Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die
Maßnahmen zur Waldbewirtschaftung der Waldfläche am Jagdschloss (Flurstück
19/3) so durchzuführen sind, dass eine naturnahe, boden- und bestandsschonende
Entnahme (Holzernte) von wesentlichen Anteilen der Nadelhölzer (Fichten,
Kiefer) ermöglicht wird. Die straßennahen Bereiche am Sportplatzweg sind kurz-
und mittelfristig zu sichern, sowie die sonst flächendeckende natürliche
Verjüngung und Beimischung mit Laubhölzern ist zu fördern. Die genannte
Maßnahme durch ein Forstunternehmen soll möglichst ohne eine Belastung des
Haushaltes durchgeführt werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem
Forstamt Billenhagen einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen. Der Vertrag
sichert über eine kostenlose forstfachliche Beratung zum Waldeigentum der
Gemeinde Gelbensande hinausgehende eine „fallweise Betreuung“. Die Kosten in
Höhe bis zu 600,00 € sind aus dem Produktkonto 06.54102.52338300 (Baumpflege)
zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gelbensande verfügt über einen Waldbestand von 56.734 m².
Das betrifft die Flurstücke 19/3 und 3/2 der Flur 6.
Die Gemeinde Gelbensande hat diesen Waldbestand nach der Wende als
kommunalen Wald übernommen. Bis jetzt gibt es keine Zielsetzung durch die
Gemeindevertretung, wie sich diese wertvollen Vermögensgegenstände der Gemeinde
entwickeln sollen.
Wichtig ist, der Gemeindewald ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Dieses
Gemeinwohl hat eine ökologische, eine soziale und eine ökonomische Dimension.
Es bleibt die zentrale Aufgabe der Gemeindevertreter einen ausgewogenen
Ausgleich zwischen diesen drei Dimensionen herzustellen.
Dabei kann die nachhaltige, naturnahe Bewirtschaftung ein Modell für den
verantwortungsbewussten Umgang mit natürlichen Ressourcen, auch im Sinne der
Generationengerechtigkeit, sein. Der naturnahe Waldbau ist derzeit die
geeignetste Strategie, die unterschiedlichen Anforderungen an den Gemeindewald
zu erfüllen. Der Umbau der Waldflächen hin zu strukturreichen Laubmischwäldern
muss deshalb, auch als Risikovorsorge im Klimawandel, weiter vorangetrieben
werden. Die Ziele des Naturschutzes lassen sich überwiegend in die naturnahe
Bewirtschaftung der Flächen integrieren. Zum Schutz und zur Erhaltung von
Lebensräumen und Arten bedarf es, auch neben den Waldflächen, extensiv
bewirtschaftete Wiesenflächen.
Es ist die Herausforderung der nächsten Jahre, einen klimastabilen
Mischwald mit standortangepassten, weitgehend heimischen Baum- und Straucharten
mit weitgehend natürlicher Wuchsdynamik zu schaffen.
Die Gemeindevertretung hat für die gemischte Wald- und Wiesenfläche (ca.
90.875 m²) am Hirschburger Landweg (Flur 6, Flurstück 3/2) als
Ausgleichsmaßnahme für das Wohngebiet „Holtrand“ eine teilweise extensive
Wiesenbewirtschaftung beschlossen.
Der entsprechende Pachtvertrag wurde im Jahr 2021 abgeschlossen.
Die Waldfläche am Jagdschloss Gelbensande (51.411 m², Flur 6 Flurstück
19/3) wurde in den vergangenen Jahren bereits einmal durchgeforstet.
Die Situation im Jahr
2022 zeigt folgendes:
Der Waldrandstreifen am Sportplatzweg ist dicht mit Fichten, Kiefern und
Laufgehölzen bewachsen. Die Nadelgehölze stellen eine Gefährdung für den
Verkehr auf dem Sportplatzweg dar.
Hier sollte eine Entfernung der Bäume vorgenommen werden. Es gibt zwei
Möglichkeiten:
1. Die Bäume können im Zuge von Baumfällarbeiten durchgeführt werden. Die
Finanzierung erfolgt aus dem Haushalt der Gemeinde.
2. Im Zuge der Durchforstung der gesamten Waldfläche durch ein
Forstunternehmen können diese Arbeiten ohne Belastung des Haushaltes
durchgeführt werden.
Der Waldrand am Jagdschloss ist ebenfalls stark mit Nadelbäumen
bewachsen. Die entstandene Schattierung des Gebäudes schadet der Fassade. Eine
Entnahme der Bäume ist hier empfehlenswert.
In der Waldfläche befinden sich weitere Nadelgehölze, die entfernt werden
können, um einen nachhaltigen Umbau des Waldes zu sichern.
Die Maßnahmen zur Waldbewirtschaftung sind so durchzuführen, dass eine
naturnahe, boden- und bestandsschonende Entnahme (Holzernte) von wesentlichen
Anteilen der Nadelhölzer (Fichten, Kiefer) ermöglicht wird. Die straßennahen
Bereiche sind kurz- und mittelfristig zu sichern, sowie die sonst
flächendeckende natürliche Verjüngung und Beimischung mit Laubhölzern ist zu
fördern.
Um eine zielgerichtete und nachhaltige Durchforstung des Gemeindewaldes
zu sichern, sollte eine forstfachliche Beratung für das Waldeigentum der
Gemeinde gewonnen werden, die über eine kostenlose Beratung hinaus eine
sogenannte „fallweise Beratung“ gewährleistet. Anzustreben ist, dass die
voraussichtlichen Kosten für die fachliche Beratung in Höhe von bis zu 600,00
EUR aus dem Verkaufserlös zu finanzieren sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
von der Möglichkeit 2 Gebrauch zu machen.
Eine Durchforstung des Waldes ist in
regelmäßigen Abständen notwendig. Die letzte fand vor mehr als 10 Jahren statt.
Um den Wald gesund und sicher zu gestalten,
wäre eine Durchforstung ratsam. Dabei werden nicht mehr standsichere Bäume
entnommen und die Verkehrssicherheit auf den Wegen zum Jagdschloss und um das
Schloss herum hergestellt.
Durch den Verkauf des gefällten Holzes werden
die Kosten für die Durchforstung bzw. der anschließenden Aufforstung getragen.
Finanzierung:
Die Kosten der Durchforstung des Gemeindewaldes
soll durch den Verkauf des Holzes getragen werden, so dass der Gemeinde keine
Kosten entstehen.
Für die „fallweise Beratung“ werden die Kosten
aus dem Produktkonto 06/54102.5233830 (Baumpflege) i. H. v. 600 EUR finanziert.