Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Annahme von Spenden gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V
Vorlage
VOA/1617/2022/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Sachverhalt:

Die Firma JKS Jan Kwade & Sohn Gmbh, Emlichheimer Straße 41 in 49824 Ringe spendet für die Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen 250,00€. Eingegangen ist die Spende am 29.06.2022.

Der Spender bittet um die Erstellung einer Spendenquittung.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen ist festgelegt, dass bis 100 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Da die Gemeinde Mönchhagen keinen Hauptausschuss gebildet hat, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab 100,01 €.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma JKS Jan Kwade & Sohn GmbH, Emlichheimer Straße 41 in 49824 Ringe in Höhe von 250,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Mönchhagen anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: