Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022
Vorlage
VFA/2553/2022/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt gem. § 48 KV M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 entsprechend der Anlagen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Gem. § 48 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen,

1. wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entstehen, ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich wesentlich erhöhen, im Finanzhaushalt ein erheblicher negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen entstehen oder ein bereits ausgewiesener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen sich wesentlich erhöhen wird; § 51 Absatz 4 bleibt unberührt,

2. im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen,

3. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,

4. Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Da u.a. folgende Maßnahme nicht im Haushalt 2022 der Gemeinde Rövershagen eingestellt war, ist die Erarbeitung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung notwendig: 

- der Erwerb des Grundstückes – Teilfläche aus Flurstück 7/30 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat den 1. Nachtragshaushalt 2022 für die Gemeinde Rövershagen erarbeitet.

Eine evtl. Erhöhung der Kreisumlage durch einen Nachtrag des Landkreise Rostock wurde bei der Erarbeitung nicht berücksichtigt.

 

Gem. § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik ist der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn

1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,

2. im Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht.

 

Der Ergebnishaushalt kann unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden.

 

Im Finanzhaushalt besteht in Zeile 39 unter Berücksichtigung von Vorträgen kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen, damit ist auch der Finanzhaushalt ausgeglichen.

 

Zusätzlich wurden gem. § 12 GemHVO-Doppik im Nachtragshaushalt 860.000,00 € vom Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in den investiven Bereich umgebucht.

 

In § 12 Abs. 4 GemHVO-Doppik ist dazu ausgeführt:

Ergibt sich im Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird.

 

Mit der Planung 2022 soll entsprechend einem Schreiben des Ministeriums vom 04.05.2022 diese Umbuchung erfolgen. Der Wortlaut des Schreibens kann in der Verwaltung im Amt Rostocker Heide, Zimmer 2.17 eingesehen werden.


Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.09.2022:

 

Im Finanzhaushalt auf Seite 12 unter dem Produktkonto

11403.7856000sind noch die Erläuterungen zu ergänzen:

+   4.500 € Wildkrautbürste

+ 65.000 € Transporter 3-Steitenkipper

 

und auf Seite 14 unter dem Produktkonto

36600.7856000 sollen die 9.500 € für das Anlegen einer bepflanzten Wallanlage (Bolzplatz, Schwager sin Strat) gestrichen werden. Diese Maßnahme wird nicht umgesetzt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen

mit 3 Ja-Stimmen, den 1. Nachtragshaushalt 2022 einschließlich der Änderungen und Ergänzungen zu beschließen. 

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

 

Krankheitsbedingt konnten die beiden vorgeschlagenen Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses nicht in die Unterlagen des 1. Nachtragshaushaltes (1. NT) eingearbeitet werden. Sollte die Gemeindevertretung den 1. NT mit den Änderungen beschließen, wird danach der 1. NT neu erstellt und die Änderungen werden den Mitgliedern der Gemeindevertretung übergeben. Alternativ kann die Maßnahme auf Seite 14 mit einem Sperrvermerk versehen werden.