Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Annahme von Spenden gem. § 44 KV M-V anlässlich des 1. Blankenhäger Sponsorenlaufs "Laufen hilft" am 03.09.2022
Vorlage
VFA/1584/2022/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschläge:

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die am 08.09.2022 eingegangene Spende der LB Lehmann Brandschutz & Sanierungs GmbH Dietmar Lehmann, Hansestr. 9, 18182 Bentwisch in Höhe von 150,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten bzw. für Nachhaltigkeitsprojekte in der Gemeinde Blankenhagen anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

  

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die am 31.08.2022 eingegangene Spende der PMB Horn GmbH Thomas Horn, Am Anger 1, 18182 Blankenhagen in Höhe von 200,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten bzw. für Nachhaltigkeitsprojekte in der Gemeinde Blankenhagen anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

  

Beschluss 3:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die am 05.09.2022 eingegangene Spende der Fit by Orle Dirk Orlishausen, Am Anger 18, 18182 Blankenhagen in Höhe von 200,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten bzw. für Nachhaltigkeitsprojekte in der Gemeinde Blankenhagen anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 

Beschluss 4:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die am 25.08.2022 eingegangene Spende der Austin Powers Taxi & Transfer, Am Anger 16, 18182 Blankenhagen in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten bzw. für Nachhaltigkeitsprojekte in der Gemeinde Blankenhagen anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 

Beschluss 5:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die am 05.09.2022 eingegangene Spende von Katje Bründel, Baumkate 3, 18182 Blankenhagen in Höhe von 252,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten bzw. für Nachhaltigkeitsprojekte in der Gemeinde Blankenhagen anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 

Beschluss 6:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die am 02.09.2022 eingegangene Spende von der Agrar Union GmbH Poppendorf & Co. KG, Dorfstr. 30, 18184 Poppendorf in Höhe von 200,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten bzw. für Nachhaltigkeitsprojekte in der Gemeinde Blankenhagen anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 

 

Beschluss 7:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die am 03.09.2022 eingegangene Spende von De Heidehoppers in Höhe von 105,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten bzw. für Nachhaltigkeitsprojekte in der Gemeinde Blankenhagen anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Der Ausschuss Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Blankenhagen hatte u.a. im Mitteilungsblatt August 2022 des Amtes Rostocker Heide zum 1. Blankenhäger Sponsorenlauf „Laufen hilft“ zum 3. September 2022 aufgerufen. Damit verbunden war die Einwerbung von Spenden, die für Spielgeräte und nachhaltige Projekte (Nistkästen, Insektenhotels) in der Gemeinde Blankenhagen verwendet werden sollen.

 

Gem. § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern darf die Gemeinde zu Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben.

Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht zu stellen, indem die Geber, die Höhe der Zuwendungen und deren Zweck anzugeben sind. Der Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde zu übergeben und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der § 44 KV M-V regelt die Zulässigkeit der Einwerbung von Spenden.

Über die Annahme der Spenden entscheidet lt. Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen:

- bis 100,00 € der Bürgermeister,

- von 100,01 € bis 1.000,00 € der Haupt- und Finanzausschuss und

- ab 1.000,01 € die Gemeindevertretung.

 

Dem Aufruf sind viele Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen gefolgt, es sind im August / September 2022 diverse Spenden eingegangen.

 

Da für den Haupt- und Finanzausschuss in nächster Zeit keine Sitzung geplant ist, legt die Verwaltung der Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spenden vor.

 

Über die Verwendung der Spenden sollte sich die Gemeindevertretung (in den Ausschüssen) zeitnah Gedanken machen.


Finanzierung:

Es handelt sich hierbei um zweckgebundene Einzahlungen, die Verwendung legt der Geber der Zuwendung fest und die Gemeindevertretung entscheidet über die Annahme der Zuwendung. Die Einzahlungen werden dann den entsprechenden Produktkonten zugeordnet und berechtigen gem. §§ 13 GemHVO-Doppik zu Auszahlungen.