Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Nachbesetzung eines Gemeindevertreters in den Bauausschuss
Vorlage
VZD/2044/2022/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande wählt, für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Eric Fritsche den/die Gemeindevertreter/in _____________________________ als weiteres Mitglied in den Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt der Gemeinde Gelbensande.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Aufgrund der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat ist der Gemeindevertreter Herr Eric Fritsche (Wählergruppe Freiwillige Feuerwehr Gelbensande) gemäß § 25 Kommunalverfassung M-V mit Ablauf des 30.06.2022 aus der Gemeindevertretung Gelbensande ausgeschieden.

Herr Fritsche war aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Gelbensande vom 04.07.2019 (VZD/787/760/2019/GGE) Mitglied des Bauausschusses.

Die Gemeindevertretung muss daher nun ein neues Mitglied in den Bauausschuss wählen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 6 Absatz 2 Hauptsatzung der Gemeinde Gelbensande setzt sich der Bauausschuss aus 5 Gemeindevertretern und 2 sachkundigen Einwohnern zusammen.

Da ein Gemeindevertreter ausgeschieden ist, kann die Neubesetzung auch nur durch einen Gemeindevertreter erfolgen. Andernfalls müsste die Hauptsatzung geändert werden.

 

Die Besetzung der beratenden Ausschüsse erfolgt gemäß § 36 Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens über die Besetzung des Ausschusses geben, findet eine Verhältniswahl statt. Auf Antrag eines Gemeindevertreters muss geheim gewählt werden.

 


Finanzierung:

Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.