Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 38.300 € im Haushaltsjahr 2022
für geplante eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend
der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren.
Der Betrag wird entsprechend der tatsächlichen Auszahlungen nach Abschluss des
Haushaltsjahres 2022 vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den
investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit
gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.
In Satz 4 heißt es dazu:
Ergibt sich im
Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung
von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur
außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung
von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in
Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Blankenhagen hat für das
Haushaltsjahr 2022 Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der
Gemeinde eingeplant.
Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die
Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.
In einem Rundschreiben des Ministeriums für
Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 muss diese
Darstellung bereits in der Planung berücksichtigt werden (hierzu wird ein
gesonderter Beschluss vorgelegt), die Darstellung wird zukünftig bei der
Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen
durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.
Um der Anforderung des Rundschreibens Genüge zu
tun, hat die Verwaltung die investiven Planansätze für 2022 sowie den Saldo der
laufenden Ein- und Auszahlungen geprüft.
In der Anlage übergebe ich Ihnen einen Auszug
der investiven Planansätze für 2022, diese Investitionen sind nach Auffassung
der Verwaltung aus eigenen Mitteln der Gemeinde zu finanzieren.
Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen stellt sich wie folgt dar:
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1.991.654,37 € |
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515.799,59 € |
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2.507.453,96 € |
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-130.400,00 € |
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2.377.053,96 € |
Die Voraussetzungen des § 12 GemHVO-Doppik sind
somit gegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, 38.300 € für
eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der Anlage
gem. § 12 aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der
Betrag wird in Vorbereitung der Jahresrechnung 2022 abschließend überprüft und
vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt
61200.6891000 umgebucht.
Finanzierung:
Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden
Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 im
Haushaltsjahr 2022 in Höhe von voraussichtlich 38.300 €,
die laufenden Ein- und Auszahlungen verringern
sich um diesen Betrag.