- und Bodenverbandes liegen vor. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Gebührenerhöhung bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen hat in Ihrer Sitzung am 18.10.2021 die 9. Änderung der Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002 mit einem Gebührensatz in Höhe von 20,95 €/ha beschlossen.

 

Grundlage für die neue Kalkulation sind die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes vom 01.04.2022 und 06.07.2022 in Höhe von insgesamt 20.861,91 € (2020 = 19.979,44 €).

Der Beitragsbescheid vom 06.07.2022 beinhaltet neben der Hebung der Verbandsbeiträge für das Haushaltsjahr 2022 (19.772,71 €) auch die Mehrkosten (1.089,20 €) für die im Haushaltsjahr 2021 durchgeführte Handmahd/-arbeit des Wasser- und Bodenverbandes in der Gemeinde Mönchhagen. Die Mehrkostenumlage erfolgt entsprechend des § 65 Landeswassergesetz und § 18 Abs. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“. Die berechneten Mehrkosten betreffen Erschwernisse durch urbane Gegebenheiten (keine Fahrtrasse, keine Zuwegung, bauliche Anlagen an oder über den Gewässern), welche eine maschinelle Unterhaltung nicht zulassen. Sobald eine Fahrtrasse hergestellt ist, werden keine Mehrkosten mehr abgerechnet. Unterhaltungsarbeiten, welche aufgrund ökologischer Vorgaben erforderlich sind, werden bei den Mehrkosten nicht berücksichtigt.

 

Der Gesamtaufwand bemisst sich durch den Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband und durch den Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).

Bei der Berechnung der Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche (1.048,9469 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird entsprechend der Flächengröße des Flurstücks vorgenommen.

 

Im Ergebnis der neuen Kalkulation ergebt sich ein Gebührensatz in Höhe von 21,88 €/ha (vorher 20,95 €/ha).

Zur Rechtssicherheit für die Bescheidung in 2023 sollte die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen die 10. Änderungssatzung mit dem höheren Gebührensatz beschließen.

 

 

 

Finanzierung:

Für die Satzungsänderung selbst entstehen der Gemeinde Mönchhagen keine Kosten. Die Gemeinde Mönchhagen müsste für ihre eigenen Grundstücke (44,6817 ha) auch eine höhere Gebühr bezahlen. Die Gemeinde erstellt jedoch für sich selbst keine Bescheide. Die Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen des Wasser- und Bodenverbandes werden im Haushalt entsprechend geplant.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die 10. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

 

10. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

 

I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen vom ………… und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 10. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

 

        II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 24.11.2021 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 20,95 €/ha durch den Gebührensatz 21,88 €/ha ersetzt.

 

 

     III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

 

Mönchhagen, den …………

 

 

Karl-Friedrich Peters                                     Siegel

Bürgermeister

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2022 der Gemeinde Mönchhagen

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021, werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2022 entsprechend der Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes

vom 01.04.2022 und 06.07.2022                               20.861,91 €

Verwaltungsaufwand 10%                                            2.086,19 €

= Gesamtaufwand                                                         22.948,10 €

 

3. Flächenberechnung

 

Anzusetzende Gesamtfläche des                                             1.058,2972 ha

Geltungsbereiches der Satzung

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,            9,3503 ha

die ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                      1.048,9469 ha

 

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

22.948,10 € : 1.048,9469 ha = 21,88 €/ha

 

Die Gebühr beträgt 21,88 €/ha.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

Anlagen:

keine