Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt für das Bauvorhaben „Abriss
des Familien-Freizeit-Zentrum“ für den 1. Nachtrag in Höhe von 14.692,03 EUR zu
genehmigen
Die 1. Nachtragsvereinbarung zum Bauvorhaben
„Abriss des Familien-Freizeit-Zentrum“ kann mit der bereits beauftragten Firma
SBH-Schrott- und Baustoff - Handelsgesellschaft mbH
aus Lohmen abgeschlossen werden.
Die Finanzierung der ausgeschriebenen
Leistungen erfolgt aus dem Produktkonto 03.36600.5231300/7231300 - Unterhaltung
Gebäude.
Die Mehrkosten des 1. Nachtrags in Höhe von
15.000 Euro werden aus dem Produktkonto 03.54102-5233821/7233821 -
„Straßenbeleuchtung - Umrüstung LED“ finanziert. Die Finanzierung ist
gesichert.
Die Bürgermeisterin und Ihr Stellvertreter
werden bevollmächtigt den ersten Nachtrag, vorbehaltlich der abschließenden
Prüfung durch die Fa. Balance GmbH, zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesende:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer
Sitzung am 31.05.2021 einen Beschluss über die weitere Nutzung des
Familien-Freizeit-Zentrum im Buchenweg 3 gefasst (VBE/2423/2021/GRÖ). Das kommunale Gebäude soll zurückgebaut werden, es
wurde sofort stillgelegt. Das Gebäude wurde nicht mehr zur Vermietung
freigegeben.
Da das Gebäude mit Gefahrstoffen belastet ist,
wurde ein Gefahrstoffgutachter hinzugezogen, der eine Gefahrstoffuntersuchung
vorgenommen hat. Die Firma Balance GmbH wurde nachträglich beauftragt, ein
entsprechendes Angebot für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für den
Abriss des Gebäudes zu erarbeiten und die Bauüberwachung für die
Gefahrstoffsanierung zu übernehmen.
Es erfolgte eine Öffentliche Ausschreibung für den Abriss des Familien-Freizeit-Zentrums und die Fa. SBH
Schrott- und Baustoff-Handelsges.mbH hat den Zuschlag bekommen.
Die 1. Abschlagsrechnung vom 19.08.2022 in Höhe
von 12.475,78 EUR wurde bereits an die Fa. SBH gezahlt.
Da
das Gebäude sehr schadstoffbelastet ist, erfolgte nun ein 1. Nachtragsangebot
der Fa. SBH zur Schadstoffsanierung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das eingereichte 1. Nachtragsangebot vom
29.06.2022 in Höhe von 26.930,84 EUR wurde durch die Fa. Balance GmbH geprüft
und es wurden noch Erläuterungen bei der Fa. SBH angefordert, da einige
Positionen nicht schlüssig waren.
Am 29.08.2022 kam das angepasste
Nachtragsangebot in Höhe von 14.692,03 EUR. Dieses wurde ebenfalls durch die
Fa. Balance GmbH geprüft und es muss durch die Fa. SBH noch die Aufschlüsselung
der Einheitspreise nachgereicht werden. Der Nachweis liegt noch nicht vor,
sodass die korrigierte 1. Nachtragsrechnung noch nicht abschließend geprüft
werden konnte.
Die
Verwaltung empfiehlt, das angepasste 1. Nachtragsangebot vom 29.08.2022 in Höhe
von 14.692,03 EUR vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Fa. Balance GmbH zu beauftragen, damit
der Abriss noch dieses Jahr erfolgen kann.
Finanzierung:
Im Nachtragshaushalt 2021 wurden bereits 60.000
Euro eingestellt, um mit der Maßnahme beginnen zu können. Die Leistung der Fa.
Balance für die Gefahrstoffuntersuchung in Höhe von 3.221,90 Euro wurde bereits
daraus finanziert. Für die planerischen Leistungen – Erstellung
Leistungsverzeichnis und Bauüberwachung - wurde ein Nachtrag ausgelöst. Die
Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 3.446,00 Euro. Die Abrechnung erfolgt
nach tatsächlichem Aufwand.
Im Haushalt 2022 wurden zusätzlich für
den Abriss des Gebäudes 50.000 Euro eingeplant.
Für das Haushaltsjahr 2021 wurden Reste im
Produktkonto 03.36600-5231300 in Höhe von 57.631,41 Euro gebildet. Das
bedeutet, das abzgl. der bereits gebundenen Aufträge derzeit insgesamt
104.185,41 Euro für den Abriss zur Verfügung stehen.
Das Ergebnis der Öffentlichen Ausschreibung
liegt weit über dem geplanten Haushaltsansatz.
Laut Planerin lag die Kostenberechnung für die
Bauleistungen bei ca. 100.000 Euro.
Das wirtschaftlichste Angebot lag bei 143.253,06 Euro brutto.
Diese fehlenden finanzielle Mittel in Höhe von 39.068,65 Euro werden durch
Beschluss VBE/2508/2022/GRÖ aus dem Produktkonto 03.54102-5233821/7233821
bereitgestellt.
Voraussichtlich werden noch zusätzliche Kosten für planerische Leistungen
anfallen.
Die Finanzierung des 1. Nachtrages ist somit nicht gesichert.
Die Gemeinde Rövershagen hat im Teilhaushalt 3
„Sicherheits- und Ordnungsamt“ für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung
finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 Euro im Produktkonto 03.54102-5233821/7233821
eingestellt. Da die Gemeinde Rövershagen in diesem Jahr keine Fördermittel für
diese Leistung bekommen wird, erfolgt die Umsetzung nicht in diesem
Haushaltsjahr. Somit sind die Gelder nicht gebunden und stünden zur Verfügung.
Die Verwaltung empfiehlt zusätzlich 15.000 Euro
für das Bauvorhaben „Abriss Familien-Freizeit-Zentrum“ aus dem Produktkonto
03.54102-5233821/7233821 – „Straßenbeleuchtung – Umrüstung LED“
bereitzustellen, um auch den 1. Nachtrag beauftragen zu können.