Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Recknitz-Boddenkette"
Vorlage
VFA/1585/2022/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 05.12.2016 (Beschlussfassung):

 

 

1. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“

 

I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des  Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen vom …. und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 1. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Bodenkette“ erlassen:

 

  II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“, wird die Satzung vom 05.12.2016 (Beschlussfassung) wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 4,96 €/ha durch den Gebührensatz 4,70 €/ha ersetzt.

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

 

Blankenhagen, …..

 

Detlef Kröger                                    Siegel

Bürgermeister

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Recknitz-Boddenkette“ für das Jahr 2022 der Gemeinde Blankenhagen

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2022 entsprechend des Beitragsbescheides Wasser- und Bodenverbandes  vom 01.04.2022:                              

Beitrag :                                                                              118,58 €

Verwaltungsaufwand 10%                                            11,86 €

= Gesamtaufwand                                                         130,44 €

 

 

3. Flächenberechnung

 

anzusetzende Gesamtfläche des                                             27.7444 ha

Geltungsbereiches der Satzung

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,       0.00     ha

die  ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                      27.7444 ha

 

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

130,44 € : 27.7444 ha = 4,70 €/ha

Die Gebühr beträgt 4,70 €/ha.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Anlagen:

Keine

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Blankenhagen ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet wahrnimmt.

Die Gemeinde hat dem Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung vom 13.12.2016 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.

 

Die von der Gemeinde Blankenhagen zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.

 

Der Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 01.04.2022 in Höhe von insgesamt 118,58 € (Vorjahr 123,69 €) liegt vor. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.

In den Vorjahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 hatte sich keine Änderung des Gebührensatzes ergeben, daher blieb der Gebührensatz bei 4,96 €/ha.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Gebührenerhöhung bzw. –absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.

 

Grundlage für die neue Kalkulation ist der Bescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 01.04.2022 in Höhe von insgesamt 118,58 € für den allgemeinen Beitrag.

Der Gesamtaufwand bemisst sich durch den Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband und durch den Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).

Bei der Berechnung der Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche (27,7444 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird entsprechend der Flächengröße des Flurstücks vorgenommen.

 

Im Ergebnis der neuen Kalkulation ergebt sich ein Gebührensatz in Höhe von 4,70 €/ha (vorher 4,96 €/ha).

Zur Rechtssicherheit für die Bescheidung in 2023 sollte die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen die 1. Änderungssatzung mit dem höheren Gebührensatz beschließen.

 


Finanzierung:

Für die Satzungsänderung selbst entstehen der Gemeinde keine Kosten. Die Erträge/Einzahlungen sowie die Aufwendungen/Auszahlungen des Wasser- und Bodenverband werden im Haushalt entsprechend geplant. Die Gemeinde Blankenhagen selbst ist nicht Eigentümer von Flächen, die im Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ liegen.