Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch zu einer eventuellen Veränderung der Schulsozialarbeit an der Grundschule Bentwisch
Vorlage
VZD/3030/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Erhöhung des wöchentlichen

Stundenumfanges an Schulsozialarbeit für die Grundschule Bentwisch von

derzeit ca. 11,5 Stunden/Woche auf 30 Stunden/Woche zu unterstützen und die dadurch

entstehenden Mehrkosten anteilig zu tragen.

Voraussetzung ist, dass auch der Landkreis Rostock die Erhöhung der Stunden der

Schulsozialarbeit unterstützt, so dass die Gesamtkosten zu 40% von der Gemeinde und zu 60% vom Landkreis Rostock getragen werden.

Für das Haushaltsjahr 2023 belaufen sich die Kosten für die Gemeinde für den Zeitraum 07-

12/2023 auf ca. 10.000€ und werden – vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltes – in

den Haushalt 2023 eingestellt.

Auch in den Folgejahren (ab 2024) wird die Gemeinde Bentwisch – jeweils vorbehaltlich der

Verabschiedung des jeweiligen Haushaltes – den erforderlichen Personalkostenzuschuss in

Höhe von ca. 20.000€ in den jeweiligen Haushalt einstellen.

Bei einer Kostenerhöhung für die Gemeinde und/oder Änderung der prozentualen

Kostenübernahme ist eine erneute Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erforderlich.

 

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

davon Ja-Stimmen:

davon Nein-Stimmen:

davon Enthaltungen:

 

 


Sachverhalt:

Schulsozialarbeit gibt es bereits seit vielen Jahren an der Grundschule Bentwisch.

Die jetzige Schulsozialarbeiterin hat eine Arbeitszeit von 35 Stunden/Woche. Allerdings verteilt

sich diese Arbeitszeit auf insgesamt 4 Schulen:

So ist die Schulsozialarbeiterin mit 6 Stunden/Woche an der KGS Rövershagen und mit 6

Stunden/Woche an der Grundschule Graal-Müritz tätig.

Die verbleibenden 23 Stunden werden auf die Grundschule Bentwisch und die Grundschule

Rövershagen aufgeteilt, so dass im Ergebnis ungefähr 11,5 Stunden/Woche für jede

Grundschule verbleiben.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

An der Grundschule Bentwisch – wie auch an den meisten anderen Schulen – hat sich das

Schüler- und Elternklientel in den letzten Jahren sehr verändert und es besteht zunehmend eine

erhöhte Nachfrage an Unterstützung, Beratung und Einzelfallhilfe.

Um die aktuelle Situation und den aktuellen Bedarf / Mehrbedarf der Grundschule Bentwisch

zu erfahren, fand gemeinsam mit der Grundschule Rövershagen am 07.03.2022 ein Gespräch im

Amt Rostocker Heide statt. Beide Grundschulen haben hierbei eindeutigen Mehrbedarf an

Schulsozialarbeit gemeldet. So nehmen aufgrund der veränderten Lebenssituation der Schüler/innen und Eltern die familiären Belastungen, häuslichen Probleme, Konflikte mit Gleichaltrigen und Integrationsschwierigkeiten immer weiter zu.

Im Anschluss an dieses Gespräch wurde durch das Amt Rostocker Heide ein Schreiben an den

Landkreis Rostock, SB Förderung Kinder- und Jugendsozialarbeit, gesandt, um diesen

Mehrbedarf erneut zu melden.

In den letzten Jahren wurde ein Mehrbedarf gegenüber dem Landkreis Rostock bereits mehrfach

angesprochen, jedoch gab es aufgrund bestehender Förderrichtlinien bisher keine Möglichkeit,

die Stundenzuweisung für die Schulsozialarbeit zu erhöhen, ohne dass die Gemeinde alle Kosten

allein zu tragen hätte.

