Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunalverfassung M-V
Vorlage
VOA/1627/2022/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen in Höhe von 5.000,00 € für die Rolltore der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen der Gemeinde Mönchhagen anzunehmen.

 


Sachverhalt:

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen aus Mönchhagen spendete der Gemeinde Mönchhagen 5.000,00 €. Eingegangen ist die Spende am 23.08.2022 mit dem Verwendungszweck „Neue Rolltore für das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen“.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen ist festgelegt, dass bis 100 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Da die Gemeinde Mönchhagen keinen Hauptausschuss gebildet hat, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab 100,01 €.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

 


Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: