Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Änderung des Mietvertrages zur Betreibung der Kindertagesstätte "Blankenhäger Spatzen" - wird nachgereicht
Vorlage
VBE/1567/2022/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1 :

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt den Mietvertag für das Kita-Gebäude wie folgt zu ändern: Mit Abschluss der neu verhandelten Leistungsvereinbarung beträgt der Mietzins 3,00 €/m² für den Altbau der Kita und der Mietzins 5,50 €/m² für den Anbau der Kita. Dies ergibt Mietkosten in Höhe von 3.978,82 € pro Monat.

 

 

 

Gebäude

Fläche in m²

Mietzins

Mietkosten

Altbau Kita

556,05

3,00 €/m²

1.668,15 €

Anbau Kita

268,47

5,50 €/m²

1.476,59 €

Gesamt

824,52

 

3.144,74 €

 

Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, den geänderten Mietvertrag zu unterzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

oder

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt den Mietvertag wie folgt zu ändern:

Mit Abschluss der neu verhandelten Leistungsvereinbarung beträgt der Mietzins 3,00 €/m² für das gesamte Kita-Gebäude. Dies ergibt Mietkosten in Höhe von 2.473,56 € pro Monat.

 

Gebäude

Fläche in m²

Mietzins

Mietkosten

Gesamt

824,52

3,00 €/m²

2.473,56 €

 

Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, den geänderten Mietvertrag zu unterzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

oder

 

 

Beschlussvorschlag 3:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt den Mietvertag wie folgt zu ändern:

Mit Abschluss der neu verhandelten Leistungsvereinbarung beträgt der Mietzins 5,50 €/m² für das gesamte Kita-Gebäude. Dies ergibt Mietkosten in Höhe von 4.534,86 € pro Monat.

 

Gebäude

Fläche in m²

Mietzins

Mietkosten

Gesamt

824,52

5,50 €/m²

4.534,86 €

 

 

Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, den geänderten Mietvertrag zu unterzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:

 

Aufgrund der jährlich steigenden Kinderzahlen reichen die räumlichen Kapazitäten für die Betreuung der Kita- und Hortkinder in der Gemeinde Blankenhagen nicht mehr aus. Bisher wurden die Hortkinder in der Aula der Grundschule betreut. Da jedoch die Schülerzahlen der Grundschule ebenfalls angestiegen sind, hat die Grundschule Eigenbedarf zur Nutzung der Aula angemeldet.

 

Im Mai 2021 hat die Gemeindevertretung Blankenhagen einen Beschluss zur Erweiterung der Kita im Schulweg 3 in Bentwisch gefasst. Mit der Baumaßnahme wurde im Oktober des vergangenen Jahres begonnen. Der voraussichtliche Fertigstellungstermin unter Berücksichtigung des derzeitigen Baufortschrittes bzw. die Übergabe des Gebäudes an den Vermieter soll spätestens zum Ende dieses Jahres erfolgen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Gemeinde Blankenhagen vermietet derzeit die Kindertageseinrichtung „Blankenhäger Spatzen“ im Schulweg 3 an den ASB Küstenkinder gGmbH (ehemals ASB Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V.). Die Vermietung erfolgt zum Zwecke des Betreibens einer Kindertagesstätte (Krippe, Kita und Hort).

Durch den Anbau an das bestehende Kita-Gebäude ändern sich grundsätzlich die Flächen des Gesamtobjektes. Eine Änderung zum bestehenden Mietvertrag ist vorzunehmen.

Im Vergleich zu den bestehenden Räumlichkeiten haben sich die Nutzungsflächen um ca. 50% erhöht. In dem Anbau sind zusätzlich drei Gruppenräume für die Hortkinder entstanden, sowie Sanitärräume für Mädchen, Jungen und ein Behinderten-WC mit Dusche.

Der Anbau entspricht den gesetzlichen Anforderungen für Kindereinrichtungen und wurde im Vorfeld mit den zuständigen Ämtern des Landkreises Rostock, insbesondere mit dem Jugendamt abgestimmt.

 

Da es sich beim Anbau des Gebäudes um einen Neubau handelt, muss die Gemeinde Blankenhagen über die Höhe des Quadratmeterpreises bei der vorgesehenen Vermietung entscheiden.

Gemäß „Richtlinie für den Abschluss von Vereinbarungen und zur Berechnung der Entgelte in den Kindertageseinrichtungen, nach §§ 78 b bis 78e SGB VIII in Verbindung mit dem KiföG M-V“ werden für die Berechnung der Entgelte die Kosten anerkannt, die für den Betrieb der Kindertageseinrichtung notwendig und angemessen sind.

Mieten und Pachten werden anerkannt und berücksichtigt für angemietete Gebäude bzw. Gebäudeteile und der Pacht der Grundstücke unter Berücksichtigung der angemessenen Nettogrundfläche bis maximal 5,50 €/m².

 

Die Höhe des Mietzinses für den Altbau der Kindertagesstätte beträgt lt. Mietvertrag derzeit 3,00 €/m². Es handelt sich hier um 556,05 m². Der Anbau an das bestehende Kita-Gebäude hat eine Nutzfläche von 268,47 m². Nach der aktuellen Richtlinie können Mietkosten bis maximal 5,50 €/m² angerechnet werden.

 

Der Altbau der Kita könnte weiterhin mit einem Mietzins von 3,00 €/m² und der Anbau mit dem maximalen Mietzins von 5,50 €/m² angerechnet werden. Es ergeben sich hiermit monatlich folgende Kosten:

 

Gebäude

Fläche in m²

Mietzins

Mietkosten

Altbau Kita

556,05

3,00 €/m²

1.668,15 €

Anbau Kita

268,47

5,50 €/m²

1.476,59 €

Gesamt

824,52

 

3.144,74 €

 

Es könnte auch ein Mietzins für die Gesamtfläche der Kita mit einem Mietzins von 4,50 €/m² bzw. 5,50 €/m² angesetzt werden.

 

Gebäude

Fläche in m²

Mietzins

Mietkosten

Gesamt

824,52

3,00 €/m²

2.473,56 €

 

Gebäude

Fläche in m²

Mietzins

Mietkosten

Gesamt

824,52

5,50 €/m²

4.534,86 €

 

Die Gemeinde Blankenhagen muss über die Höhe des Quadratmeterpreises entscheiden.

Die Entgeltverhandlungen werden zwischen dem Träger der Einrichtung und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde Blankenhagen stattfinden. Die Platzkostenerhöhungen werden vom Landkreis getragen und haben keine direkte Auswirkung auf die Elternbeiträge (es besteht die Beitragsfreiheit für die Eltern) oder Gemeindeanteile.

Die Gemeinde Blankenhagen zahlt – genau wie die anderen Gemeinden – derzeit einen monatlichen Gemeindeanteil in Höhe von 167,38 Euro pro Kind je Monat. Voraussichtlich wird der Ausgleich der Mehrkosten des Landkreises Rostock über die Kreisumlage erfolgen.

Ein erster Entwurf für die Anpassung des Mietvertrages zur Betreibung der Kindertagesstätte „Blankenhäger Spatzen“ zwischen der Gemeinde Blankenhagen als Vermieter und dem ASB Küstenkinder gGmbH als Mieter wurde bereits erarbeitet. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Änderung des Mietvertrages zu unterzeichnen.


Finanzierung:

 

Mehreinnahmen bei der Miete.

Voraussichtlich höhere Kreisumlage.