Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Aufhebung des Abwägungs- und abschließenden Beschlusses zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeinde Rövershagen
Vorlage
VBE/2547/2022/GRÖ
Aktenzeichen
Aufhebung Abw.7.Änderung FNP
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt den Beschluss VBE/2465/2021/GRÖ vom 06.12.2021 (Abwägungs- und abschließender Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen) auf Grund fehlerhafter Abwägung der Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung aufzuheben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeindevertretung Rövershagen hat auf ihrer Sitzung am 06.12.2021 mit Beschluss Nr. VBE/2465/2021/GRÖ die Abwägung und den abschließenden Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Durch die Verwaltung wurde dann die Genehmigung beantragt.

Durch den Landkreis als Genehmigungsbehörde gab es im Rahmen der Prüfung des Antrages die Information, dass die Stellungnahme der Raumordnung nicht ausreichend gewürdigt worden ist, die Abwägung nicht korrekt erfolgte und somit keine Genehmigung erteilt werden könne.

Die Verwaltung hat daraufhin den Genehmigungsantrag zurückgezogen.

Die Abwägung wurde überarbeitet und wird Ihnen durch gesonderten Beschluss vorgelegt. Danach wird der Genehmigungsantrag neu gestellt.

 

Es ist deshalb geboten den fehlerhaften Beschluss aufzuheben.

 


Stellungnahme des Bauausschusses:

 Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, den Beschluss VBE/2465/2021/GRÖ vom 06.12.2021 (Abwägungs- und abschließender Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen) auf Grund fehlerhafter Abwägung der Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung aufzuheben