Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
zur Sicherung der anteiligen Finanzierung des Anbindepunktes der
Erschließungsanlage des B-Planes Nr. 3.2 „Gewerbegebiet Mönchhagen“ in Form
einer Lichtsignalanlage (LSA) mit dem Erschließungsträger des Plangebietes der
Grundstücksgemeinschaft Degenhardt, Manthey und Seul folgende
Zusatzvereinbarung zum Erschließungsvertrag für den Geltungsbereich des
B-Planes 3.2 zu schließen:
1. Zusatzvereinbarung zum Erschließungsvertrag für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 3.2 „Gewerbegebiet westlich der B 105“ der Gemeinde
Mönchhagen vom 26.05.2019
Präambel
Das Straßenbauamt Stralsund genehmigt die
Anbindung der Erschließungsanlage des B-Planes 3.2 der Gemeinde Mönchhagen nur
unter der Prämisse der Errichtung einer LSA.
Die LSA wird vom Straßenbauamt geplant und
gebaut.
Die Gemeinde hat von den Gesamtbaukosten 25 %
zzgl. 25% Ablöse zur Unterhaltung der Anlage zu tragen.
Da die Gemeinde die Erschließung auf Grundlage
des § 123 BauGB an die Erschließungsträger übertragen hat, das Straßenbauamt
Stralsund die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung jedoch nur mit der Gemeinde
schließt, ist die Finanzierung zu sichern.
Die Vereinbarung regelt die Finanzierung des
Kostenanteils der Gemeinde.
§ 1
Pflichten des Erschließungsträgers
Der Erschließungsträger
übernimmt sämtliche Kosten, die gegenüber der Gemeinde Mönchhagen für den Bau
und der Betreibung der LSA im Mündungsbereich B 105/ Erschließungsanlage des
B-Planes 3.2 entstehen.
Die Zahlung durch den
Erschließungsträger erfolgt zunächst als Vorschuss innerhalb von 2 Wochen, nach
diesem die voraussichtliche Kostenbeteiligung der Gemeinde durch Übermittlung
der Kostenplanung bekanntgegeben wurde.
Die konkrete Abrechnung findet
unter Berücksichtigung von § 3 statt.
Der Betrag wird an folgende Bankverbindung des
Amtes Rostocker Heide überwiesen:
Geldinstitut DKB
IBAN DE35
1203 0000 0000 1017 41
Verwendungszweck 54100 LSA Möha
§ 2
Pflichten der Gemeinde Mönchhagen
Die Gemeinde verpflichtet sich nach Eingang des
Betrages, die Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Stralsund zu unterzeichnen.
§ 3 Erstattung, Nachzahlung
Beide Parteien sind sich einig, dass nach
Abrechnung der Maßnahme durch das Straßenbauamt ein möglicher Differenzbetrag
als Nachzahlung durch den Erschließungsträger an die Gemeinde Mönchhagen, dazu
gehört auch die Zahlung des Verwahrgeldes in Höhe von derzeit 0,5 % für die
Dauer der Verwahrung, zu zahlen ist bzw. die Gemeinde Mönchhagen ein Guthaben
unverzinst an den Erschließungsträger zurückerstattet.
§ 4 Schlussbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung
bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen
nicht.
Die Vereinbarung ist 2-fach ausgefertigt.
Die Gemeinde Mönchhagen und der
Erschließungsträger erhalten je eine Ausfertigung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der Vereinbarung nicht.
Die Vertragsparteien verpflichten sich
unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzten, die dem Sinn und Zweck der
Vereinbarung rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.
Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der Genehmigungsplanung der Erschließungsanlage im B-Plangebiet
3.2 „Gewerbegebiet Mönchhagen“ fordert das Straßenbauamt Stralsund die
Errichtung einer LSA (Lichtsignalanlage) als Voraussetzung der Genehmigung zur
Anbindung an die B 105.
Die anteiligen Kosten in Höhe von 25% hat die Gemeinde Mönchhagen zu
tragen.
Die Gemeinde Mönchhagen hat auf Grundlage des § 123 BauGB durch Abschluss
eines Erschließungsvertrages die Erschließungslast auf die Grundstücksgemeinschaft
Degenhard, Manthey und Seul übertragen.
Das Straßenbauamt schließt jedoch die Kofinanzierungsvereinbarung zum Bau
der LSA nur mit den Gemeinden.
Das heißt, die Gemeinde wäre in der Zahlungspflicht, was jedoch durch den
Erschließungsvertrag aufgefangen wird.
Die Gemeinde hat keinerlei finanzielle Mittel für die Erschließung
gebunden hat und könnte somit den Vertrag mit dem Straßenbauamt mangels
gesicherter Finanzierung nicht unterzeichnen.
Nach Rücksprache mit den Erschließungsträgern wird deshalb, mit deren
Zustimmung, eine Zusatzvereinbarung zum Erschließungsvertrag mit dem Inhalt
geschlossen, dass der Erschließungsträger (die Grundstücksgemeinschaft) die
anteiligen Kosten an der LSA vorfinanziert.
Das heißt, wenn das Straßenbauamt der Gemeinde die
Kofinanzierungsvereinbarung für die anteiligen Baukosten sowie den Ablösebetrag
zur Unterhaltung der LSA vorlegt, wird diese erst unterzeichnet, wenn der darin
genannte Betrag durch die Grundstücksgemeinschaft auf ein vom Amt Rostocker
Heide zu benennenden Konto eingezahlt wurde und damit die Finanzierung für die
Gemeinde sichert.
Die Beschlussvorlage formuliert die Zusatzvereinbarung.
Da das Straßenbauamt derzeit die Kosten noch nicht genau beziffern kann,
wird die Zusatzvereinbarung ohne konkrete Kostenbenennung formuliert.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Finanzierung:
Es werden keinerlei finanzielle Mittel der Gemeinde gebunden!
Mönchhagen, den Mönchhagen, den
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Gemeinde Mönchhagen Grundstücksgemeinschaft Degenhardt,
Karl-Friedrich Peters Britta Baltrusch Manthey und Seul
Bürgermeister 1. Stellv
Bürgermeister Bürgermeisterin
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: