Sachverhalt:
Die Gemeinde Mönchhagen
ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
(GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V
S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.
Die Gemeinde hat dem
Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom
12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und
der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 4. Änderungssatzung
vom 01.12.2020 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und
seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung
erforderlich sind.
Die von der Gemeinde
Mönchhagen zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung
der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch
Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in
Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und
Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer,
Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen
Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.
Die Beitragsbescheide
für 2022 vom 01.04.2022 und 06.07.2022 des Wasser- und Bodenverbandes liegen
vor. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Gebührenerhöhung
bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen hat in Ihrer Sitzung am 18.10.2021 die 9. Änderung der Satzung der
Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
19.02.2002 mit einem Gebührensatz in Höhe von 20,95 €/ha beschlossen.
Grundlage für die neue
Kalkulation sind die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes vom
01.04.2022 und 06.07.2022 in Höhe von insgesamt 20.861,91 € (2020 = 19.979,44
€).
Der Beitragsbescheid vom
06.07.2022 beinhaltet neben der Hebung der Verbandsbeiträge für das
Haushaltsjahr 2022 (19.772,71 €) auch die Mehrkosten (1.089,20 €) für die im
Haushaltsjahr 2021 durchgeführte Handmahd/-arbeit des Wasser- und
Bodenverbandes in der Gemeinde Mönchhagen. Die Mehrkostenumlage erfolgt
entsprechend des § 65 Landeswassergesetz und § 18 Abs. 2 der Satzung des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“. Die berechneten Mehrkosten
betreffen Erschwernisse durch urbane Gegebenheiten (keine Fahrtrasse, keine
Zuwegung, bauliche Anlagen an oder über den Gewässern), welche eine maschinelle
Unterhaltung nicht zulassen. Sobald eine Fahrtrasse hergestellt ist, werden
keine Mehrkosten mehr abgerechnet. Unterhaltungsarbeiten, welche aufgrund
ökologischer Vorgaben erforderlich sind, werden bei den Mehrkosten nicht
berücksichtigt.
Der Gesamtaufwand
bemisst sich durch den Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband und
durch den Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).
Bei der Berechnung der
Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche
(1.048,9469 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird entsprechend der Flächengröße
des Flurstücks vorgenommen.
Im Ergebnis der neuen
Kalkulation ergebt sich ein Gebührensatz in Höhe von 21,88 €/ha (vorher 20,95
€/ha).
Zur Rechtssicherheit für
die Bescheidung in 2023 sollte die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
die 10. Änderungssatzung mit dem höheren Gebührensatz beschließen.
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung
selbst entstehen der Gemeinde Mönchhagen keine Kosten. Die Gemeinde Mönchhagen
müsste für ihre eigenen Grundstücke (44,6817 ha) auch eine höhere Gebühr bezahlen. Die Gemeinde erstellt jedoch für sich
selbst keine Bescheide. Die Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen
des Wasser- und Bodenverbandes werden im Haushalt entsprechend geplant.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt die 10. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
10. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde
Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des §
3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in
der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
der Gemeinde Mönchhagen vom ………… und nach
Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 10. Änderungssatzung der Gemeinde
Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren
zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 9.
Änderungssatzung vom 24.11.2021 wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 20,95 €/ha durch den
Gebührensatz 21,88 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Mönchhagen, den
…………
Karl-Friedrich
Peters Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation für die Deckung der
Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2022
der Gemeinde Mönchhagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 13.07.2021, werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem
Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen
auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen
Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr
erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2022 entsprechend der Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes
vom 01.04.2022 und 06.07.2022 20.861,91 €
Verwaltungsaufwand 10% 2.086,19 €
= Gesamtaufwand 22.948,10 €
3. Flächenberechnung
Anzusetzende Gesamtfläche des 1.058,2972 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 9,3503 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 1.048,9469 ha
4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
22.948,10 € : 1.048,9469 ha = 21,88 €/ha
Die Gebühr beträgt 21,88 €/ha.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlagen:
keine