Betreff
Beschluss der Gemeinde Rövershagen über den Löschwasservertrag zwischen dem WWAV und den Mitgliedern des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land
Vorlage
V00/2526/2022/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt dem Löschwasservertrag zwischen dem WWAV und Mitgliedern des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land gemäß Anlage zu und ermächtigt den Bürgermeister und seinem Stellvertreter den Vertrag zu unterzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

 

Anlage:


Sachverhalt:

 

1.       Notwendigkeit zum Abschluss von Löschwasserverträgen

Die Neuorganisation der Wasserver- und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des WWAV zum 01.07.2018 hatte Auswirkungen auf die bisherige vertragliche Gestaltung der Beziehungen der Städte und Gemeinden bezüglich der Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des WWAV.

Zwischen dem WWAV, der EURAWASSER Nord GmbH und den Städten und Gemeinden bestanden bis zum 30.06.2018 Verträge über die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung (Hydrantenverträge). Die Hydrantenverträge endeten mit dem Auslaufen des Betreibervertrages zwischen dem WWAV und der EURAWASSER Nord GmbH am 30.06.2018.

Ab dem 01.07.2018 ersetzt das Nordwasser-Modell das bisherige Betreibermodell mit der
EURAWASSER Nord GmbH. Der WWAV hat die Nordwasser GmbH mit umfassenden Dienstleistungen als Betriebsführer beauftragt. Eine Verlängerung der Hydrantenverträge in der „alten“ Fassung war nicht möglich, da sich sowohl die Rolle des WWAV (jetzt Wasserversorger) als auch die Rolle der Nordwasser GmbH im Vergleich zur EURAWASSER Nord GmbH
(Betriebsführer statt Betreiber) grundlegend geändert haben. Weiterhin enthielten die
20-jährigen Hydrantenverträge teilweise veraltete Regelungen, offene Regelungsbereiche und verwaltungsaufwendige Vorschriften. Eine vertragliche Neuordnung der Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des WWAV war daher notwendig.

Da eine komplette Neuordnung kurzfristig nicht möglich war, hat der WWAV mit den Städten und Gemeinden gemeinsame Erklärungen für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 31.03.2021 abgeschlossen.

 

2.       Vorbereitung der Löschwasserverträge

Nachdem in mehreren Abstimmungsrunden mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem Vorstand des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land die Vorteile einer vollständigen Übernahme der Feuerlöschhydranten durch den WWAV wiederholt aufgezeigt wurden, stimmte die „Zentrale Steuerung“ der HRO am 06.10.2021 folgender Verfahrensweise zu:

Grundsätze:

-       Übernahme aller Hydranten durch den WWAV

-       Abkauf zum Restbuchwert – dieser wird beim WWAV als Verbindlichkeit (ohne Fälligkeit) und bei den Kommunen als Forderung (ohne Fälligkeit) bilanziert

-       für die Bewirtschaftung der Feuerlöschhydranten erhebt der WWAV ein jährliches Entgelt, welches im Rahmen der Trinkwassergebührenkalkulation ermittelt wird

-       das Entgelt beträgt 1 % der Gesamtkosten Trinkwasser – ohne kalkulatorische Kosten (Abschreibungen und Zinsen) auf die Wasserwerksanlagen

-       die jährliche Pauschale wird jeweils ratierlich mit den Verbindlichkeiten / Forderungen verrechnet – wie Ratenkauf (das reicht bei für ca. 10 Jahre),

-       Aufgabe der Differenzierung zwischen Feuerlösch- und Betriebshydranten; Kennzeichnung der Hydranten, die für Feuerlöschzwecke geeignet sind

-       Kontrolle, Wartung und Instandhaltung aller Hydranten durch den WWAV

-       Errichtung von neuen Hydranten durch den WWAV (Sonderfall: Errichtung von reinen Löschwasserhydranten ohne Betriebsbezug zur Trinkwasserversorgung auf Wunsch der Kommune gegen Kostenerstattung)

-       Regelung der Löschwasservorhaltung aus dem öffentlichen Trinkwassernetz

-       Entgeltfreie Lieferung von Löschwasser an die Kommunen

 

Der Löschwasservertrag beinhaltet u.a.:

-       Abkauf der Feuerlöschhydranten durch den WWAV

-       Lieferung von Löschwasser

-       Umfang der Löschwasservorhaltung

-       Benachrichtigung bei Unterbrechungen / Veränderungen

-       Vergütung der anteiligen Kosten der Löschwasservorhaltung durch eine jährliche Pauschale

-       Dokumentation, Datenaustausch

-       Haftung.

