Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Gelbensande wählt, für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter
Eric Fritsche den/die Gemeindevertreter/in _____________________________ als
weiteres Mitglied in den Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt der Gemeinde
Gelbensande.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl
der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Aufgrund der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
ist der Gemeindevertreter Herr Eric Fritsche (Wählergruppe Freiwillige
Feuerwehr Gelbensande) gemäß § 25 Kommunalverfassung M-V mit Ablauf des
30.06.2022 aus der Gemeindevertretung Gelbensande ausgeschieden.
Herr Fritsche war aufgrund des Beschlusses der
Gemeindevertretung Gelbensande vom 04.07.2019 (VZD/787/760/2019/GGE) Mitglied des Bauausschusses.
Die Gemeindevertretung muss daher nun ein neues
Mitglied in den Bauausschuss wählen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 6 Absatz 2 Hauptsatzung der Gemeinde
Gelbensande setzt sich der Bauausschuss aus 5 Gemeindevertretern und 2
sachkundigen Einwohnern zusammen.
Da ein Gemeindevertreter ausgeschieden ist,
kann die Neubesetzung auch nur durch einen Gemeindevertreter erfolgen.
Andernfalls müsste die Hauptsatzung geändert werden.
Die Besetzung der beratenden Ausschüsse erfolgt
gemäß § 36 Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV
M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung
festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens über die Besetzung des
Ausschusses geben, findet eine Verhältniswahl statt. Auf Antrag eines
Gemeindevertreters muss geheim gewählt werden.
Finanzierung:
Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich
keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.