Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Finanzierung des 1. Nachtrags zum Bauvorhaben "Abriss Familien-Freizeit-Zentrum"
Vorlage
VBE/2545/2022/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt für das Bauvorhaben „Abriss des Familien-Freizeit-Zentrum“ für den 1. Nachtrag in Höhe von 14.692,03 EUR zu genehmigen

 

Die 1. Nachtragsvereinbarung zum Bauvorhaben „Abriss des Familien-Freizeit-Zentrum“ kann mit der bereits beauftragten Firma SBH-Schrott- und Baustoff - Handelsgesellschaft mbH aus Lohmen abgeschlossen werden.

 

Die Finanzierung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt aus dem Produktkonto 03.36600.5231300/7231300 - Unterhaltung Gebäude.

 

Die Mehrkosten des 1. Nachtrags in Höhe von 15.000 Euro werden aus dem Produktkonto 03.54102-5233821/7233821 - „Straßenbeleuchtung - Umrüstung LED“ finanziert. Die Finanzierung ist gesichert.

 

Die Bürgermeisterin und Ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt den ersten Nachtrag, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Fa. Balance GmbH, zu unterzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesende:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Rövershagen hat in ihrer Sitzung am 31.05.2021 einen Beschluss über die weitere Nutzung des Familien-Freizeit-Zentrum im Buchenweg 3 gefasst (VBE/2423/2021/GRÖ).  Das kommunale Gebäude soll zurückgebaut werden, es wurde sofort stillgelegt. Das Gebäude wurde nicht mehr zur Vermietung freigegeben.

 

Da das Gebäude mit Gefahrstoffen belastet ist, wurde ein Gefahrstoffgutachter hinzugezogen, der eine Gefahrstoffuntersuchung vorgenommen hat. Die Firma Balance GmbH wurde nachträglich beauftragt, ein entsprechendes Angebot für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für den Abriss des Gebäudes zu erarbeiten und die Bauüberwachung für die Gefahrstoffsanierung zu übernehmen.

 

Es erfolgte eine Öffentliche Ausschreibung für den Abriss des Familien-Freizeit-Zentrums und die Fa. SBH Schrott- und Baustoff-Handelsges.mbH hat den Zuschlag bekommen.

Die 1. Abschlagsrechnung vom 19.08.2022 in Höhe von 12.475,78 EUR wurde bereits an die Fa. SBH gezahlt.

 

Da das Gebäude sehr schadstoffbelastet ist, erfolgte nun ein 1. Nachtragsangebot der Fa. SBH zur Schadstoffsanierung.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das eingereichte 1. Nachtragsangebot vom 29.06.2022 in Höhe von 26.930,84 EUR wurde durch die Fa. Balance GmbH geprüft und es wurden noch Erläuterungen bei der Fa. SBH angefordert, da einige Positionen nicht schlüssig waren.

Am 29.08.2022 kam das angepasste Nachtragsangebot in Höhe von 14.692,03 EUR. Dieses wurde ebenfalls durch die Fa. Balance GmbH geprüft und es muss durch die Fa. SBH noch die Aufschlüsselung der Einheitspreise nachgereicht werden. Der Nachweis liegt noch nicht vor, sodass die korrigierte 1. Nachtragsrechnung noch nicht abschließend geprüft werden konnte.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das angepasste 1. Nachtragsangebot vom 29.08.2022 in Höhe von 14.692,03 EUR vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Fa. Balance GmbH zu beauftragen, damit der Abriss noch dieses Jahr erfolgen kann.

 

 


Finanzierung:

Im Nachtragshaushalt 2021 wurden bereits 60.000 Euro eingestellt, um mit der Maßnahme beginnen zu können. Die Leistung der Fa. Balance für die Gefahrstoffuntersuchung in Höhe von 3.221,90 Euro wurde bereits daraus finanziert. Für die planerischen Leistungen – Erstellung Leistungsverzeichnis und Bauüberwachung - wurde ein Nachtrag ausgelöst. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 3.446,00 Euro. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

Im Haushalt 2022 wurden zusätzlich für den Abriss des Gebäudes 50.000 Euro eingeplant.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 wurden Reste im Produktkonto 03.36600-5231300 in Höhe von 57.631,41 Euro gebildet. Das bedeutet, das abzgl. der bereits gebundenen Aufträge derzeit insgesamt 104.185,41 Euro für den Abriss zur Verfügung stehen.

 

Das Ergebnis der Öffentlichen Ausschreibung liegt weit über dem geplanten Haushaltsansatz.

Laut Planerin lag die Kostenberechnung für die Bauleistungen bei ca. 100.000 Euro.

Das wirtschaftlichste Angebot lag bei 143.253,06 Euro brutto. Diese fehlenden finanzielle Mittel in Höhe von 39.068,65 Euro werden durch Beschluss VBE/2508/2022/GRÖ aus dem Produktkonto 03.54102-5233821/7233821 bereitgestellt.

Voraussichtlich werden noch zusätzliche Kosten für planerische Leistungen anfallen.

Die Finanzierung des 1. Nachtrages ist somit nicht gesichert.

 

Die Gemeinde Rövershagen hat im Teilhaushalt 3 „Sicherheits- und Ordnungsamt“ für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 Euro im Produktkonto 03.54102-5233821/7233821 eingestellt. Da die Gemeinde Rövershagen in diesem Jahr keine Fördermittel für diese Leistung bekommen wird, erfolgt die Umsetzung nicht in diesem Haushaltsjahr. Somit sind die Gelder nicht gebunden und stünden zur Verfügung.

 

Die Verwaltung empfiehlt zusätzlich 15.000 Euro für das Bauvorhaben „Abriss Familien-Freizeit-Zentrum“ aus dem Produktkonto 03.54102-5233821/7233821 – „Straßenbeleuchtung – Umrüstung LED“ bereitzustellen, um auch den 1. Nachtrag beauftragen zu können.