Beschlussvorschlag 1 :
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt den Mietvertag für das
Kita-Gebäude wie folgt zu ändern: Mit Abschluss der neu verhandelten
Leistungsvereinbarung beträgt der Mietzins 3,00 €/m² für den Altbau der Kita
und der Mietzins 5,50 €/m² für den Anbau der Kita. Dies ergibt Mietkosten in
Höhe von 3.978,82 € pro Monat.
Gebäude |
Fläche in m² |
Mietzins |
Mietkosten |
Altbau Kita |
556,05 |
3,00 €/m² |
1.668,15 € |
Anbau Kita |
268,47 |
5,50 €/m² |
1.476,59 € |
Gesamt |
824,52 |
|
3.144,74 € |
Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt,
den geänderten Mietvertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt den Mietvertag wie folgt
zu ändern:
Mit Abschluss der neu verhandelten Leistungsvereinbarung beträgt der
Mietzins 3,00 €/m² für das gesamte Kita-Gebäude. Dies ergibt Mietkosten in Höhe
von 2.473,56 € pro Monat.
Gebäude |
Fläche in m² |
Mietzins |
Mietkosten |
Gesamt |
824,52 |
3,00 €/m² |
2.473,56 € |
Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt,
den geänderten Mietvertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt den Mietvertag wie folgt
zu ändern:
Mit Abschluss der neu verhandelten Leistungsvereinbarung beträgt der
Mietzins 5,50 €/m² für das gesamte Kita-Gebäude. Dies ergibt Mietkosten in Höhe
von 4.534,86 € pro Monat.
Gebäude |
Fläche in m² |
Mietzins |
Mietkosten |
Gesamt |
824,52 |
5,50 €/m² |
4.534,86 € |
Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt,
den geänderten Mietvertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Aufgrund der jährlich steigenden Kinderzahlen reichen die räumlichen
Kapazitäten für die Betreuung der Kita- und Hortkinder in der Gemeinde
Blankenhagen nicht mehr aus. Bisher wurden die Hortkinder in der Aula der
Grundschule betreut. Da jedoch die Schülerzahlen der Grundschule ebenfalls
angestiegen sind, hat die Grundschule Eigenbedarf zur Nutzung der Aula
angemeldet.
Im Mai 2021 hat die Gemeindevertretung Blankenhagen einen Beschluss zur
Erweiterung der Kita im Schulweg 3 in Bentwisch gefasst. Mit der Baumaßnahme
wurde im Oktober des vergangenen Jahres begonnen. Der voraussichtliche
Fertigstellungstermin unter Berücksichtigung des derzeitigen
Baufortschrittes
bzw. die Übergabe des Gebäudes an den Vermieter soll spätestens zum Ende dieses
Jahres erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Blankenhagen vermietet derzeit die
Kindertageseinrichtung „Blankenhäger Spatzen“ im Schulweg 3 an den ASB
Küstenkinder gGmbH (ehemals ASB Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V.). Die
Vermietung erfolgt zum Zwecke des Betreibens einer Kindertagesstätte (Krippe,
Kita und Hort).
Durch den Anbau an das bestehende Kita-Gebäude ändern sich grundsätzlich
die Flächen des Gesamtobjektes. Eine Änderung zum bestehenden Mietvertrag ist
vorzunehmen.
Im Vergleich zu den bestehenden Räumlichkeiten haben sich die
Nutzungsflächen um ca. 50% erhöht. In dem Anbau sind zusätzlich drei Gruppenräume für
die Hortkinder entstanden, sowie Sanitärräume
für Mädchen, Jungen und ein Behinderten-WC mit Dusche.
Der Anbau entspricht den gesetzlichen Anforderungen für
Kindereinrichtungen und wurde im Vorfeld mit den zuständigen Ämtern des
Landkreises Rostock, insbesondere mit dem Jugendamt abgestimmt.
Da es sich beim Anbau des Gebäudes um einen Neubau handelt, muss die
Gemeinde Blankenhagen über die Höhe des Quadratmeterpreises bei der
vorgesehenen Vermietung entscheiden.
Gemäß „Richtlinie für den Abschluss von Vereinbarungen und zur Berechnung
der Entgelte in den Kindertageseinrichtungen, nach §§ 78 b bis 78e SGB VIII in
Verbindung mit dem KiföG M-V“ werden für die Berechnung der Entgelte die Kosten
anerkannt, die für den Betrieb der Kindertageseinrichtung notwendig und
angemessen sind.
Mieten und Pachten werden anerkannt und berücksichtigt für angemietete
Gebäude bzw. Gebäudeteile und der Pacht der Grundstücke unter Berücksichtigung
der angemessenen Nettogrundfläche bis maximal 5,50 €/m².
Die Höhe des Mietzinses für den Altbau der Kindertagesstätte beträgt lt.
Mietvertrag derzeit 3,00 €/m². Es handelt sich hier um 556,05 m². Der Anbau an
das bestehende Kita-Gebäude hat eine Nutzfläche von 268,47 m². Nach der
aktuellen Richtlinie können Mietkosten bis maximal 5,50 €/m² angerechnet
werden.
Der Altbau der Kita könnte weiterhin mit einem Mietzins von 3,00 €/m² und
der Anbau mit dem maximalen Mietzins von 5,50 €/m² angerechnet werden. Es
ergeben sich hiermit monatlich folgende Kosten:
Gebäude |
Fläche in m² |
Mietzins |
Mietkosten |
Altbau Kita |
556,05 |
3,00 €/m² |
1.668,15 € |
Anbau Kita |
268,47 |
5,50 €/m² |
1.476,59 € |
Gesamt |
824,52 |
|
3.144,74 € |
Es könnte auch ein Mietzins für die Gesamtfläche der Kita mit einem
Mietzins von 4,50 €/m² bzw. 5,50 €/m² angesetzt werden.
Gebäude |
Fläche in m² |
Mietzins |
Mietkosten |
Gesamt |
824,52 |
3,00 €/m² |
2.473,56 € |
Gebäude |
Fläche in m² |
Mietzins |
Mietkosten |
Gesamt |
824,52 |
5,50 €/m² |
4.534,86 € |
Die Gemeinde Blankenhagen muss über die Höhe des Quadratmeterpreises
entscheiden.
Die Entgeltverhandlungen werden zwischen dem
Träger der Einrichtung und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe im
Einvernehmen mit der Gemeinde Blankenhagen stattfinden. Die
Platzkostenerhöhungen werden vom Landkreis getragen und haben keine direkte
Auswirkung auf die Elternbeiträge (es besteht die Beitragsfreiheit für die
Eltern) oder Gemeindeanteile.
Die Gemeinde Blankenhagen zahlt – genau wie die
anderen Gemeinden – derzeit einen monatlichen Gemeindeanteil in Höhe von 167,38
Euro pro Kind je Monat. Voraussichtlich wird der Ausgleich der Mehrkosten des
Landkreises Rostock über die Kreisumlage erfolgen.
Ein erster Entwurf für die Anpassung des Mietvertrages zur Betreibung der Kindertagesstätte „Blankenhäger Spatzen“ zwischen der Gemeinde Blankenhagen als Vermieter und dem ASB Küstenkinder gGmbH als Mieter wurde bereits erarbeitet. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Änderung des Mietvertrages zu unterzeichnen.
Finanzierung:
Mehreinnahmen bei der Miete.
Voraussichtlich höhere Kreisumlage.