Sachverhalt:
Zum
Flurstück 62/39 der Flur 6, Gemarkung Gelbensande fasste die Gemeindevertretung
Gelbensande am 19.08.2021 folgenden Beschluss
(VFA/1948/2021/GGE):
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Kleinkläranlage befindet sich auf dem
gemeindeeigenen Flurstück 62/39 der Flur 6,
Gemarkung Gelbensande und somit ist die
Gemeinde Gelbensande als Eigentümerin für die Verkehrssicherungspflicht
verantwortlich.
Die Verwaltung sieht zu oben genanntem
Sachverhalt verschiedene Möglichkeiten zum
weiterem Verfahren:
- Der vorhandene Zaun
bleibt stehen und wird durch das Amt Rostocker Heide auf Standfestigkeit
geprüft, um so die Verkehrssicherung zu gewährleisten.
- Der Eigentümer des
Grundstückes Eichenallee 12 bekommt die Auflage, den Zaun auf dem
gemeindeeigenen Flurstück 62/39 der Flur 6, Gemarkung Gelbensande
zurückzubauen.
Gleichzeitig müsste dann
durch die Gemeinde Gelbensande ein neuer Zaun um die Kleinkläranlage errichtet
werden, um die Verkehrssicherung zu gewährleisten.
- Die Kleinkläranlage wird durch die
Gemeinde Gelbensande verfüllt, wobei vorher die Eigentumsverhältnisse
hinsichtlich einer Kostenbeteiligung aller Eigentümer genau zu
prüfen sind.
Bei den Möglichkeiten 2 und 3 entstehen Kosten für die Gemeinde Gelbensande, deren Höhe derzeit noch nicht beziffert werden kann.
Finanzierung:
Für diese Maßnahmen sind im Haushalt 2022 der
Gemeinde Gelbensande keine finanziellen Mittel eingestellt.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Gelbensande mit 5 ja Stimmen - 0 nein Stimmen - 1 Enthaltung
dem Beschlussvorschlag 1 zuzustimmen.
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt, den Zaun um die Kleinkläranlage auf dem gemeindeeigenen Flurstück
62/39 der Flur 6, Gemarkung Gelbensande stehenzulassen und das Amt Rostocker
Heide mit der Überprüfung der Standfestigung zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt, dass der Eigentümer der Eichenallee 12 den Zaun um die
Kleinkläranlage auf dem gemeindeeigenen Flurstück 62/39 der Flur 6, Gemarkung
Gelbensande zurückbauen muss.
Durch die Gemeinde Gelbensande ist ein neuer
Zaun zu setzen, damit die Verkehrssicherungs-
pflicht eingehalten wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt, dass die Kleinkläranlage auf dem gemeindeeigenen Flurstück 62/39
der Flur 6, Gemarkung Gelbensande durch die Gemeinde Gelbensande verfüllt wird,
wobei vorher die Eigentumsverhältnisse für die Kleinkläranlage hinsichtlich
einer Kostenbeteiligung aller Eigentümer genau zu prüfen sind.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen: