Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen zum Entwurf des Schulentwicklungsplanes der Schuljahre 2022/23 - 2026/27
Vorlage
VZD/1578/2022/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen befürwortet den Entwurf des Landkreises Rostock, Schulverwaltungs- und Kulturamt, zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 – 2026/27 für die Grundschule Blankenhagen.

Die Bestandssicherheit ist für den Planungszeitraum bis 2026/27 ausschließlich mit einer Zweizügigkeit aller Klassenstufen gegeben.

Auch im Prognosezeitraum bis 2034/35 ist die Bestandssicherheit gegeben und setzt sich mit einer Zweizügigkeit aller Klassenstufen fort.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 04.07.2022, im Amt Rostocker Heide eingegangen am 14.07.2022, hat der Landkreis Rostock, Schulverwaltungs- und Kulturamt, den Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 – 2026/27 zugesandt.

Gemäß § 107 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. der Schulentwicklungsplanungsverordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft sowie im Benehmen mit den Gemeinden, die Schulträger sind, […] für das Schulnetz ihres Landkreises oder des Gebietes der kreisfreien Stadt zuständig. Sie haben als Planungsträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen sowie fortzuschreiben.

Da die Gemeinde Blankenhagen entsprechend § 103 Abs. 1 SchulG M-V Schulträger der Grundschule Blankenhagen ist, ist das Benehmen mit der Gemeinde Blankenhagen zu o.g. Entwurf des Schulentwicklungsplanes herzustellen. 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Landkreis Rostock, Schulverwaltungs- und Kulturamt, hat auf der Grundlage der voraussichtlichen Entwicklung der Schülerzahlen und Analyse des bestehenden Schulnetzes im Landkreis den Entwurf eines Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/23 – 2026/27 erstellt.

 

Für die Grundschule Blankenhagen ist die Bestandssicherheit langfristig gegeben. Die Klassen werden im Planungszeitraum bis 2026/27 in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 ausschließlich zweizügig geführt (siehe Anlage). Auch im Prognosezeitraum setzt sich diese Zweizügigkeit fort.

 

Da dies den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, empfiehlt die Verwaltung, dem o.g. Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock zuzustimmen.

 

Entsprechend § 1 Abs. 5 Satz 3 Schulentwicklungsplanungsverordnung haben die Schulträger die Schulkonferenz anzuhören. Aufgrund der Sommerferien und einer bevorstehenden Neuwahl der Mitglieder der Schulkonferenz konnte eine entsprechende Anhörung bisher nicht erfolgen.

Die Stellungnahme der Schulkonferenz der Grundschule Blankenhagen wird spätestens zur Sitzung der Gemeindevertretung nachgereicht.

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 31.08.2022:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Blankenhagen mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 


Finanzierung:

Es ist keine Finanzierung erforderlich.