Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt gem. § 48 KV M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 entsprechend
der Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gem. § 48 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine
Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen,
1.
wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entstehen,
ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich wesentlich erhöhen, im Finanzhaushalt
ein erheblicher negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen entstehen
oder ein bereits ausgewiesener negativer Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen sich wesentlich erhöhen wird; § 51 Absatz 4 bleibt
unberührt,
2. im Ergebnishaushalt bisher
nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen
Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen
Umfang getätigt werden sollen oder müssen; Entsprechendes gilt im
Finanzhaushalt für Auszahlungen,
3. bisher nicht veranschlagte
Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet
werden sollen,
4. Bedienstete eingestellt,
befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der
Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Da u.a. folgende Maßnahme nicht im Haushalt
2022 der Gemeinde Rövershagen eingestellt war, ist die Erarbeitung einer 1.
Nachtragshaushaltssatzung notwendig:
- der Erwerb des Grundstückes – Teilfläche aus
Flurstück 7/30 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat den 1. Nachtragshaushalt
2022 für die Gemeinde Rövershagen erarbeitet.
Eine evtl. Erhöhung der Kreisumlage durch einen
Nachtrag des Landkreise Rostock wurde bei der Erarbeitung nicht berücksichtigt.
Gem. § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik
ist der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn
1. der
Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen
Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß
§ 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,
2. im Finanzhaushalt kein
negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3
Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht.
Der Ergebnishaushalt kann unter Berücksichtigung von
Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden.
Im Finanzhaushalt besteht in Zeile 39 unter Berücksichtigung
von Vorträgen kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen, damit
ist auch der Finanzhaushalt ausgeglichen.
Zusätzlich wurden gem. § 12 GemHVO-Doppik im
Nachtragshaushalt 860.000,00 € vom Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in
den investiven Bereich umgebucht.
In § 12 Abs. 4 GemHVO-Doppik ist dazu
ausgeführt:
Ergibt sich im
Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung
von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur
außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes
nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder für den
Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
Mit der Planung 2022 soll entsprechend einem Schreiben des Ministeriums vom 04.05.2022 diese Umbuchung erfolgen. Der Wortlaut des Schreibens kann in der Verwaltung im Amt Rostocker Heide, Zimmer 2.17 eingesehen werden.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.09.2022:
Im Finanzhaushalt auf Seite 12 unter dem Produktkonto
11403.7856000sind noch die Erläuterungen zu ergänzen:
+ 4.500 € Wildkrautbürste
+ 65.000 € Transporter 3-Steitenkipper
und auf Seite 14 unter dem Produktkonto
36600.7856000 sollen die 9.500 € für das Anlegen einer bepflanzten Wallanlage (Bolzplatz, Schwager sin Strat) gestrichen werden. Diese Maßnahme wird nicht umgesetzt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen
mit 3 Ja-Stimmen, den 1. Nachtragshaushalt 2022
einschließlich der Änderungen und Ergänzungen zu beschließen.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Krankheitsbedingt konnten die beiden vorgeschlagenen Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses nicht in die Unterlagen des 1. Nachtragshaushaltes (1. NT) eingearbeitet werden. Sollte die Gemeindevertretung den 1. NT mit den Änderungen beschließen, wird danach der 1. NT neu erstellt und die Änderungen werden den Mitgliedern der Gemeindevertretung übergeben. Alternativ kann die Maßnahme auf Seite 14 mit einem Sperrvermerk versehen werden.