Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätte
„Hasenburg“ rückwirkend zum 01.07.2022 zu genehmigen.
Es werden aufgrund der durchgeführten
Entgeltverhandlung folgende Platzkosten ab dem 01.07.2022 festgelegt:
Krippe/GT:
1.127,97 €
Kita/GT:
690,67 €
Der Bürgermeister und der 1. stellv.
Bürgermeister werden ermächtigt, das Einvernehmen der Gemeinde in der vom
Landkreis Rostock auszufertigenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung zu
erteilen. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Träger der Kindertagesstätte, der Verein
auf der Tenne e.V., hat mit Schreiben vom 28.02.2022 neue Kostenblätter an den
Landkreis Rostock gesandt und diesen zu Entgeltverhandlungen aufgefordert.
Der Grund hierfür liegt hauptsächlich in der
Erhöhung der Personalkosten. So möchte der Verein auf der Tenne e.V. – wie
bereits auch viele andere Träger von Kindertagesstätten – ebenfalls eine
Entlohnung seiner Erzieher/innen nach dem TVöD bzw. in Anlehnung an den TVöD
erzielen, um so den Erzieher/innen eine gleichwertige Entlohnung zu bieten.
Die letzte Entgeltverhandlung für die Kita
„Hasenburg“ fand zum 01.07.2021 statt.
Aufgrund der aktuellen Situation wurde die o.g.
Entgeltverhandlung auf dem Schriftweg bzw. telefonisch am 23.06.2022 zwischen
dem Landkreis Rostock und dem Verein auf der Tenne e.V. durchgeführt.
Der Landkreis Rostock hat per E-Mail am 07.07.2022 dem Verein auf der Tenne das
Verhandlungsergebnis mit der Auflage mitgeteilt, dass der Träger die Gemeinde
informieren soll. Das erfolgte auch sofort.
Da die Leistungs- und Entgeltvereinbarung
zwischen dem Landkreis Rostock und dem Verein auf der Tenne e.V. nach wie vor
nur im Einvernehmen mit der Gemeinde abgeschlossen werden kann, ist
nunmehr das Einvernehmen der Gemeinde Bentwisch für die o.g. Vereinbarung
erforderlich.
Die Anpassung der Elternbeiträge und
Gemeindeanteile ist nicht erforderlich, da es seit dem 01.01.2020 die
Elternbeitragsfreiheit gibt und es für die Gemeinden des Landkreises Rostock
eine kindbezogene Pauschale in Höhe von 152,76 € pro Kind pro Platz pro Monat
im Jahr 2021 (149,33 € im Jahr 2020) gibt. Ab dem Jahre 2022 wird die Höhe der
monatlichen Gemeindepauschale jährlich durch Erlass des für
Kindertagesförderung zuständigen Ministeriums festgesetzt. Diese beträgt 167,38
€. Die Pauschale gilt unabhängig von der Platzart (Krippe, Kita, Hort bzw.
ganztags, Teilzeit, halbtags).
Stellungnahme der Verwaltung:
Da alle Gemeinden seit dem 01.01.2020 die
gleiche kindbezogene Pauschale zahlen, ist eine Übersicht der unterschiedlichen
Gemeindeanteile an dieser Stelle nicht mehr erforderlich.
Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit ist auch
eine Berücksichtigung der Elternbeiträge nicht mehr erforderlich.
Durch die Entgeltverhandlung erfolgt dennoch
eine Veränderung der Platzkosten für die Kita „Hasenburg“ in Bentwisch (OT
Klein Kussewitz). Diese Veränderung stellt sich wie folgt dar:
|
aktuelle Platzkosten |
neu verhandelte Platzkosten |
Steigerung der Kosten |
Krippe/GT |
1.046,18 € |
1.127,97 € |
81,79 € |
Krippe/TZ |
627,71 € |
676,78 € |
49,07 € |
Krippe/HAT |
418,47 € |
451,19 € |
32,72 € |
Kita/GT |
624,57 € |
690,67 € |
66,10 € |
Kita/TZ |
374,74 € |
414,40 € |
39,66 € |
Kita/HAT |
249,83 € |
276,27 € |
26,44 € |
Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit seit dem
01.01.2020 hat diese Kostensteigerung keinerlei Auswirkungen für die Eltern.
Da die kindbezogene Pauschale pro Platz und
Monat für das Jahr 2022 bereits feststeht, hat die Kostensteigerung auch keine
Auswirkungen auf den monatlich zu zahlenden Gemeindeanteil.
Laut § 25 (1) Kindertagesförderungsgesetz M-V
wird die Kindertagesförderung in Kindertagesstätten […] gemeinsam durch das
Land, die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
finanziert. Ausgenommen bleiben die Kosten der Verpflegung.
Gemäß § 26 (1) KiföG M-V beteiligt sich das
Land jährlich in Höhe von 54,5 Prozent an den Kosten der Kindertagesförderung.
Die Gemeinden zahlen entsprechend § 27 (1)
KiföG M-V eine kindbezogene Pauschale an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Dieser gewährt laut § 28 (1) KiföG M-V den
Trägern der Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Entgelte.
Zur Finanzierung der Entgelte verwenden die
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Mittel des Landes, die von
den Gemeinden zu entrichtenden kindbezogenen Pauschalen sowie eigene Mittel. Da
die Pauschalen der Gemeinden festgesetzt sind, werden die Mehrkosten, die durch
die Entgeltverhandlung entstehen, durch das Land sowie den örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe getragen.
Um das Inkrafttreten der neuen Leistungs- und
Entgeltvereinbarung mit den o.g. neuen Platzkosten zum 01.07.2022 zu
ermöglichen, ist eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bentwisch
über die Genehmigung der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung erforderlich.
Aufgrund der Kurzfristigkeit ist eine Beratung in den Ausschüssen in diesem Fall nicht möglich gewesen, da der Landkreis Rostock erst am 07.07.2022 das Verhandlungsergebnis zugeschickt hat.
Finanzierung:
Für das Haushaltsjahr 2022 sind insgesamt
662.900,00 € für 330 Kinder aus der Gemeinde Bentwisch eingeplant worden, die
in einer Kindertagesstätte betreut werden. Die Entgeltverhandlung hat keinerlei
Auswirkungen auf den Planansatz.