Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen befürwortet
den Entwurf des Landkreises Rostock, Schulverwaltungs- und Kulturamt, zur
Schulentwicklungsplanung des Landkreises Rostock für den Planungszeitraum der
Schuljahre 2022/23 – 2026/27 für die Grundschule Blankenhagen.
Die Bestandssicherheit ist für den Planungszeitraum
bis 2026/27 ausschließlich mit einer Zweizügigkeit aller Klassenstufen gegeben.
Auch im Prognosezeitraum bis 2034/35 ist die
Bestandssicherheit gegeben und setzt sich mit einer Zweizügigkeit aller
Klassenstufen fort.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 04.07.2022, im Amt Rostocker
Heide eingegangen am 14.07.2022, hat der Landkreis Rostock, Schulverwaltungs-
und Kulturamt, den Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock
für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 – 2026/27 zugesandt.
Gemäß § 107 des Schulgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. der Schulentwicklungsplanungsverordnung sind die
Landkreise und kreisfreien Städte für die Schulentwicklungsplanung der Schulen
in eigener Trägerschaft sowie im Benehmen mit den Gemeinden, die
Schulträger sind, […] für das Schulnetz ihres Landkreises oder des
Gebietes der kreisfreien Stadt zuständig. Sie haben als Planungsträger
Schulentwicklungspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen sowie
fortzuschreiben.
Da die Gemeinde Blankenhagen entsprechend § 103
Abs. 1 SchulG M-V Schulträger der Grundschule Blankenhagen ist, ist das
Benehmen mit der Gemeinde Blankenhagen zu o.g. Entwurf des
Schulentwicklungsplanes herzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Landkreis Rostock, Schulverwaltungs- und
Kulturamt, hat auf der Grundlage der voraussichtlichen Entwicklung der
Schülerzahlen und Analyse des bestehenden Schulnetzes im Landkreis den Entwurf
eines Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 –
2026/27 erstellt.
Für die Grundschule Blankenhagen ist die
Bestandssicherheit langfristig gegeben. Die Klassen werden im Planungszeitraum
bis 2026/27 in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 ausschließlich zweizügig geführt
(siehe Anlage). Auch im Prognosezeitraum setzt sich diese Zweizügigkeit fort.
Da dies den tatsächlichen Gegebenheiten
entspricht, empfiehlt die Verwaltung, dem o.g. Entwurf des
Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock zuzustimmen.
Entsprechend § 1 Abs. 5 Satz 3
Schulentwicklungsplanungsverordnung haben die Schulträger die Schulkonferenz
anzuhören. Aufgrund der Sommerferien und einer bevorstehenden Neuwahl der
Mitglieder der Schulkonferenz konnte eine entsprechende Anhörung bisher nicht
erfolgen.
Die Stellungnahme der Schulkonferenz der
Grundschule Blankenhagen wird spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung
nachgereicht.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
31.08.2022:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Blankenhagen mit 6 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
zuzustimmen.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich.