Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Erhöhung des wöchentlichen
Stundenumfanges an Schulsozialarbeit für die
Grundschule Bentwisch von
derzeit ca. 11,5 Stunden/Woche auf 30
Stunden/Woche zu unterstützen und die dadurch
entstehenden Mehrkosten anteilig zu tragen.
Voraussetzung ist, dass auch der Landkreis
Rostock die Erhöhung der Stunden der
Schulsozialarbeit unterstützt, so dass die
Gesamtkosten zu 40% von der Gemeinde und zu 60% vom Landkreis Rostock getragen
werden.
Für das Haushaltsjahr 2023 belaufen sich die
Kosten für die Gemeinde für den Zeitraum 07-
12/2023 auf ca. 10.000€ und werden –
vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltes – in
den Haushalt 2023 eingestellt.
Auch in den Folgejahren (ab 2024) wird die Gemeinde
Bentwisch – jeweils vorbehaltlich der
Verabschiedung des jeweiligen Haushaltes – den
erforderlichen Personalkostenzuschuss in
Höhe von ca. 20.000€ in den jeweiligen Haushalt
einstellen.
Bei einer Kostenerhöhung für die Gemeinde
und/oder Änderung der prozentualen
Kostenübernahme ist eine erneute
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erforderlich.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
davon Ja-Stimmen:
davon Nein-Stimmen:
davon Enthaltungen:
Sachverhalt:
Schulsozialarbeit gibt es bereits seit vielen
Jahren an der Grundschule Bentwisch.
Die jetzige Schulsozialarbeiterin hat eine
Arbeitszeit von 35 Stunden/Woche. Allerdings verteilt
sich diese Arbeitszeit auf insgesamt 4 Schulen:
So ist die Schulsozialarbeiterin mit 6
Stunden/Woche an der KGS Rövershagen und mit 6
Stunden/Woche an der Grundschule Graal-Müritz
tätig.
Die verbleibenden 23 Stunden werden auf die
Grundschule Bentwisch und die Grundschule
Rövershagen aufgeteilt, so dass im Ergebnis
ungefähr 11,5 Stunden/Woche für jede
Grundschule verbleiben.
Stellungnahme der Verwaltung:
An der Grundschule Bentwisch – wie auch an den
meisten anderen Schulen – hat sich das
Schüler- und Elternklientel in den letzten
Jahren sehr verändert und es besteht zunehmend eine
erhöhte Nachfrage an Unterstützung, Beratung
und Einzelfallhilfe.
Um die aktuelle Situation und den aktuellen
Bedarf / Mehrbedarf der Grundschule Bentwisch
zu erfahren, fand gemeinsam mit der Grundschule
Rövershagen am 07.03.2022 ein Gespräch im
Amt Rostocker Heide statt. Beide Grundschulen
haben hierbei eindeutigen Mehrbedarf an
Schulsozialarbeit gemeldet. So nehmen aufgrund
der veränderten Lebenssituation der Schüler/innen und Eltern die familiären
Belastungen, häuslichen Probleme, Konflikte mit Gleichaltrigen und
Integrationsschwierigkeiten immer weiter zu.
Im Anschluss an dieses Gespräch wurde durch das
Amt Rostocker Heide ein Schreiben an den
Landkreis Rostock, SB Förderung Kinder- und
Jugendsozialarbeit, gesandt, um diesen
Mehrbedarf erneut zu melden.
In den letzten Jahren wurde ein Mehrbedarf
gegenüber dem Landkreis Rostock bereits mehrfach
angesprochen, jedoch gab es aufgrund
bestehender Förderrichtlinien bisher keine Möglichkeit,
die Stundenzuweisung für die Schulsozialarbeit
zu erhöhen, ohne dass die Gemeinde alle Kosten
allein zu tragen hätte.
Nunmehr hat die zuständige Mitarbeiterin des
Landkreises Rostock mitgeteilt, dass eventuell ab
07/2023 die Möglichkeit besteht, den
Stundenumfang der Schulsozialarbeit zu erhöhen.
