Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
gemäß §44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende von
Hans-Heinrich Köhler, Unterdorf 32, 18182 Mönchhagen in Höhe von 300,00 €
anzunehmen (Buchungsdatum: 17.08.2022) und für Ausgaben von kulturellen
Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2022 (Dorffest) zur Verfügung zu stellen.
Sollten die Gelder in diesem Jahr nicht benötigt werden, wird die Spende in das
darauffolgende Jahr übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Herr Hans-Heinrich Köhler (Landwirt) hat am
17.08.2022 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 300,00 € für das Dorffest
Mönchhagen am 20.08.2022 überwiesen, siehe Anlage 1. Nach telefonischer
Rücksprache am 24.08.2022 zwischen dem Amt und Frau Köhler, bittet diese eine
Spendenbescheinigung nur für Herrn Hans-Heinrich Köhler, Unterdorf 32, 18182
Mönchhagen auszustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach §44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter
eingeworben werden. Das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen
werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende
Wertgrenze von höchstens 1.000,00 € überschritten wird. Entscheidungen von
100,00 € bis 1.000,00 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf
den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Entsprechend § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen entscheidet
der Bürgermeister über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen
oder ähnlichen Zuwendungen bis 100,00 €.
Da die Gemeinde Mönchhagen keinen Hauptausschuss gebildet hat, ist hier die
Entscheidung der Gemeindevertretung notwendig.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für
welche Maßnahmen des Dorffestes Mönchhagen diese Gelder verwendet werden
sollen.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da Spende.