Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Finanzierung von Investitionen gem. § 12 GemHVO-Doppik im Haushaltsjahr 2022 (Planung)
Vorlage
VFA/1582/2022/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 38.300 € im Haushaltsjahr 2022 für geplante eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird entsprechend der tatsächlichen Auszahlungen nach Abschluss des Haushaltsjahres 2022 vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.  

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.

In Satz 4 heißt es dazu:

Ergibt sich im Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Blankenhagen hat für das Haushaltsjahr 2022 Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde eingeplant. 

Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.

 

In einem Rundschreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2022 muss diese Darstellung bereits in der Planung berücksichtigt werden (hierzu wird ein gesonderter Beschluss vorgelegt), die Darstellung wird zukünftig bei der Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.  

 

Um der Anforderung des Rundschreibens Genüge zu tun, hat die Verwaltung die investiven Planansätze für 2022 sowie den Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen geprüft.

In der Anlage übergebe ich Ihnen einen Auszug der investiven Planansätze für 2022, diese Investitionen sind nach Auffassung der Verwaltung aus eigenen Mitteln der Gemeinde zu finanzieren.

 

 

 

 

 

 

Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen stellt sich wie folgt dar:

  • Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen einschließlich Tilgung und Vorträgen (JR Muster 13.2) am 31.12.2020

1.991.654,37 €

  • Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen einschließlich Tilgung (vorläufig) am 31.12.2021

515.799,59 €

  • Summe zum 31.12.2021 (Vorläufig)

2.507.453,96 €

  • Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen einschließlich Tilgung (vorläufig) im Haushaltsplan 2022 

-130.400,00 €

  • Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen einschließlich Tilgung (vorläufig) am 31.12.2022

2.377.053,96 €

 

Die Voraussetzungen des § 12 GemHVO-Doppik sind somit gegeben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, 38.300 € für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der Anlage gem. § 12 aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird in Vorbereitung der Jahresrechnung 2022 abschließend überprüft und vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.

 


Finanzierung:

Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von voraussichtlich 38.300 €,

die laufenden Ein- und Auszahlungen verringern sich um diesen Betrag.