Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Erteilung des Einvernehmens zur Entgeltverhandlung der Kita "Hasenburg" mit Laufzeitbeginn 01.07.2022
Vorlage
VZD/3008/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die neue Leistungs- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätte „Hasenburg“ rückwirkend zum 01.07.2022 zu genehmigen.

Es werden aufgrund der durchgeführten Entgeltverhandlung folgende Platzkosten ab dem 01.07.2022 festgelegt:

                Krippe/GT:          1.127,97 €

                Kita/GT:                  690,67 €

Der Bürgermeister und der 1. stellv. Bürgermeister werden ermächtigt, das Einvernehmen der Gemeinde in der vom Landkreis Rostock auszufertigenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung zu erteilen. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

 

Der Träger der Kindertagesstätte, der Verein auf der Tenne e.V., hat mit Schreiben vom 28.02.2022 neue Kostenblätter an den Landkreis Rostock gesandt und diesen zu Entgeltverhandlungen aufgefordert.

Der Grund hierfür liegt hauptsächlich in der Erhöhung der Personalkosten. So möchte der Verein auf der Tenne e.V. – wie bereits auch viele andere Träger von Kindertagesstätten – ebenfalls eine Entlohnung seiner Erzieher/innen nach dem TVöD bzw. in Anlehnung an den TVöD erzielen, um so den Erzieher/innen eine gleichwertige Entlohnung zu bieten.

Die letzte Entgeltverhandlung für die Kita „Hasenburg“ fand zum 01.07.2021 statt.

 

Aufgrund der aktuellen Situation wurde die o.g. Entgeltverhandlung auf dem Schriftweg bzw. telefonisch am 23.06.2022 zwischen dem Landkreis Rostock und dem Verein auf der Tenne e.V. durchgeführt.
Der Landkreis Rostock hat per E-Mail am 07.07.2022 dem Verein auf der Tenne das Verhandlungsergebnis mit der Auflage mitgeteilt, dass der Träger die Gemeinde informieren soll. Das erfolgte auch sofort.

Da die Leistungs- und Entgeltvereinbarung zwischen dem Landkreis Rostock und dem Verein auf der Tenne e.V. nach wie vor nur im Einvernehmen mit der Gemeinde abgeschlossen werden kann, ist nunmehr das Einvernehmen der Gemeinde Bentwisch für die o.g. Vereinbarung erforderlich.

Die Anpassung der Elternbeiträge und Gemeindeanteile ist nicht erforderlich, da es seit dem 01.01.2020 die Elternbeitragsfreiheit gibt und es für die Gemeinden des Landkreises Rostock eine kindbezogene Pauschale in Höhe von 152,76 € pro Kind pro Platz pro Monat im Jahr 2021 (149,33 € im Jahr 2020) gibt. Ab dem Jahre 2022 wird die Höhe der monatlichen Gemeindepauschale jährlich durch Erlass des für Kindertagesförderung zuständigen Ministeriums festgesetzt. Diese beträgt 167,38 €. Die Pauschale gilt unabhängig von der Platzart (Krippe, Kita, Hort bzw. ganztags, Teilzeit, halbtags).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Da alle Gemeinden seit dem 01.01.2020 die gleiche kindbezogene Pauschale zahlen, ist eine Übersicht der unterschiedlichen Gemeindeanteile an dieser Stelle nicht mehr erforderlich.

Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit ist auch eine Berücksichtigung der Elternbeiträge nicht mehr erforderlich.

 

Durch die Entgeltverhandlung erfolgt dennoch eine Veränderung der Platzkosten für die Kita „Hasenburg“ in Bentwisch (OT Klein Kussewitz). Diese Veränderung stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

aktuelle Platzkosten

neu verhandelte Platzkosten

Steigerung der Kosten

Krippe/GT

1.046,18 €          

1.127,97 €                 

              81,79 €

Krippe/TZ

627,71 €

 676,78 €                  

              49,07 €

Krippe/HAT

418,47 €           

451,19 €                   

                32,72 €

Kita/GT

624,57 €

690,67 €

               66,10 €

Kita/TZ

374,74 €          

414,40 €                   

               39,66 €

Kita/HAT

249,83 €          

276,27 €                   

                26,44 €

 

Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit seit dem 01.01.2020 hat diese Kostensteigerung keinerlei Auswirkungen für die Eltern.

Da die kindbezogene Pauschale pro Platz und Monat für das Jahr 2022 bereits feststeht, hat die Kostensteigerung auch keine Auswirkungen auf den monatlich zu zahlenden Gemeindeanteil.

 

Laut § 25 (1) Kindertagesförderungsgesetz M-V wird die Kindertagesförderung in Kindertagesstätten […] gemeinsam durch das Land, die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe finanziert. Ausgenommen bleiben die Kosten der Verpflegung.

Gemäß § 26 (1) KiföG M-V beteiligt sich das Land jährlich in Höhe von 54,5 Prozent an den Kosten der Kindertagesförderung.

Die Gemeinden zahlen entsprechend § 27 (1) KiföG M-V eine kindbezogene Pauschale an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Dieser gewährt laut § 28 (1) KiföG M-V den Trägern der Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Entgelte.

Zur Finanzierung der Entgelte verwenden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Mittel des Landes, die von den Gemeinden zu entrichtenden kindbezogenen Pauschalen sowie eigene Mittel. Da die Pauschalen der Gemeinden festgesetzt sind, werden die Mehrkosten, die durch die Entgeltverhandlung entstehen, durch das Land sowie den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe getragen.

 

Um das Inkrafttreten der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit den o.g. neuen Platzkosten zum 01.07.2022 zu ermöglichen, ist eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bentwisch über die Genehmigung der neuen Leistungs- und Entgeltvereinbarung erforderlich.

Aufgrund der Kurzfristigkeit ist eine Beratung in den Ausschüssen in diesem Fall nicht möglich gewesen, da der Landkreis Rostock erst am 07.07.2022 das Verhandlungsergebnis zugeschickt hat.


Finanzierung:

 

Für das Haushaltsjahr 2022 sind insgesamt 662.900,00 € für 330 Kinder aus der Gemeinde Bentwisch eingeplant worden, die in einer Kindertagesstätte betreut werden. Die Entgeltverhandlung hat keinerlei Auswirkungen auf den Planansatz.