Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Annahme von Spenden (für Dorffest Mönchhagen) gemäß §44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/1626/2022/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt gemäß §44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende von Hans-Heinrich Köhler, Unterdorf 32, 18182 Mönchhagen in Höhe von 300,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 17.08.2022) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2022 (Dorffest) zur Verfügung zu stellen. Sollten die Gelder in diesem Jahr nicht benötigt werden, wird die Spende in das darauffolgende Jahr übertragen.



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Herr Hans-Heinrich Köhler (Landwirt) hat am 17.08.2022 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 300,00 € für das Dorffest Mönchhagen am 20.08.2022 überwiesen, siehe Anlage 1. Nach telefonischer Rücksprache am 24.08.2022 zwischen dem Amt und Frau Köhler, bittet diese eine Spendenbescheinigung nur für Herrn Hans-Heinrich Köhler, Unterdorf 32, 18182 Mönchhagen auszustellen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach §44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von 100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Entsprechend § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen entscheidet der Bürgermeister über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis 100,00 €.
Da die Gemeinde Mönchhagen keinen Hauptausschuss gebildet hat, ist hier die Entscheidung der Gemeindevertretung notwendig.

 

Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen des Dorffestes Mönchhagen diese Gelder verwendet werden sollen.


Finanzierung:

Nicht notwendig, da Spende.