Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt,
die überplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich
3.260,54€ auf dem Produktkonto 4.21100.5254300 bzw. 4.21100.7254300 (Grundschule – Kostenerstattungen an
Gemeinden /GV) für die Endabrechnung des Schullastenausgleiches 2016/17 sowie
die Abschlagszahlungen des Schullastenausgleiches 2021/2022 aus dem
Produktkonto 4.54100.5233800 bzw. 4.54100.7233800 (Unterhaltung und
Bewirtschaftung aller Anlagen, Baumpflege – Unterhaltung der Straßen, Wege,
Plätze und Verkehrslenkungsanlagen) zu finanzieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im Schuljahr 2016/17 (Haushaltsjahr 2016)
wurden insgesamt 34 Schüler/innen aus der Gemeinde Mönchhagen an der
Grundschule Rövershagen sowie weitere 12 Schüler/innen an anderen Schulen
(Kinderkunstakademie, Michaelshof, Rostock, …usw.) beschult.
Entsprechende Abschlagszahlungen wurden im
Mai/Juni 2017 für die Schüler/innen erhoben.
Eine Endabrechnung konnte zu diesem Zeitpunkt
noch nicht erfolgen, da die entsprechende beschlossene Ergebnisrechnung 2016
der Gemeinde Rövershagen als Träger der örtlich zuständigen Grundschule noch
nicht vorlag. Auch andere Schulträger – wie die Hansestadt Rostock – erhoben
zunächst Abschlagszahlungen.
Laut § 1 Abs. 2 Satz 4 SchLAVO M-V entfällt der
Anspruch auf Abschlagszahlungen nach fünf
Jahren. Daher musste bis zum 31.07.2022 die
Endabrechnung des o.g. Schullastenausgleiches erfolgen. Der beschlossene
Ergebnishaushalt 2016 der Gemeinde Rövershagen lag als Berechnungsgrundlage
vor, so dass die Endabrechnung erfolgt ist. Auch die Hansestadt Rostock hat die
entsprechende Endabrechnung vorgenommen.
Zeitgleich musste bis zum 31.07.2022 die
Abschlagszahlung für das Schuljahr 2021/22 (Haushaltsjahr 2021) erhoben werden.
Die vorläufige Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres 2021 der Gemeinde
Rövershagen lag als Grundlage – unter Berücksichtigung der Planwerte für die
Auflösung von Sonderposten und Abschreibungen – vor, so dass die Berechnung der
Abschlagszahlungen erfolgen konnte.
Im Schuljahr 2021/22 besuchten insgesamt 51
Schüler/innen die Grundschule Rövershagen sowie weitere 8 Schüler/innen andere
Schulen (Bentwisch, Graal-Müritz, Werkstattschule, Kinderkunstakademie, …
usw.).
Auch von anderen Schulträgern wurden die
entsprechenden Abschlagszahlungen erhoben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Haushaltsplanung 2022 wurde für die
Endabrechnung des Schullastenausgleiches 2016/17 für alle Schüler/innen
vorsorglich von einer Summe i.H.v. 5.000€ ausgegangen. Insgesamt wurden bisher
2.146,76€ abgerechnet.
Zudem wurde zur Haushaltsplanung 2022
Schullastenausgleich (Abschlagszahlungen) für das Schuljahr 2021/22 für 59
Schüler/innen mit einer Gesamtsumme i.H.v. 70.800€ eingeplant. Hier wurden
bisher 72.824,15€ abgerechnet und eine weitere Rechnung i.H.v. 4.089,63€ liegt
aktuell noch vor. Demnach beläuft sich die Gesamtsumme auf 76.913,78€.
Da sowohl die Endabrechnung des
Schullastenausgleiches als auch die Abschlagszahlung des Schullastenausgleiches
auf dem Produktkonto 4.21100.5254300/7254300 geplant und gebucht werden, stehen
auf diesem Konto insgesamt 75.800€ im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.
Da sich die Rechnungssummen insgesamt auf
79.060,54€ (2.146,76€ Endabrechnung und 76.913,78€ Abschlagszahlungen)
belaufen, liegen in diesem Fall überplanmäßige Ausgaben i.H.v. 3.260,54€ vor.
Der Schullastenausgleich (Abschlagszahlung) ist
pro Schüler/in höher ausgefallen, als zur Haushaltsplanung 2022 vermutet.
Dadurch sind die überplanmäßigen Ausgaben entstanden.
Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind
überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar
sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Ausgaben waren unvorhergesehen. Im Mai/Juni
2017 ist die Abrechnung zur Abschlagszahlung anhand der zu dem Zeitpunkt
vorliegenden Aufwendungen und Erträge unter Berücksichtigung der Planwerte für
die Abschreibungen und Sonderposten erfolgt. Auch die Planung des
Haushaltsansatzes für die Abrechnung des Schullastenausgleiches 2021/2022 wurde
auf Grundlage der zur Haushaltsplanung bekannten Aufwendungen vorgenommen.
Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde
Rövershagen als Träger der örtlich zuständigen Grundschule, sowie weitere
Schulen/Schulträger, die von einem Schüler aus der Gemeinde Mönchhagen besucht
wurden, laut Schulgesetz Anspruch auf Schullastenausgleich gegen die
entsendende Gemeinde (hier: Mönchhagen) hat.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister
laut § 6 (1) 1. der Hauptsatzung die Entscheidung bei überplanmäßigen
Aufwendungen / Auszahlungen bis zu einer Wertgrenze von 20% des betreffenden
Produktsachkontos, jedoch nicht mehr als 750,00 Euro (netto) […] je Ausgabefall
übertragen. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.
Da in diesem Fall die überplanmäßigen
Aufwendungen / Auszahlungen über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung
über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben entscheiden.
Finanzierung:
Die überplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen in Höhe von 3.260,54€ können aus dem Produktkonto
4.54100-5233800/7233800 (Unterhaltung und Bewirtschaftung aller Anlagen,
Baumpflege – Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und
Verkehrslenkungsanlagen) finanziert werden. Hier sind 51.000€ geplant und es
stehen derzeit noch 50.741,10€ zur Verfügung.