Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Finanzierung der Mehrkosten zur Endabrechnung des Schullastenausgleiches 2016/17 und der Abrechnung des Schullastenausgleiches 2021/22
Vorlage
VZD/1630/2022/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 3.260,54€ auf dem Produktkonto 4.21100.5254300 bzw. 4.21100.7254300  (Grundschule – Kostenerstattungen an Gemeinden /GV) für die Endabrechnung des Schullastenausgleiches 2016/17 sowie die Abschlagszahlungen des Schullastenausgleiches 2021/2022 aus dem Produktkonto 4.54100.5233800 bzw. 4.54100.7233800 (Unterhaltung und Bewirtschaftung aller Anlagen, Baumpflege – Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen) zu finanzieren.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Im Schuljahr 2016/17 (Haushaltsjahr 2016) wurden insgesamt 34 Schüler/innen aus der Gemeinde Mönchhagen an der Grundschule Rövershagen sowie weitere 12 Schüler/innen an anderen Schulen (Kinderkunstakademie, Michaelshof, Rostock, …usw.) beschult.

Entsprechende Abschlagszahlungen wurden im Mai/Juni 2017 für die Schüler/innen erhoben.

Eine Endabrechnung konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da die entsprechende beschlossene Ergebnisrechnung 2016 der Gemeinde Rövershagen als Träger der örtlich zuständigen Grundschule noch nicht vorlag. Auch andere Schulträger – wie die Hansestadt Rostock – erhoben zunächst Abschlagszahlungen.

Laut § 1 Abs. 2 Satz 4 SchLAVO M-V entfällt der Anspruch auf Abschlagszahlungen nach fünf

Jahren. Daher musste bis zum 31.07.2022 die Endabrechnung des o.g. Schullastenausgleiches erfolgen. Der beschlossene Ergebnishaushalt 2016 der Gemeinde Rövershagen lag als Berechnungsgrundlage vor, so dass die Endabrechnung erfolgt ist. Auch die Hansestadt Rostock hat die entsprechende Endabrechnung vorgenommen.

 

Zeitgleich musste bis zum 31.07.2022 die Abschlagszahlung für das Schuljahr 2021/22 (Haushaltsjahr 2021) erhoben werden. Die vorläufige Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres 2021 der Gemeinde Rövershagen lag als Grundlage – unter Berücksichtigung der Planwerte für die Auflösung von Sonderposten und Abschreibungen – vor, so dass die Berechnung der Abschlagszahlungen erfolgen konnte.

Im Schuljahr 2021/22 besuchten insgesamt 51 Schüler/innen die Grundschule Rövershagen sowie weitere 8 Schüler/innen andere Schulen (Bentwisch, Graal-Müritz, Werkstattschule, Kinderkunstakademie, … usw.).

Auch von anderen Schulträgern wurden die entsprechenden Abschlagszahlungen erhoben. 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zur Haushaltsplanung 2022 wurde für die Endabrechnung des Schullastenausgleiches 2016/17 für alle Schüler/innen vorsorglich von einer Summe i.H.v. 5.000€ ausgegangen. Insgesamt wurden bisher 2.146,76€ abgerechnet.

Zudem wurde zur Haushaltsplanung 2022 Schullastenausgleich (Abschlagszahlungen) für das Schuljahr 2021/22 für 59 Schüler/innen mit einer Gesamtsumme i.H.v. 70.800€ eingeplant. Hier wurden bisher 72.824,15€ abgerechnet und eine weitere Rechnung i.H.v. 4.089,63€ liegt aktuell noch vor. Demnach beläuft sich die Gesamtsumme auf 76.913,78€.

Da sowohl die Endabrechnung des Schullastenausgleiches als auch die Abschlagszahlung des Schullastenausgleiches auf dem Produktkonto 4.21100.5254300/7254300 geplant und gebucht werden, stehen auf diesem Konto insgesamt 75.800€ im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.

Da sich die Rechnungssummen insgesamt auf 79.060,54€ (2.146,76€ Endabrechnung und 76.913,78€ Abschlagszahlungen) belaufen, liegen in diesem Fall überplanmäßige Ausgaben i.H.v. 3.260,54€ vor.

Der Schullastenausgleich (Abschlagszahlung) ist pro Schüler/in höher ausgefallen, als zur Haushaltsplanung 2022 vermutet. Dadurch sind die überplanmäßigen Ausgaben entstanden.

 

Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die Ausgaben waren unvorhergesehen. Im Mai/Juni 2017 ist die Abrechnung zur Abschlagszahlung anhand der zu dem Zeitpunkt vorliegenden Aufwendungen und Erträge unter Berücksichtigung der Planwerte für die Abschreibungen und Sonderposten erfolgt. Auch die Planung des Haushaltsansatzes für die Abrechnung des Schullastenausgleiches 2021/2022 wurde auf Grundlage der zur Haushaltsplanung bekannten Aufwendungen vorgenommen.

Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde Rövershagen als Träger der örtlich zuständigen Grundschule, sowie weitere Schulen/Schulträger, die von einem Schüler aus der Gemeinde Mönchhagen besucht wurden, laut Schulgesetz Anspruch auf Schullastenausgleich gegen die entsendende Gemeinde (hier: Mönchhagen) hat.

Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung).

 

Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister laut § 6 (1) 1. der Hauptsatzung die Entscheidung bei überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen bis zu einer Wertgrenze von 20% des betreffenden Produktsachkontos, jedoch nicht mehr als 750,00 Euro (netto) […] je Ausgabefall übertragen. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.

Da in diesem Fall die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben entscheiden.

 


Finanzierung:

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 3.260,54€ können aus dem Produktkonto 4.54100-5233800/7233800 (Unterhaltung und Bewirtschaftung aller Anlagen, Baumpflege – Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen) finanziert werden. Hier sind 51.000€ geplant und es stehen derzeit noch 50.741,10€ zur Verfügung.