 

Die Konzentration aller Hydranten beim Wasserversorger entspricht der allgemeinen kommunalen Praxis. Der WWAV hat damit zum einen den vollständigen Zugriff auf die Feuerlöschhydranten, die fest mit den Trinkwasserleitungen verbunden sind. Zum anderen kann er auch Feuerlöschhydranten zu Betriebszwecken nutzen.

 

3.       Gleichbehandlung von HRO und Zweckverbandskommunen

Der Kaufpreis richtet sich bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nach dem Restbuchwert der zu übertragenden Feuerlöschhydranten. Dieser ist per 31.12.2021 mit ca. 1,8 Mio. EUR sehr hoch, da die HRO die Hydranten über eine Laufzeit von 50 Jahren abschreibt.

Bei den Zweckverbandskommunen wurden die Feuerlöschhydranten zum Teil gar nicht aktiviert und/oder sehr schnell abgeschrieben. Die Restbuchwerte sind hier deshalb deutlich niedriger.

Um eine Gleichbehandlung aller Kommunen mit Feuerlöschhydranten zu erreichen, werden die jeweils zu übertragenden Feuerlöschhydranten mit dem Durchschnitts-Restbuchwert der Rostocker Feuerlöschhydranten bewertet. Daraus ergibt sich ein Betrag von 581,19 EUR je Feuerlöschhydrant. Insgesamt ergibt sich dann der Kaufpreis, den der WWAV der jeweiligen Kommune schuldet. Gegen diesen Wert wird jährlich die Vergütung aufgerechnet. Nach Verbrauch durch die Aufrechnung ist dann der Betrag jährlich an den WWAV zu zahlen.

 

4.       Die Vergütung für die Löschwasservorhaltung

Da eine Einzelermittlung von Kosten der Löschwasservorhaltung sehr aufwendig und nicht praktikabel ist, wird im § 7 (2) des Löschwasservertrages die Vergütung der anteiligen Kosten der Löschwasservorhaltung durch eine jährliche Pauschale geregelt. Zur Ermittlung dieser Pauschalen hat sich in der Rechtsprechung eine Spanne von 1 % bis 5 % der Vorhaltekosten im Trinkwasserbereich bestätigt, die im Rahmen der Trinkwassergebührenkalkulation abgegrenzt werden muss und somit nicht über die Trinkwassergebühren finanziert werden darf.

 

Die Kalkulation für den Zeitraum 2022 bis 2024 befindet sich mit 1 % am untersten Rand einer rechtssicher kalkulierten Pauschale und weist folgende Beträge aus:

2022: 181.944 EUR netto

2023: 193.263 EUR netto

2024: 202.448 EUR netto

 

Die Kosten der Löschwasservorhaltung zzgl. 7 % Umsatzsteuer werden analog zur Kommunalumlage Niederschlagswasser über eine Hebeliste umgelegt, die im Rahmen des Wirtschaftsplanes des WWAV beschlossen wird. Die Aufteilung der Kosten erfolgt auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl der Feuerlöschhydranten in der entsprechenden Trinkwassergebührenkalkulationsperiode.

Laut GIS der Nordwasser existieren folgende Feuerlöschhydranten (FLH):

FLH HRO:                                            2.799 Stück

FLH WWAV:                                          159 Stück (u.a. von Rostock Port und RFH abgekauft)

FLH Zweckverband:                          968 Stück

FLH gesamt:                                      3.926 Stück

Die Vergütung berechnet sich für 2022 wie folgt:

 

Mit der pauschalen Vergütung sind folgende Leistungen abgedeckt:

-       Nutzbarkeit von deutlich mehr Hydranten zu Feuerlöschzwecken,

-       vollständige Verantwortung des WWAV für die Funktionsfähigkeit aller Hydranten, die zukünftig für Feuerlöschzwecke genutzt werden können,

-       anteilige Kosten der Löschwasservorhaltung für Wasserwerke (Wasseraufbereitung) und Trinkwasserleitungen (Verteilung),

-       Kontrolle, Wartung und Instandhaltung aller Hydranten, die zukünftig für Feuerlöschzwecke genutzt werden können.

 

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land hat dem Musterlöschwasservertrag zugestimmt.

Der WWAV übergibt die angepassten Vertragsentwürfe an die jeweiligen Kommunen zur Unterzeichnung durch die Bürgermeister.

 

Vertragsbeginn ist der 01.01.2022. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 20 Jahre.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung dem vorliegenden Löschwasservertrag zwischen dem WWAV und der Gemeinde Rövershagen zuzustimmen.


Finanzierung:

Entsprechend der Reglungen des Vertrages werden die kommunalen Hydranten in das Eigentum des WWAV übertragen.

 

§1 Übergabe der Hydranten an den WWAV

.

.

(2) Die GEMEINDE überträgt alle in ihrem Eigentum stehenden Hydranten auf den
WWAV. Der WWAV nimmt die Übertragung an. Die übertragenen Hydranten

ergeben sich aus der Anlage.

