Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande zur Beräumung des Flurstückes 62/39 der Flur 6, Gemarkung Gelbensande
Vorlage
VFA/2050/2022/GGE
Art
BV Gemeinden

Sachverhalt:

 

 Zum Flurstück 62/39 der Flur 6, Gemarkung Gelbensande fasste die Gemeindevertretung

 Gelbensande am 19.08.2021 folgenden Beschluss (VFA/1948/2021/GGE):

 

…Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, mit dem Grundstücks-eigentümer aus 18182 Gelbensande, Ahornweg 6 unter den nachfolgenden Bedingungen einen Pflegevertrag über das Flurstück 62/39 der Flur 6, Gemarkung Gelbensande in Größe von 264 m² abzuschließen:

-       Der unbefristete Vertrag wird nur zum Zwecke der Pflege der Fläche abgeschlossen.

-       Die Pflege der Fläche geht zu Lasten des Antragstellers. Daher ist kein Pachtzins zu zahlen.

-       Eine Einfriedung der Fläche ist nicht erlaubt. Die Fläche muss öffentlich zugänglich bleiben.

-       Jegliche private Nutzung, wie z.B. als Lager-, Stell- oder Parkplatz, als Gartenland sowie eine Bebauung und Befestigung der Fläche ist ausgeschlossen.

Voraussetzung für den Abschluss des Pflegevertrages ist, dass der bestehende Pflegevertrag beendet und die Fläche von den Holzunterständen vom Nutzer beräumt ist.

 

und

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt der Kündigung des bestehenden Pflegevertrages ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zu. Die Fläche ist in einem beräumten Zustand an die Gemeinde zu übergeben.

 

und

 

Nimmt der Grundstückseigentümer aus 18182 Gelbensande, Ahornweg 6 den Pachtvertrag zu den beschlossenen Konditionen nicht an, werden die 2 anderen Antragsteller angeschrieben…

 

Daraufhin wurde der Grundstückseigentümer des Ahornweges 6 schriftlich über die im Beschluss der Gemeindevertretersitzung genannten Nutzungsbedingungen informiert.

Es erfolgte seinerseits die Ablehnung des Pflegevertrages per E-Mail am 31.08.2021.

 

Am 29.09.2021 erfolgte von der Verwaltung die Nachfrage beim jetzigen Grundstücks- eigentümer des Ahornweges 4 per E-Mail, ob seinerseits noch Interesse an einem Pflegevertrag besteht.

In Telefonaten am 29.09.2021 und 10.11.2021 bekundete er weiterhin sein Interesse an einem Pflegevertrag, aber nur unter der Bedingung, dass die Holzmieten für die Dauer des Pflegevertrages stehenbleiben können.

 

Dazu fasste die Gemeindevertretung Gelbensande am 25.11.2021 folgenden Beschluss (VFA/1974/2021/GGE):

 

…Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt den Pflegevertrag für das Flurstück 62/39 der Flur 6, Gemarkung Gelbensande, in Größe von 264 m² mit den Grundstückseigentümern aus 18182 Gelbensande, Ahornweg 3 und aus 18182 Gelbensande, Ahornweg 4 ab…

 

und:

 

Die Fläche ist vom ehemaligen Grundstückseigentümer des Ahornweges 4 bis zum 31.03.2022 in vollständig beräumten Zustand zu übergeben.

 

und:

 

Die Pflege des Grundstückes wird zukünftig durch den Gemeindearbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit und den dafür im Haushalt der Gemeinde Gelbensande zu Verfügung stehenden Mitteln erfolgen…

 

               

Das Grundstück wurde am 04.05.2022 vom ehemaligen Grundstückseigentümer des Ahornweges 4 ordnungsgemäß übergeben, damit ist der Pflegevertrag beendet.

 

Bei der Übergabe wurde festgestellt, dass sich im hinteren Bereich des Grundstückes eine alte Kleinkläranlage befindet, die eingezäunt ist.

 

Bei einem Vororttermin am 27.07.2022 bestätigte der Eigentümer des Grundstückes Eichenallee 12, dass die Kleinkläranlage zur Eichenallee 11 und 12 gehört und dass der Zaun von ihm aus Sicherheitsgründen gezogen wurde, da er schon mehrfach Kinder beim Spielen auf der Kleinkläranlage beobachtet hat.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Kleinkläranlage befindet sich auf dem gemeindeeigenen Flurstück 62/39 der Flur 6,

Gemarkung Gelbensande und somit ist die Gemeinde Gelbensande als Eigentümerin für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.

 

Die Verwaltung sieht zu oben genanntem Sachverhalt verschiedene Möglichkeiten zum

weiterem Verfahren:

 

  1. Der vorhandene Zaun bleibt stehen und wird durch das Amt Rostocker Heide auf Standfestigkeit geprüft, um so die Verkehrssicherung zu gewährleisten.

 

 

  1. Der Eigentümer des Grundstückes Eichenallee 12 bekommt die Auflage, den Zaun auf dem gemeindeeigenen Flurstück 62/39 der Flur 6, Gemarkung Gelbensande zurückzubauen.

Gleichzeitig müsste dann durch die Gemeinde Gelbensande ein neuer Zaun um die Kleinkläranlage errichtet werden, um die Verkehrssicherung zu gewährleisten.

 

  1.  Die Kleinkläranlage wird durch die Gemeinde Gelbensande verfüllt, wobei vorher die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich einer Kostenbeteiligung aller Eigentümer genau zu

prüfen sind.

 

Bei den Möglichkeiten 2 und 3 entstehen Kosten für die Gemeinde Gelbensande, deren Höhe derzeit noch nicht beziffert werden kann.


Finanzierung:

 

Für diese Maßnahmen sind im Haushalt 2022 der Gemeinde Gelbensande keine finanziellen Mittel eingestellt.

 

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Gelbensande mit 5 ja Stimmen - 0 nein Stimmen - 1 Enthaltung dem Beschlussvorschlag 1 zuzustimmen.

 

 

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt, den Zaun um die Kleinkläranlage auf dem gemeindeeigenen Flurstück 62/39 der Flur 6, Gemarkung Gelbensande stehenzulassen und das Amt Rostocker Heide mit der Überprüfung der Standfestigung zu beauftragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 

oder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt, dass der Eigentümer der Eichenallee 12 den Zaun um die Kleinkläranlage auf dem gemeindeeigenen Flurstück 62/39 der Flur 6, Gemarkung Gelbensande zurückbauen muss.

Durch die Gemeinde Gelbensande ist ein neuer Zaun zu setzen, damit die Verkehrssicherungs-

pflicht eingehalten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

oder

 

Beschlussvorschlag 3:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt, dass die Kleinkläranlage auf dem gemeindeeigenen Flurstück 62/39 der Flur 6, Gemarkung Gelbensande durch die Gemeinde Gelbensande verfüllt wird, wobei vorher die Eigentumsverhältnisse für die Kleinkläranlage hinsichtlich einer Kostenbeteiligung aller Eigentümer genau zu prüfen sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen: