Betreff
Beschluss der Gemeinde Gelbensande zum weiteren Umgang mit den Waldflächen, die im Eigentum der Gemeinde stehen
Vorlage
VOA/2051/2022/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Maßnahmen zur Waldbewirtschaftung der Waldfläche am Jagdschloss (Flurstück 19/3) so durchzuführen sind, dass eine naturnahe, boden- und bestandsschonende Entnahme (Holzernte) von wesentlichen Anteilen der Nadelhölzer (Fichten, Kiefer) ermöglicht wird. Die straßennahen Bereiche am Sportplatzweg sind kurz- und mittelfristig zu sichern, sowie die sonst flächendeckende natürliche Verjüngung und Beimischung mit Laubhölzern ist zu fördern. Die genannte Maßnahme durch ein Forstunternehmen soll möglichst ohne eine Belastung des Haushaltes durchgeführt werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Forstamt Billenhagen einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen. Der Vertrag sichert über eine kostenlose forstfachliche Beratung zum Waldeigentum der Gemeinde Gelbensande hinausgehende eine „fallweise Betreuung“. Die Kosten in Höhe bis zu 600,00 € sind aus dem Produktkonto 06.54102.52338300 (Baumpflege) zu tragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Gelbensande verfügt über einen Waldbestand von 56.734 m². Das betrifft die Flurstücke 19/3 und 3/2 der Flur 6.

 

Die Gemeinde Gelbensande hat diesen Waldbestand nach der Wende als kommunalen Wald übernommen. Bis jetzt gibt es keine Zielsetzung durch die Gemeindevertretung, wie sich diese wertvollen Vermögensgegenstände der Gemeinde entwickeln sollen.

 

Wichtig ist, der Gemeindewald ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Dieses Gemeinwohl hat eine ökologische, eine soziale und eine ökonomische Dimension. Es bleibt die zentrale Aufgabe der Gemeindevertreter einen ausgewogenen Ausgleich zwischen diesen drei Dimensionen herzustellen.

 

Dabei kann die nachhaltige, naturnahe Bewirtschaftung ein Modell für den verantwortungsbewussten Umgang mit natürlichen Ressourcen, auch im Sinne der Generationengerechtigkeit, sein. Der naturnahe Waldbau ist derzeit die geeignetste Strategie, die unterschiedlichen Anforderungen an den Gemeindewald zu erfüllen. Der Umbau der Waldflächen hin zu strukturreichen Laubmischwäldern muss deshalb, auch als Risikovorsorge im Klimawandel, weiter vorangetrieben werden. Die Ziele des Naturschutzes lassen sich überwiegend in die naturnahe Bewirtschaftung der Flächen integrieren. Zum Schutz und zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten bedarf es, auch neben den Waldflächen, extensiv bewirtschaftete Wiesenflächen.

 

Es ist die Herausforderung der nächsten Jahre, einen klimastabilen Mischwald mit standortangepassten, weitgehend heimischen Baum- und Straucharten mit weitgehend natürlicher Wuchsdynamik zu schaffen.

 

 

Die Gemeindevertretung hat für die gemischte Wald- und Wiesenfläche (ca. 90.875 m²) am Hirschburger Landweg (Flur 6, Flurstück 3/2) als Ausgleichsmaßnahme für das Wohngebiet „Holtrand“ eine teilweise extensive Wiesenbewirtschaftung beschlossen.

Der entsprechende Pachtvertrag wurde im Jahr 2021 abgeschlossen.

 

Die Waldfläche am Jagdschloss Gelbensande (51.411 m², Flur 6 Flurstück 19/3) wurde in den vergangenen Jahren bereits einmal durchgeforstet.

 

Die Situation im Jahr 2022 zeigt folgendes:

 

Der Waldrandstreifen am Sportplatzweg ist dicht mit Fichten, Kiefern und Laufgehölzen bewachsen. Die Nadelgehölze stellen eine Gefährdung für den Verkehr auf dem Sportplatzweg dar.

 

Hier sollte eine Entfernung der Bäume vorgenommen werden. Es gibt zwei Möglichkeiten:

 

1. Die Bäume können im Zuge von Baumfällarbeiten durchgeführt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushalt der Gemeinde.

 

2. Im Zuge der Durchforstung der gesamten Waldfläche durch ein Forstunternehmen können diese Arbeiten ohne Belastung des Haushaltes durchgeführt werden.

 

Der Waldrand am Jagdschloss ist ebenfalls stark mit Nadelbäumen bewachsen. Die entstandene Schattierung des Gebäudes schadet der Fassade. Eine Entnahme der Bäume ist hier empfehlenswert.

 

In der Waldfläche befinden sich weitere Nadelgehölze, die entfernt werden können, um einen nachhaltigen Umbau des Waldes zu sichern.

 

Die Maßnahmen zur Waldbewirtschaftung sind so durchzuführen, dass eine naturnahe, boden- und bestandsschonende Entnahme (Holzernte) von wesentlichen Anteilen der Nadelhölzer (Fichten, Kiefer) ermöglicht wird. Die straßennahen Bereiche sind kurz- und mittelfristig zu sichern, sowie die sonst flächendeckende natürliche Verjüngung und Beimischung mit Laubhölzern ist zu fördern.

 

Um eine zielgerichtete und nachhaltige Durchforstung des Gemeindewaldes zu sichern, sollte eine forstfachliche Beratung für das Waldeigentum der Gemeinde gewonnen werden, die über eine kostenlose Beratung hinaus eine sogenannte „fallweise Beratung“ gewährleistet. Anzustreben ist, dass die voraussichtlichen Kosten für die fachliche Beratung in Höhe von bis zu 600,00 EUR aus dem Verkaufserlös zu finanzieren sind.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung von der Möglichkeit 2 Gebrauch zu machen.

Eine Durchforstung des Waldes ist in regelmäßigen Abständen notwendig. Die letzte fand vor mehr als 10 Jahren statt.

Um den Wald gesund und sicher zu gestalten, wäre eine Durchforstung ratsam. Dabei werden nicht mehr standsichere Bäume entnommen und die Verkehrssicherheit auf den Wegen zum Jagdschloss und um das Schloss herum hergestellt.

Durch den Verkauf des gefällten Holzes werden die Kosten für die Durchforstung bzw. der anschließenden Aufforstung getragen.

 


Finanzierung:

Die Kosten der Durchforstung des Gemeindewaldes soll durch den Verkauf des Holzes getragen werden, so dass der Gemeinde keine Kosten entstehen.

Für die „fallweise Beratung“ werden die Kosten aus dem Produktkonto 06/54102.5233830 (Baumpflege) i. H. v. 600 EUR finanziert.