Beschlussvorschläge:
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die am 08.09.2022 eingegangene Spende der
LB Lehmann Brandschutz & Sanierungs GmbH Dietmar Lehmann, Hansestr. 9,
18182 Bentwisch in Höhe von 150,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten bzw.
für Nachhaltigkeitsprojekte in der Gemeinde Blankenhagen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die am 31.08.2022 eingegangene Spende der
PMB Horn GmbH Thomas Horn, Am Anger 1, 18182 Blankenhagen in Höhe von 200,00 €
für die Anschaffung von Spielgeräten bzw. für Nachhaltigkeitsprojekte in der
Gemeinde Blankenhagen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die am 05.09.2022 eingegangene Spende der
Fit by Orle Dirk Orlishausen, Am Anger 18, 18182 Blankenhagen in Höhe von
200,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten bzw. für Nachhaltigkeitsprojekte
in der Gemeinde Blankenhagen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Beschluss 4:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die am 25.08.2022 eingegangene Spende der
Austin Powers Taxi & Transfer, Am Anger 16, 18182 Blankenhagen in Höhe von
250,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten bzw. für Nachhaltigkeitsprojekte
in der Gemeinde Blankenhagen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Beschluss 5:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die am 05.09.2022 eingegangene Spende von
Katje Bründel, Baumkate 3, 18182 Blankenhagen in Höhe von 252,00 € für die
Anschaffung von Spielgeräten bzw. für Nachhaltigkeitsprojekte in der Gemeinde
Blankenhagen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Beschluss 6:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die am 02.09.2022 eingegangene Spende von
der Agrar Union GmbH Poppendorf & Co. KG, Dorfstr. 30, 18184 Poppendorf in
Höhe von 200,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten bzw. für
Nachhaltigkeitsprojekte in der Gemeinde Blankenhagen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Beschluss 7:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V, die am 03.09.2022 eingegangene Spende von
De Heidehoppers in Höhe von 105,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten bzw.
für Nachhaltigkeitsprojekte in der Gemeinde Blankenhagen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Ausschuss Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Blankenhagen
hatte u.a. im Mitteilungsblatt August 2022 des Amtes Rostocker Heide zum 1.
Blankenhäger Sponsorenlauf „Laufen hilft“ zum 3. September 2022 aufgerufen.
Damit verbunden war die Einwerbung von Spenden, die für Spielgeräte und
nachhaltige Projekte (Nistkästen, Insektenhotels) in der Gemeinde Blankenhagen
verwendet werden sollen.
Gem. § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern darf die
Gemeinde zu Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben.
Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht zu stellen, indem die Geber, die
Höhe der Zuwendungen und deren Zweck anzugeben sind. Der Bericht ist der
Rechtsaufsichtsbehörde zu übergeben und der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der § 44 KV M-V regelt die Zulässigkeit der
Einwerbung von Spenden.
Über die Annahme der Spenden entscheidet lt.
Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen:
- bis 100,00 € der Bürgermeister,
- von 100,01 € bis 1.000,00 € der Haupt- und
Finanzausschuss und
- ab 1.000,01 € die Gemeindevertretung.
Dem Aufruf sind viele Bürgerinnen und Bürger
sowie Firmen gefolgt, es sind im August / September 2022 diverse Spenden
eingegangen.
Da für den Haupt- und Finanzausschuss in
nächster Zeit keine Sitzung geplant ist, legt die Verwaltung der
Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spenden vor.
Über die Verwendung der Spenden sollte sich die Gemeindevertretung (in den Ausschüssen) zeitnah Gedanken machen.
Finanzierung:
Es handelt sich hierbei um zweckgebundene
Einzahlungen, die Verwendung legt der Geber der Zuwendung fest und die
Gemeindevertretung entscheidet über die Annahme der Zuwendung. Die Einzahlungen
werden dann den entsprechenden Produktkonten zugeordnet und berechtigen gem. §§
13 GemHVO-Doppik zu Auszahlungen.