So könnte es möglich werden, dass die
Grundschule Bentwisch und auch die Grundschule
Rövershagen jeweils eine/n
Schulsozialarbeiter/in mit 30 Stunden/Woche (statt bisher ca. 11,5
Stunden/Woche) bekommen könnten. Ein weiterer
Vorteil hier wäre, dass sich der/die Schulsozialarbeiter/in auch nicht mehr auf
4 Schulen aufteilen muss.
Bis 07/2023 würde die Schulsozialarbeit in
jedem Fall wie bisher bestehen bleiben, da eine
frühere Änderung aufgrund von
Beschlussfassungen, Haushaltsplanungen,
Personalstellenplanung, … usw. nicht möglich
ist.
Sofern sich die Gemeinde Bentwisch für eine
Erhöhung der Schulsozialarbeit ausspricht,
würden natürlich Mehrkosten auf die Gemeinde
zukommen.
Die zuständige Mitarbeiterin des Landkreises
Rostock hat hierzu eine Grobkostenschätzung
zugearbeitet. Da die Personalkosten von
diversen Faktoren abhängig sind, stellt dies jedoch
noch keine konkrete Planung dar, sondern dient
der allgemeinen Information:
Es wird bei der Stelle der Schulsozialarbeit
mit einer Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche von
Personalkosten i.H.v. 47.000€ brutto für 12
Monate ausgegangen.
Von diesen Kosten werden 40% durch die Gemeinde
und 60% durch den Landkreis Rostock
getragen.
Demnach entstehen für die Gemeinde Kosten in
Höhe von 18.800€ pro Jahr.
Da es im Jahr 2023 erst ab 07/2023 in Betracht
kommt, belaufen sich die Kosten für das Jahr
2023 auf ca. 9.400€.
Aufgrund der Tarifverhandlungen empfiehlt der
Landkreis Rostock jedoch, für das Jahr 2023 rein
vorsorglich von Kosten i.H.v. 10.000€
auszugehen.
Derzeit läuft die Finanzierung der
Schulsozialarbeit über den Haushalt des Amtes. Dieses ist aus
der Vergangenheit heraus gewachsen, da früher
alle drei Grundschulen den gleichen Umfang an
Schulsozialarbeit hatten.
Die Grundschule Blankenhagen hat bereits seit
einigen Jahren eine eigene Schulsozialarbeit mit
derzeit 30 Stunden/Woche (bis zum letzten Jahr
mit 25 Stunden/Woche). Die Kosten für die
Schulsozialarbeit sind im Haushalt der Gemeinde
Blankenhagen unter dem Produkt 21100
(Grundschule) abgebildet und können daher im
Zuge des Schullastenausgleiches auch auf die
Fremdgemeinden umgelegt werden. Ähnlich ist
dieses dann auch für die Gemeinde
Bentwisch möglich.
Die Gemeinde Bentwisch muss nun entscheiden, ob
der grundsätzlichen Erhöhung der
wöchentlichen Arbeitszeit der Schulsozialarbeit
zugestimmt wird und damit die Mehrkosten
getragen werden.
Die zuständige Mitarbeiterin des Landkreises
Rostock würde sich dann um alles Weitere
kümmern (Bereitstellung der finanziellen Mittel
im Haushalt des Landkreises Rostock,
Bewilligung, Anfrage bei Trägern,
Personalstellenplanung, … usw.).
Sofern die Gemeinde Bentwisch der Erhöhung der
wöchentlichen Arbeitszeit der
Schulsozialarbeit nicht zustimmt, sind weitere
Bemühungen der zuständigen Mitarbeiterin des
Landkreises Rostock nicht erforderlich.
Finanzierung:
Bei Befürwortung der Erhöhung der wöchentlichen
Arbeitszeit der Schulsozialarbeit sind ca.
10.000€ in den Haushalt 2023 unter dem Produkt
21100 (Grundschule) als
Personalkostenzuschuss einzuplanen.