(3) Die Übertragung erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2022(Stichtag).
Als Gegenleistung für die Übertragung schuldet der WWAV der GEMEINDE einen
Kaufpreis in Höhe von 581,19 Euro pro Hydrant, die in der Anlage ausgewiesen sind.
Die Parteien gehen davon aus, dass zum Kaufpreis keine Umsatzsteuer hinzutritt.
Sollte dies jedoch der Fall sein, schuldet der WWAV zusätzlich zum Kaufpreis die
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

 

Entsprechend ergibt sich eine Entschädigungssumme in Höhe von 19.760,46 €. Diese Mittel werden auf Grundlage des Vertrages mit der zukünftigen jährlichen Vergütung für die ständige Vorhaltung der an den Hydranten zur Verfügung stehenden Löschwassermengen (Kosten der Löschwasservorhaltung) verrechnet. Der § 7 regelt dazu:

 

§7 Vergütung
(1) Löschwasserentnahmen zu Einsatz- und Übungszwecken aus dem

Wasserversorgungsnetz des WWAV durch die Feuerwehr der GEMEINDE sind unentgeltlich.

(2) Die Kosten für die ständige Vorhaltung der an den Hydranten zur Verfügung

stehenden Löschwassermengen (Kosten der Löschwasservorhaltung) trägt die
GEMEINDE. Die Kosten der Löschwasservorhaltung werden pauschal ermittelt. Sie
betragen 1 % der Gesamtkosten der Wasserversorgung im WWAV, mit Ausnahme
der kalkulatorischen Kosten für die Wasserwerke. Die Aufteilung der Kosten erfolgt
auf der Basis der am Anfang des Abrechnungszeitraumes vorhandenen Hydranten.

(3) Die Rechnungslegung erfolgt jährlich zum 30.06. eines Kalenderjahres (erstmalig
zum 30.06.2022) für das jeweils vorhergehende Kalenderjahr. Der WWAV ist

berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu erheben.

(4) Die Zahlungsverpflichtung gemäß Absatz2 kann durch Aufrechnungserklärung der
GEMEINDE mit ihrer Forderung aus dem Kaufpreis für die Hydranten gemäß § 1
Absatz4 und Anlage 1 dieser Vereinbarung bewirkt werden. Die GEMEINDE erklärt
bereits jetzt die Aufrechnung bis zur vollständigen Tilgung ihrer Kaufpreisforderung.
Soweit im Einzelfall auf Verlangen der GEMEINDE durch den WWAV Hydranten er-
richtet werden, erstattet die GEMEINDE die Kosten der Errichtung. Die Vergütung
erfolgt auf der Grundlage der entstandenen Selbstkosten. Die Rechnungslegung er
folgt unmittelbar nach Fertigstellung.

 

 (7) Die Vergütung des WWAV versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in
der jeweils gültigen Höhe.

(8) Soweit zur Ermittlung der Kosten der Löschwasservorhaltung bzw. zur Behandlung
dieser Kosten im Rahmen der Trinkwassergebührenkalkulation bundesweit eine eines

rechtskräftige Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorliegt, prüfen die
Vertragsparteien, ob eine Vertragsanpassung erforderlich ist. Gleiches gilt für bestandskräftige Verfügungen der Kartellbehörden.

 

Um die allgemeinen Planungsgrundsätze nach § 8 GemHVO-Doppik einzuhalten, sind folgende Beträge aus dieser Vereinbarung in die Haushalte einzustellen:

 

  1. Entschädigung mit Wirkung der Übertragung (01.01.2022) als Verkauf und somit als Forderung im Produkt 12600 einstellen à der Ertrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der Entschädigung von 19.760,46 € und dem Restbuchwert und ist nur im Jahr der Übertragung darzustellen

 

Kosten für die Löschwasservorhaltung (2022: 1.685,97 €) sind jährlich als Aufwand / Auszahlung im Produkt 12600 darzustellen, wobei der Aufwand tatsächlich jährlich entsteht, die jährliche Auszahlung jedoch mit der Forderung verrechnet werden kann, bis diese aufgebraucht ist.

 

 

Stellungnahme des Bauausschusses vom 15.08.2022:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit

5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, dem Löschwasservertrag zwischen dem WWAV und Mitgliedern des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land gemäß Anlage zu und ermächtigt den Bürgermeister und seinem Stellvertreter den Vertrag zu unterzeichnen.

 

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.08.2022:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit

5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, dem Löschwasservertrag zwischen dem WWAV und Mitgliedern des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land gemäß Anlage zu und ermächtigt den Bürgermeister und seinem Stellvertreter den Vertrag zu unterzeichnen.