Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
einen neuen Antrag auf Teileinziehung für eine Tonnagebegrenzung 7,5 t mit
dem Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei‘‘ in der Straße
„Im Wiesengrund“ in 18182 Bentwisch durch die
Verwaltung Rostocker Heide bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock
stellen zu lassen und das förmliche Teileinziehungsverfahren einzuleiten.
und
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
Beschluss VOA/2937/2022/GBE vom 10.02.2022 über den Antrag auf Teileinziehung
,,Im Wiesengrund‘‘ auf Tonnagebegrenzung bis 7,5 t aufzuheben.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bentwisch hat am 10.12.2021 den Straßenneubau
der Straße Im Wiesengrund abgenommen.
Nach Abstimmung mit dem Bewirtschafter der Stromrichterstation, 50Hertz, wird die Straße Im Wiesengrund nicht mehr für Schwerlasttransport genutzt. Die schweren LKW sollen zukünftig mit separater Genehmigung über die Stralsunder Str. und den Klein Bartelsdorfer Weg zum Umspannwerk geführt werden.
Deshalb ist die Straße ,,Im Wiesengrund‘‘ mit Fördermitteln nur für eine Tonnage bis 7,5 Tonnen geplant und gebaut worden.
Nach Auffassung des Amtes für Straßenbau und Verkehr des Landkreises Rostock ist es erforderlich für die Anordnung der Beschilderung auf Tonnagebegrenzung 7,5 t einen Antrag auf Teileinziehung der Straße ,,Im Wiesengrund‘‘ bei der Kommunal Aufsicht des Landkreises Rostock zu stellen.
Dieser Antrag wurde bei der Kommunalaufsicht gestellt.
Der Antrag wurde an die Verwaltung Rostocker Heide mit dem Hinweis zurückgegeben, einen neuen Antrag auf Teileinziehung zu stellen. Die Begründung:
„Der Antrag auf Teileinziehung für die Straße ,,Im Wiesengrund, für eine Tonnagebegrenzung 7,5t muss mit dem Zusatzzeichen 1020-30 ,,Anlieger frei,, neu gestellt werden.“
Die Gemeindevertretung Bentwisch muss diesem neuen Antrag
zustimmen und einen Gemeindevertreterbeschluss fassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
Bentwisch den neuen Antrag auf Teileinziehung bei der Kommunalaufsicht zu
stellen. Danach muss das förmliche Verfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung)
eingeleitet werden.
Eine zeitlich begrenzte Verkehrsrechtliche Anordnung auf eine Tonnagebegrenzung von 7,5t wurde durch das Amt für Straßenbau und Verkehr des LK Rostock bis zum 31.10.2022 verlängert.