Nunmehr hat die zuständige Mitarbeiterin des Landkreises Rostock mitgeteilt, dass eventuell ab

07/2023 die Möglichkeit besteht, den Stundenumfang der Schulsozialarbeit zu erhöhen.

So könnte es möglich werden, dass die Grundschule Bentwisch und auch die Grundschule

Rövershagen jeweils eine/n Schulsozialarbeiter/in mit 30 Stunden/Woche (statt bisher ca. 11,5

Stunden/Woche) bekommen könnten. Ein weiterer Vorteil hier wäre, dass sich der/die Schulsozialarbeiter/in auch nicht mehr auf 4 Schulen aufteilen muss.

Bis 07/2023 würde die Schulsozialarbeit in jedem Fall wie bisher bestehen bleiben, da eine

frühere Änderung aufgrund von Beschlussfassungen, Haushaltsplanungen,

Personalstellenplanung, … usw. nicht möglich ist.

 

Sofern sich die Gemeinde Bentwisch für eine Erhöhung der Schulsozialarbeit ausspricht,

würden natürlich Mehrkosten auf die Gemeinde zukommen.

Die zuständige Mitarbeiterin des Landkreises Rostock hat hierzu eine Grobkostenschätzung

zugearbeitet. Da die Personalkosten von diversen Faktoren abhängig sind, stellt dies jedoch

noch keine konkrete Planung dar, sondern dient der allgemeinen Information:

Es wird bei der Stelle der Schulsozialarbeit mit einer Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche von

Personalkosten i.H.v. 47.000€ brutto für 12 Monate ausgegangen.

Von diesen Kosten werden 40% durch die Gemeinde und 60% durch den Landkreis Rostock

getragen.

Demnach entstehen für die Gemeinde Kosten in Höhe von 18.800€ pro Jahr.

Da es im Jahr 2023 erst ab 07/2023 in Betracht kommt, belaufen sich die Kosten für das Jahr

2023 auf ca. 9.400€.

Aufgrund der Tarifverhandlungen empfiehlt der Landkreis Rostock jedoch, für das Jahr 2023 rein

vorsorglich von Kosten i.H.v. 10.000€ auszugehen.

 

Derzeit läuft die Finanzierung der Schulsozialarbeit über den Haushalt des Amtes. Dieses ist aus

der Vergangenheit heraus gewachsen, da früher alle drei Grundschulen den gleichen Umfang an

Schulsozialarbeit hatten.

Die Grundschule Blankenhagen hat bereits seit einigen Jahren eine eigene Schulsozialarbeit mit

derzeit 30 Stunden/Woche (bis zum letzten Jahr mit 25 Stunden/Woche). Die Kosten für die

Schulsozialarbeit sind im Haushalt der Gemeinde Blankenhagen unter dem Produkt 21100

(Grundschule) abgebildet und können daher im Zuge des Schullastenausgleiches auch auf die

Fremdgemeinden umgelegt werden. Ähnlich ist dieses dann auch für die Gemeinde

Bentwisch möglich.

 

Die Gemeinde Bentwisch muss nun entscheiden, ob der grundsätzlichen Erhöhung der

wöchentlichen Arbeitszeit der Schulsozialarbeit zugestimmt wird und damit die Mehrkosten

getragen werden.

Die zuständige Mitarbeiterin des Landkreises Rostock würde sich dann um alles Weitere

kümmern (Bereitstellung der finanziellen Mittel im Haushalt des Landkreises Rostock,

Bewilligung, Anfrage bei Trägern, Personalstellenplanung, … usw.).

Sofern die Gemeinde Bentwisch der Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der

Schulsozialarbeit nicht zustimmt, sind weitere Bemühungen der zuständigen Mitarbeiterin des

Landkreises Rostock nicht erforderlich.

 


Finanzierung:

Bei Befürwortung der Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der Schulsozialarbeit sind ca.

10.000€ in den Haushalt 2023 unter dem Produkt 21100 (Grundschule) als

Personalkostenzuschuss einzuplanen.