Betreff
Beschluss der Gemeinde Mönchhagen über den Abschluss einer Vereinbarung zum Erschließungsvertrag für den B-Plan 3.2 "Gewerbegebiet Mönchhagen" zur Finanzierung der Kosten für die LSA am Anbindepunkt B 105
Vorlage
VBE/1618/2022/GMÖ
Aktenzeichen
B3.2 - Vereinb. Kosten LSA
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt zur Sicherung der anteiligen Finanzierung des Anbindepunktes der Erschließungsanlage des B-Planes Nr. 3.2 „Gewerbegebiet Mönchhagen“ in Form einer Lichtsignalanlage (LSA) mit dem Erschließungsträger des Plangebietes der Grundstücksgemeinschaft Degenhardt, Manthey und Seul folgende Zusatzvereinbarung zum Erschließungsvertrag für den Geltungsbereich des B-Planes 3.2 zu schließen:

 

 

1. Zusatzvereinbarung zum Erschließungsvertrag für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3.2 „Gewerbegebiet westlich der B 105“ der Gemeinde Mönchhagen vom 26.05.2019

 

Präambel

Das Straßenbauamt Stralsund genehmigt die Anbindung der Erschließungsanlage des B-Planes 3.2 der Gemeinde Mönchhagen nur unter der Prämisse der Errichtung einer LSA.

Die LSA wird vom Straßenbauamt geplant und gebaut.

Die Gemeinde hat von den Gesamtbaukosten 25 % zzgl. 25% Ablöse zur Unterhaltung der Anlage zu tragen.

Da die Gemeinde die Erschließung auf Grundlage des § 123 BauGB an die Erschließungsträger übertragen hat, das Straßenbauamt Stralsund die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung jedoch nur mit der Gemeinde schließt, ist die Finanzierung zu sichern.

Die Vereinbarung regelt die Finanzierung des Kostenanteils der Gemeinde.

 

 

§ 1

Pflichten des Erschließungsträgers

 

Der Erschließungsträger übernimmt sämtliche Kosten, die gegenüber der Gemeinde Mönchhagen für den Bau und der Betreibung der LSA im Mündungsbereich B 105/ Erschließungsanlage des B-Planes 3.2 entstehen.

Die Zahlung durch den Erschließungsträger erfolgt zunächst als Vorschuss innerhalb von 2 Wochen, nach diesem die voraussichtliche Kostenbeteiligung der Gemeinde durch Übermittlung der Kostenplanung bekanntgegeben wurde.

Die konkrete Abrechnung findet unter Berücksichtigung von § 3 statt.

 

Der Betrag wird an folgende Bankverbindung des Amtes Rostocker Heide überwiesen:

 

Geldinstitut                       DKB

IBAN                                     DE35 1203 0000 0000 1017 41

 

Verwendungszweck 54100 LSA Möha

 

 

§ 2

Pflichten der Gemeinde Mönchhagen

 

Die Gemeinde verpflichtet sich nach Eingang des Betrages, die Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Stralsund zu unterzeichnen.

 

 

§ 3 Erstattung, Nachzahlung

 

Beide Parteien sind sich einig, dass nach Abrechnung der Maßnahme durch das Straßenbauamt ein möglicher Differenzbetrag als Nachzahlung durch den Erschließungsträger an die Gemeinde Mönchhagen, dazu gehört auch die Zahlung des Verwahrgeldes in Höhe von derzeit 0,5 % für die Dauer der Verwahrung, zu zahlen ist bzw. die Gemeinde Mönchhagen ein Guthaben unverzinst an den Erschließungsträger zurückerstattet.

 

 

§ 4 Schlussbestimmung

 

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

Die Vereinbarung ist 2-fach ausgefertigt.

Die Gemeinde Mönchhagen und der Erschließungsträger erhalten je eine Ausfertigung.

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der Vereinbarung nicht.

Die Vertragsparteien verpflichten sich unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzten, die dem Sinn und Zweck der Vereinbarung rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.

 


Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Rahmen der Genehmigungsplanung der Erschließungsanlage im B-Plangebiet 3.2 „Gewerbegebiet Mönchhagen“ fordert das Straßenbauamt Stralsund die Errichtung einer LSA (Lichtsignalanlage) als Voraussetzung der Genehmigung zur Anbindung an die B 105.

Die anteiligen Kosten in Höhe von 25% hat die Gemeinde Mönchhagen zu tragen.

Die Gemeinde Mönchhagen hat auf Grundlage des § 123 BauGB durch Abschluss eines Erschließungsvertrages die Erschließungslast auf die Grundstücksgemeinschaft Degenhard, Manthey und Seul übertragen.

 

Das Straßenbauamt schließt jedoch die Kofinanzierungsvereinbarung zum Bau der LSA nur mit den Gemeinden.

Das heißt, die Gemeinde wäre in der Zahlungspflicht, was jedoch durch den Erschließungsvertrag aufgefangen wird.

Die Gemeinde hat keinerlei finanzielle Mittel für die Erschließung gebunden hat und könnte somit den Vertrag mit dem Straßenbauamt mangels gesicherter Finanzierung nicht unterzeichnen.

 

Nach Rücksprache mit den Erschließungsträgern wird deshalb, mit deren Zustimmung, eine Zusatzvereinbarung zum Erschließungsvertrag mit dem Inhalt geschlossen, dass der Erschließungsträger (die Grundstücksgemeinschaft) die anteiligen Kosten an der LSA vorfinanziert.

Das heißt, wenn das Straßenbauamt der Gemeinde die Kofinanzierungsvereinbarung für die anteiligen Baukosten sowie den Ablösebetrag zur Unterhaltung der LSA vorlegt, wird diese erst unterzeichnet, wenn der darin genannte Betrag durch die Grundstücksgemeinschaft auf ein vom Amt Rostocker Heide zu benennenden Konto eingezahlt wurde und damit die Finanzierung für die Gemeinde sichert.

 

Die Beschlussvorlage formuliert die Zusatzvereinbarung.

Da das Straßenbauamt derzeit die Kosten noch nicht genau beziffern kann, wird die Zusatzvereinbarung ohne konkrete Kostenbenennung formuliert.

 

 

 

Stellungnahme des Bauausschusses:

 

 


Finanzierung:

 

Es werden keinerlei finanzielle Mittel der Gemeinde gebunden!


Mönchhagen, den                                                                                         Mönchhagen, den

 

 

 

 

 

 

__________________________________                                          ______________________________

Gemeinde Mönchhagen                                                                             Grundstücksgemeinschaft Degenhardt,

Karl-Friedrich Peters               Britta Baltrusch                                      Manthey und Seul         

Bürgermeister                           1. Stellv                                                                                                                  

Bürgermeister                      Bürgermeisterin                       

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung: