Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 05.12.2016
(Beschlussfassung):
1. Änderungssatzung der
Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Recknitz-Boddenkette“
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des §
3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
(GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung
durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen vom …. und nach Anzeige
bei der Rechtsaufsicht folgende 1. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen
zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Bodenkette“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“, wird die Satzung vom 05.12.2016 (Beschlussfassung) wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 4,96 €/ha durch den Gebührensatz
4,70 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Blankenhagen, …..
Detlef Kröger Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und
Bodenverband „Recknitz-Boddenkette“ für das Jahr 2022 der Gemeinde Blankenhagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter
Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2022 entsprechend des Beitragsbescheides Wasser- und Bodenverbandes vom 01.04.2022:
Beitrag : 118,58 €
Verwaltungsaufwand 10% 11,86 €
= Gesamtaufwand 130,44 €
3. Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche des 27.7444 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 0.00 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 27.7444 ha
4. Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
130,44 € : 27.7444 ha = 4,70 €/ha
Die Gebühr beträgt 4,70 €/ha.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlagen:
Keine
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Blankenhagen ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von
Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und
Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“, der die Unterhaltung der Gewässer
zweiter Ordnung im Verbandsgebiet wahrnimmt.
Die Gemeinde hat dem
Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom
12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und
der Verbandssatzung vom 13.12.2016 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung
seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen
Haushaltsführung erforderlich sind.
Die von der Gemeinde
Blankenhagen zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung
der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ durch
Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in
Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und
Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer,
Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen
Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.
Der Beitragsbescheid des
Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 01.04.2022 in Höhe von
insgesamt 118,58 € (Vorjahr 123,69 €) liegt vor. Die von der Gemeinde zu
erhebende Gebühr sollte angepasst werden.
In den Vorjahren 2017,
2018, 2019, 2020 und 2021 hatte sich keine Änderung des Gebührensatzes ergeben,
daher blieb der Gebührensatz bei 4,96 €/ha.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Gebührenerhöhung
bzw. –absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.
Grundlage für die neue
Kalkulation ist der Bescheid des Wasser- und Bodenverbandes
„Recknitz-Boddenkette“ vom 01.04.2022 in Höhe von insgesamt 118,58 € für den
allgemeinen Beitrag.
Der Gesamtaufwand
bemisst sich durch den Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband und
durch den Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).
Bei der Berechnung der
Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche
(27,7444 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird entsprechend der
Flächengröße des Flurstücks vorgenommen.
Im Ergebnis der neuen
Kalkulation ergebt sich ein Gebührensatz in Höhe von 4,70 €/ha (vorher 4,96
€/ha).
Zur Rechtssicherheit für
die Bescheidung in 2023 sollte die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen
die 1. Änderungssatzung mit dem höheren Gebührensatz beschließen.
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung
selbst entstehen der Gemeinde keine Kosten. Die Erträge/Einzahlungen sowie die
Aufwendungen/Auszahlungen des Wasser- und Bodenverband werden im Haushalt
entsprechend geplant. Die Gemeinde Blankenhagen selbst ist nicht Eigentümer von
Flächen, die im Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes
„Recknitz-Boddenkette“ liegen.