Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt gem. § 48 KV M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 entsprechend
der Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gem. § 48 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine
Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen,
1.
wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entstehen,
ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich wesentlich erhöhen, im Finanzhaushalt
ein erheblicher negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen entstehen
oder ein bereits ausgewiesener negativer Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen sich wesentlich erhöhen wird; § 51 Absatz 4 bleibt
unberührt,
2. im Ergebnishaushalt bisher
nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen
Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen
Umfang getätigt werden sollen oder müssen; Entsprechendes gilt im
Finanzhaushalt für Auszahlungen,
3. bisher nicht veranschlagte
Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet
werden sollen,
4. Bedienstete eingestellt,
befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der
Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Da u.a. folgende Maßnahmen nicht bzw. nicht
vollständig oder mit anderen Ansätzen im Haushalt 2022 der Gemeinde Gelbensande
eingestellt waren, ist die Erarbeitung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung
notwendig:
- der Erwerb des Grundstückes „Osmose“,
- die Kosten für die Baumaßnahme „Kranscher
Weg“.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat den 1. Nachtragshaushalt
2022 für die Gemeinde Gelbensande erarbeitet.
Eine evtl. Erhöhung der Kreisumlage wurde bei
der Erarbeitung nicht berücksichtigt.
Gem. § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik
ist der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn
1. der
Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen
Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß
§ 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,
2. im Finanzhaushalt kein
negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3
Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht.
Der Ergebnishaushalt kann unter Berücksichtigung von Vorträgen
ausgeglichen dargestellt werden.
Im Finanzhaushalt besteht in Zeile 39 unter Berücksichtigung
von Vorträgen kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen, damit
ist auch der Finanzhaushalt ausgeglichen.
Zusätzlich wurden gem. § 12 GemHVO-Doppik im
Nachtragshaushalt 400.000,00 € vom Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in
den investiven Bereich umgebucht.
In § 12 Abs. 4 GemHVO-Doppik ist dazu
ausgeführt:
Ergibt sich im
Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung
von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur
außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung
von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in
Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
Mit der Planung 2022 soll entsprechend einem
Schreiben des Ministeriums vom 04.05.2022 diese Umbuchung erfolgen. Der
Wortlaut des Schreibens kann in der Verwaltung im Amt Rostocker Heide, Zimmer
2.17 eingesehen werden.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.08.2022:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelbensande hat in seiner Sitzung am 18.08.2022 den 1. Nachtragshaushalt beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung mit 6 Ja-Stimmen den 1. Nachtragshaushalt 2022 einschließlich der Änderungen und Ergänzungen.