Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Sachspende
(Kuchenspende) von der Karls Markt OHG, Purkshof 2 in 18182 Rövershagen mit
einem Wert von 637,20 € anzunehmen. Eine Spendenbescheinigung soll ausgestellt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Karls Markt OHG hat zum 20.08.2022 6 Bleche Erdbeerkuchen à 106,20 €
für die Seniorengruppe der Gemeinde Mönchhagen geliefert. Mit Schreiben vom
23.08.2022 (Posteingang per Mail am 23.08.2022) wurde auf den geldwerten
Ausgleich verzichtet, siehe Anlage 1. Es wird um eine Spendenbestätigung
gebetet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit
eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 €
überschritten wird.
Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1000 €
kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss
übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Entsprechend § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen entscheidet
der Bürgermeister über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen
oder ähnlichen Zuwendungen bis 100,00 €.
Da die Gemeinde Mönchhagen keinen Hauptausschuss gebildet hat, ist hier die
Entscheidung der Gemeindevertretung notwendig.
Die Gemeindevertretung muss nun festlegen, ob
Sie die Sachspende (Kuchenspende) entgegennehmen will.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende
handelt.