Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende des
Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen in Höhe von 5.000,00 € für
die Rolltore der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen der Gemeinde Mönchhagen
anzunehmen.
Sachverhalt:
Der Förderverein der
Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen aus Mönchhagen spendete der Gemeinde
Mönchhagen 5.000,00 €. Eingegangen ist die Spende am 23.08.2022 mit dem
Verwendungszweck „Neue Rolltore für das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr
Mönchhagen“.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die
Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss
oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Mönchhagen ist festgelegt, dass bis 100 € der Bürgermeister über die Annahme
von Spenden entscheidet.
Da die Gemeinde Mönchhagen keinen Hauptausschuss
gebildet hat, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden
ab 100,01 €.
Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der
Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden
gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu
übersenden.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: