Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der
Voranfrage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Tynihouses auf Rädern,
bestimmt zur dauerhaften Nutzung als ausgelagertes Arbeitszimmer (wegen
familiären Nachwuchs) auf dem Flurstück 137/63 der Flur 1 Gemarkung Goorstorf
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30 BauGB (Geltungsbereich des B-Planes
Nr. 14 „Wohngebiet Birkenreihe“) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch liegt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde die Voranfrage zur
planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Tynihouses auf Rädern, bestimmt zur
dauerhaften Nutzung als ausgelagertes Arbeitszimmer (wegen familiären
Nachwuchs) auf dem Flurstück 137/63 der Flur 1 Gemarkung Goorstorf zur
Stellungnahme vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des
B-Planes Nr. 14 „Wohngebiet Birkenreihe“.
Zwar ist die Auslagerung eines Raumes (hier das
Arbeitszimmer der Familie) in ein autarkes Gebäude ungewöhnlich, aber die
bauplanungsrechtlichen Regelungen des B-Planes werden trotz allem beachtet und
eingehalten. Das Haus soll direkt an die Bestandsterrasse gestellt werden, so
dass die Terrasse als Verbindungselement fungiert.
Die Verwaltung empfiehlt der Voranfrage auf
Grundlage des § 30 BauGB – Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes,
das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Stellungnahme des Bauausschusses: