Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt dem
Löschwasservertrag zwischen dem WWAV und Mitgliedern des Zweckverbandes Wasser
Abwasser Rostock-Land gemäß Anlage zu und ermächtigt den Bürgermeister und
seinem Stellvertreter den Vertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlage:
Sachverhalt:
1.
Notwendigkeit zum
Abschluss von Löschwasserverträgen
Die Neuorganisation der Wasserver- und Abwasserentsorgung im
Verbandsgebiet des WWAV zum 01.07.2018 hatte Auswirkungen auf die bisherige
vertragliche Gestaltung der Beziehungen der Städte und Gemeinden bezüglich der
Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des WWAV.
Zwischen dem WWAV, der EURAWASSER Nord GmbH und den Städten und Gemeinden
bestanden bis zum 30.06.2018 Verträge über die Bereitstellung von Löschwasser
durch die öffentliche Trinkwasserversorgung (Hydrantenverträge). Die
Hydrantenverträge endeten mit dem Auslaufen des Betreibervertrages zwischen dem
WWAV und der EURAWASSER Nord GmbH am 30.06.2018.
Ab dem 01.07.2018 ersetzt das Nordwasser-Modell das bisherige
Betreibermodell mit der
EURAWASSER Nord GmbH. Der WWAV hat die Nordwasser GmbH mit umfassenden
Dienstleistungen als Betriebsführer beauftragt. Eine Verlängerung der
Hydrantenverträge in der „alten“ Fassung war nicht möglich, da sich sowohl die
Rolle des WWAV (jetzt Wasserversorger) als auch die Rolle der Nordwasser GmbH
im Vergleich zur EURAWASSER Nord GmbH
(Betriebsführer statt Betreiber) grundlegend geändert haben. Weiterhin
enthielten die
20-jährigen Hydrantenverträge teilweise veraltete Regelungen, offene Regelungsbereiche
und verwaltungsaufwendige Vorschriften. Eine vertragliche Neuordnung der
Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des WWAV war daher notwendig.
Da eine komplette Neuordnung kurzfristig nicht möglich war, hat der WWAV
mit den Städten und Gemeinden gemeinsame Erklärungen für den Zeitraum vom
01.07.2018 bis zum 31.03.2021 abgeschlossen.
2.
Vorbereitung der Löschwasserverträge
Nachdem in mehreren Abstimmungsrunden mit der Hanse- und
Universitätsstadt Rostock und dem Vorstand des Zweckverbandes Wasser Abwasser
Rostock-Land die Vorteile einer vollständigen Übernahme der Feuerlöschhydranten
durch den WWAV wiederholt aufgezeigt wurden, stimmte die „Zentrale Steuerung“
der HRO am 06.10.2021 folgender Verfahrensweise zu:
Grundsätze:
-
Übernahme aller Hydranten durch den WWAV
-
Abkauf zum Restbuchwert – dieser wird beim WWAV als
Verbindlichkeit (ohne Fälligkeit) und bei den Kommunen als Forderung (ohne
Fälligkeit) bilanziert
-
für die Bewirtschaftung der Feuerlöschhydranten erhebt
der WWAV ein jährliches Entgelt, welches im Rahmen der
Trinkwassergebührenkalkulation ermittelt wird
-
das Entgelt beträgt 1 % der Gesamtkosten Trinkwasser –
ohne kalkulatorische Kosten (Abschreibungen und Zinsen) auf die
Wasserwerksanlagen
-
die jährliche Pauschale wird jeweils ratierlich mit den
Verbindlichkeiten / Forderungen verrechnet – wie Ratenkauf (das reicht bei für
ca. 10 Jahre),
-
Aufgabe der Differenzierung zwischen Feuerlösch- und
Betriebshydranten; Kennzeichnung der Hydranten, die für Feuerlöschzwecke
geeignet sind
-
Kontrolle, Wartung und Instandhaltung aller Hydranten
durch den WWAV
-
Errichtung von neuen Hydranten durch den WWAV
(Sonderfall: Errichtung von reinen Löschwasserhydranten ohne Betriebsbezug zur
Trinkwasserversorgung auf Wunsch der Kommune gegen Kostenerstattung)
-
Regelung der Löschwasservorhaltung aus dem öffentlichen
Trinkwassernetz
-
Entgeltfreie Lieferung von Löschwasser an die Kommunen
Der Löschwasservertrag beinhaltet u.a.:
-
Abkauf der Feuerlöschhydranten durch den WWAV
-
Lieferung von Löschwasser
-
Umfang der Löschwasservorhaltung
-
Benachrichtigung bei Unterbrechungen / Veränderungen
-
Vergütung der anteiligen Kosten der
Löschwasservorhaltung durch eine jährliche Pauschale
-
Dokumentation, Datenaustausch
-
Haftung.
Die Konzentration aller Hydranten beim Wasserversorger entspricht der
allgemeinen kommunalen Praxis. Der WWAV hat damit zum einen den vollständigen
Zugriff auf die Feuerlöschhydranten, die fest mit den Trinkwasserleitungen
verbunden sind. Zum anderen kann er auch Feuerlöschhydranten zu Betriebszwecken
nutzen.
3.
Gleichbehandlung von
HRO und Zweckverbandskommunen
Der Kaufpreis richtet sich bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
nach dem Restbuchwert der zu übertragenden Feuerlöschhydranten. Dieser ist per
31.12.2021 mit ca. 1,8 Mio. EUR sehr hoch, da die HRO die Hydranten über eine
Laufzeit von 50 Jahren abschreibt.
Bei den Zweckverbandskommunen wurden die Feuerlöschhydranten zum Teil gar
nicht aktiviert und/oder sehr schnell abgeschrieben. Die Restbuchwerte sind
hier deshalb deutlich niedriger.
Um eine Gleichbehandlung aller Kommunen mit Feuerlöschhydranten zu
erreichen, werden die jeweils zu übertragenden Feuerlöschhydranten mit dem
Durchschnitts-Restbuchwert der Rostocker Feuerlöschhydranten bewertet. Daraus
ergibt sich ein Betrag von 581,19 EUR je Feuerlöschhydrant. Insgesamt ergibt
sich dann der Kaufpreis, den der WWAV der jeweiligen Kommune schuldet. Gegen
diesen Wert wird jährlich die Vergütung aufgerechnet. Nach Verbrauch durch die
Aufrechnung ist dann der Betrag jährlich an den WWAV zu zahlen.
4.
Die Vergütung für die
Löschwasservorhaltung
Da eine Einzelermittlung von Kosten der Löschwasservorhaltung sehr
aufwendig und nicht praktikabel ist, wird im § 7 (2) des Löschwasservertrages
die Vergütung der anteiligen Kosten der Löschwasservorhaltung durch eine
jährliche Pauschale geregelt. Zur Ermittlung dieser Pauschalen hat sich in der
Rechtsprechung eine Spanne von 1 % bis 5 % der Vorhaltekosten im
Trinkwasserbereich bestätigt, die im Rahmen der Trinkwassergebührenkalkulation
abgegrenzt werden muss und somit nicht über die Trinkwassergebühren finanziert
werden darf.
Die Kalkulation für den Zeitraum 2022 bis 2024 befindet sich mit 1 % am
untersten Rand einer rechtssicher kalkulierten Pauschale und weist folgende
Beträge aus:
2022: 181.944 EUR netto
2023: 193.263 EUR netto
2024: 202.448 EUR netto
Die Kosten der Löschwasservorhaltung zzgl. 7 % Umsatzsteuer werden
analog zur Kommunalumlage Niederschlagswasser über eine Hebeliste umgelegt, die
im Rahmen des Wirtschaftsplanes des WWAV beschlossen wird. Die Aufteilung der
Kosten erfolgt auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl der
Feuerlöschhydranten in der entsprechenden
Trinkwassergebührenkalkulationsperiode.
Laut GIS der Nordwasser existieren folgende Feuerlöschhydranten (FLH):
FLH HRO: 2.799
Stück
FLH WWAV: 159 Stück (u.a. von Rostock Port und RFH
abgekauft)
FLH Zweckverband: 968 Stück
FLH gesamt: 3.926
Stück
Die Vergütung berechnet sich für 2022 wie folgt:
Mit der pauschalen Vergütung sind folgende Leistungen abgedeckt:
-
Nutzbarkeit von deutlich mehr Hydranten zu
Feuerlöschzwecken,
-
vollständige Verantwortung des WWAV für die
Funktionsfähigkeit aller Hydranten, die zukünftig für Feuerlöschzwecke genutzt
werden können,
-
anteilige Kosten der Löschwasservorhaltung für
Wasserwerke (Wasseraufbereitung) und Trinkwasserleitungen (Verteilung),
-
Kontrolle, Wartung und Instandhaltung aller Hydranten,
die zukünftig für Feuerlöschzwecke genutzt werden können.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land
hat dem Musterlöschwasservertrag zugestimmt.
Der WWAV übergibt die angepassten Vertragsentwürfe an die jeweiligen
Kommunen zur Unterzeichnung durch die Bürgermeister.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2022. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 20
Jahre.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung dem vorliegenden Löschwasservertrag zwischen dem WWAV und der Gemeinde Rövershagen zuzustimmen.
Finanzierung:
Entsprechend der Reglungen des Vertrages werden
die kommunalen Hydranten in das Eigentum des WWAV übertragen.
§1 Übergabe der
Hydranten an den WWAV
.
.
(2) Die GEMEINDE
überträgt alle in ihrem Eigentum stehenden Hydranten auf den
WWAV. Der WWAV nimmt die Übertragung an. Die übertragenen Hydranten
ergeben sich aus der
Anlage.
(3) Die Übertragung
erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2022(Stichtag).
Als Gegenleistung für die Übertragung schuldet der WWAV der GEMEINDE einen
Kaufpreis in Höhe von 581,19 Euro pro Hydrant, die in der Anlage ausgewiesen
sind.
Die Parteien gehen davon aus, dass zum Kaufpreis keine Umsatzsteuer hinzutritt.
Sollte dies jedoch der Fall sein, schuldet der WWAV zusätzlich zum Kaufpreis
die
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
Entsprechend ergibt sich eine
Entschädigungssumme in Höhe von 19.760,46 €. Diese Mittel werden auf Grundlage
des Vertrages mit der zukünftigen jährlichen Vergütung für die ständige
Vorhaltung der an den Hydranten zur Verfügung stehenden Löschwassermengen
(Kosten der Löschwasservorhaltung) verrechnet. Der § 7 regelt dazu:
§7 Vergütung
(1) Löschwasserentnahmen zu Einsatz- und Übungszwecken aus dem
Wasserversorgungsnetz
des WWAV durch die Feuerwehr der GEMEINDE sind unentgeltlich.
(2) Die Kosten für die ständige Vorhaltung der an den Hydranten zur Verfügung
stehenden
Löschwassermengen (Kosten der Löschwasservorhaltung) trägt die
GEMEINDE. Die Kosten der Löschwasservorhaltung werden pauschal ermittelt. Sie
betragen 1 % der Gesamtkosten der Wasserversorgung im WWAV, mit Ausnahme
der kalkulatorischen Kosten für die Wasserwerke. Die Aufteilung der Kosten
erfolgt
auf der Basis der am Anfang des Abrechnungszeitraumes vorhandenen Hydranten.
(3) Die Rechnungslegung
erfolgt jährlich zum 30.06. eines Kalenderjahres (erstmalig
zum 30.06.2022) für das jeweils vorhergehende Kalenderjahr. Der WWAV ist
berechtigt, angemessene
Abschlagszahlungen zu erheben.
(4) Die
Zahlungsverpflichtung gemäß Absatz2 kann durch Aufrechnungserklärung der
GEMEINDE mit ihrer Forderung aus dem Kaufpreis für die Hydranten gemäß § 1
Absatz4 und Anlage 1 dieser Vereinbarung bewirkt werden. Die GEMEINDE erklärt
bereits jetzt die Aufrechnung bis zur vollständigen Tilgung ihrer
Kaufpreisforderung.
Soweit im Einzelfall auf Verlangen der GEMEINDE durch den WWAV Hydranten er-
richtet werden, erstattet die GEMEINDE die Kosten der Errichtung. Die Vergütung
erfolgt auf der Grundlage der entstandenen Selbstkosten. Die Rechnungslegung er
folgt unmittelbar nach Fertigstellung.
(7) Die Vergütung des WWAV versteht sich
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in
der jeweils gültigen Höhe.
(8) Soweit zur
Ermittlung der Kosten der Löschwasservorhaltung bzw. zur Behandlung
dieser Kosten im Rahmen der Trinkwassergebührenkalkulation bundesweit eine
eines
rechtskräftige
Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorliegt, prüfen die
Vertragsparteien, ob eine Vertragsanpassung erforderlich ist. Gleiches gilt für
bestandskräftige Verfügungen der Kartellbehörden.
Um die allgemeinen Planungsgrundsätze nach § 8
GemHVO-Doppik einzuhalten, sind folgende Beträge aus dieser Vereinbarung in die
Haushalte einzustellen:
- Entschädigung mit
Wirkung der Übertragung (01.01.2022) als Verkauf und somit als Forderung
im Produkt 12600 einstellen à der Ertrag ergibt sich
aus der Differenz zwischen der Entschädigung von 19.760,46 € und dem
Restbuchwert und ist nur im Jahr der Übertragung darzustellen
Kosten für die Löschwasservorhaltung (2022:
1.685,97 €) sind jährlich als Aufwand / Auszahlung im Produkt 12600
darzustellen, wobei der Aufwand tatsächlich jährlich entsteht, die jährliche
Auszahlung jedoch mit der Forderung verrechnet werden kann, bis diese
aufgebraucht ist.
Stellungnahme des
Bauausschusses vom 15.08.2022:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit
5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, dem Löschwasservertrag zwischen dem WWAV und Mitgliedern des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land gemäß Anlage zu und ermächtigt den Bürgermeister und seinem Stellvertreter den Vertrag zu unterzeichnen.
Stellungnahme des
Haupt- und Finanzausschusses vom 22.08.2022:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit
5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, dem Löschwasservertrag zwischen dem WWAV und Mitgliedern des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land gemäß Anlage zu und ermächtigt den Bürgermeister und seinem Stellvertreter den Vertrag zu unterzeichnen.