Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach
§ 36 BauGB dem Bauantrag für eine eigenständige Aufschüttung auf einer Fläche
von 1793 m² und einer Auffüllhöhe von 14 cm auf dem Flurstück 39/14 der Flur 2
Gemarkung Mönchhagen das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher
Sicht auf Grundlage der §§ 34 und 35 BauGB zu erteilen.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Auf der Gemeindevertretersitzung am 26.09.2022 haben Sie die
Beschlussvorlage erneut zurückgestellt, da Uneinigkeit über die
aufzuschüttenden Quadratmeter vorlag.
Ursprünglich ging es um eine Aufschüttung von
250 m³ Boden auf 620 m², welche jedoch mit Schreiben vom 27.06.2022 geändert
wurde.
Die 250 m³ werden jetzt 14 cm hoch auf 1.793 m² Grundstücksfläche verteilt.
Von der Gemeinde bauplanungsrechtlich zu beurteilen, ist eine
Aufschüttung von 14 cm Höhe auf einer Fläche von 1.793 m².
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Gemeinde
das Vorhaben der Aufschüttung nur bauplanungsrechtlich zu beurteilen hat.
Für Hinweise die diesen Beurteilungsspielraum
überschreiten, so wie in diesem Fall, ist die Untere Bauaufsichtsbehörde
dankbar.
Allerdings ändert das nichts an der
gemeindlichen Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf bauplanungsrechtlicher
Grundlage nach § 36 BauGB.
Sie sollten daher immer über einen Antrag
entscheiden, und wenn es auf eine Ablehnung hinausläuft und in diesem
Zusammenhang Ihre Bedenken formulieren.
Die Gefahr, dass durch Verfristung das
gemeindliche Einvernehmen per Gesetz hergestellt ist, ist bei dieser
Verfahrensweise einfach zu groß.
Sachverhalt:
Der Bauantrag lag Ihnen in geänderter Form bereits mit Beschlussvorlage
VBE/1604/2022/GMÖ zur Beschlussfassung vor.
Auf der Sitzung fassten Sie dazu den folgenden Beschluss:
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Mönchhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde dem (nachträglichen) Bauantrag zu Aufschüttung des
Geländes des Flurstückes 39/14 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen auf einer
Fläche von 620 m² das gemeindliche
Einvernehmen nach § 34 bzw. 35 BauGB nicht zu erteilen. Die Erteilung erfolgt nicht, weil folgende
Punkte noch geklärt werden müssen: 1. Die örtliche Lage
und Möglichkeit sind nicht eingegrenzt, dies muss konkret benannt werden. 2. Die
Überflutungsfläche des Peezer Baches muss geklärt werden. 3. Der Eigentümer soll
sich mit dem Wasser- und Bodenverband in Verbindung setzen. Die Stellungnahme
des Wasser- und Bodenverbandes soll der Gemeindevertretung vorgelegt werden. |
Nunmehr liegen geänderte Antragsunterlagen sowie die Stellungnahme des
WBV vor, die wir Ihnen mit den Stellungnahmen der Fachämter des Landkreises in
der Anlage beifügen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt den geänderten
Unterlagen mit Darstellung der Aufschüttung auf einer Fläche von 1793 m² und
einer Höhe von 14 cm aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen und das
gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beurteilungsgrundlage bilden die §§ 34
(Innenbereich) als auch § 35 (Außenbereichsflächen) BauGB.