Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Antrag der Grundschule Bentwisch teilweise zu bewilligen und eine
interaktive Tafel im Haushaltsjahr 2022 anzuschaffen. Die erforderlichen
finanziellen Mittel in Höhe von 8.500€ stehen bereits auf dem Produktkonto
21100-7857100 (Grundschule Bentwisch – Auszahlungen für bewegliche Sachen des
Anlagevermögens) zur Verfügung. Der Sperrvermerk „in Abhängigkeit von
Zuwendung“ wird hiermit aufgehoben. Das entsprechende Vergabeverfahren wird
nach Beschlussfassung durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Antrag der Grundschule Bentwisch zu bewilligen und zwei interaktive
Tafeln im Haushaltsjahr 2022 anzuschaffen. Es stehen bereits finanzielle
Mittel in Höhe von 8.500€ auf dem Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule
Bentwisch – Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens) zur
Verfügung. Der Sperrvermerk „in Abhängigkeit von Zuwendung“ wird hiermit
aufgehoben. Zusätzlich werden weitere 8.500€ im Zuge des Nachtragshaushaltes
auf dem Produktkonto 21100-7857100 zur Verfügung gestellt. Das entsprechende
Vergabeverfahren wird nach Beschlussfassung durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Antrag der Grundschule Bentwisch abzulehnen und im Haushaltsjahr 2022 keine
weitere interaktive Tafel anzuschaffen, sondern zunächst die Umbaumaßnahmen
abzuwarten. Die auf dem Produktkonto 21100-7857100 eingestellten finanziellen
Mittel in Höhe von 8.500€ werden aus dem Ansatz genommen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im Zuge der Umsetzung des DigitalPakts Schule
wurden in 2021 u.a. 5 interaktive Tafeln für die Grundschule angeschafft. Diese
Tafeln wurden alle im Schulgebäude installiert.
Zum neuen Schuljahr 2022/23 wird der
Grundschule das jetzige Hortgebäude zur alleinigen Nutzung zur Verfügung
gestellt, da die Hortkinder mit in das Kita-Gebäude ziehen.
Daraufhin stellte die Grundschule Bentwisch den
Antrag, dass auch im jetzigen Hortgebäude zum neuen Schuljahr zwei interaktive
Tafeln installiert werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Haushaltsplanung 2022 hat die Grundschule
Bentwisch bereits eine interaktive Tafel für das Hortgebäude beantragt. Daher
sind finanzielle Mittel in Höhe von 8.500€ im Haushalt 2022 auf dem
Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule Bentwisch – Auszahlungen für bewegliche
Sachen des Anlagevermögens) eingestellt. Jedoch wurde diese Position mit dem
Sperrvermerk „in Abhängigkeit von Zuwendung“ versehen.
Ursprünglich war angedacht, die interaktive
Tafel im Zuge der Umbaumaßnahmen Schule/Hort anzuschaffen und zu installieren.
Da sich diese Umbaumaßnahmen nun voraussichtlich auf das Jahr 2023 verschieben,
stellt die Grundschule den Antrag, die interaktiven Tafeln bereits vor den
Umbaumaßnahmen anzuschaffen. In diesem Fall müsste die Anschaffung der
interaktiven Tafeln aus Eigenmitteln der Gemeinde erfolgen.
Für eine interaktive Tafel (identisch zu den
bereits vorhandenen Tafeln) wird von Kosten in Höhe von 8.500€ ausgegangen.
Dies beinhaltet die Tafel, die Boden-/Wandhalterung, die beidseitigen
Tafelflügel sowie die Lieferung/Montage/Installation und ggf. erforderliches
Kleinstmaterial (z.B. Kabel o.ä.).
Für zwei interaktive Tafeln sind demnach
finanzielle Mittel in Höhe von voraussichtlich 17.000€ erforderlich. Dieses
stellt jedoch nur eine Grobkostenschätzung dar; das entsprechende
Vergabeverfahren wird nach Bereitstellung der finanziellen Mittel durchgeführt.
Es besteht nunmehr die Möglichkeit, dass die
Gemeinde der Anschaffung von einer interaktiven Tafel zustimmt. Hier müsste
dann lediglich der Sperrvermerk aufgehoben werden; die Bereitstellung weiterer
finanzieller Mittel ist nicht erforderlich (Beschlussvorschlag 1).
Sofern die Gemeinde Bentwisch der Anschaffung
von zwei interaktiven Tafeln zustimmt, ist die Aufhebung des
Sperrvermerkes sowie die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel in
Höhe von 8.500€ erforderlich. Diese könnten mit in den Nachtragshaushalt
eingestellt werden (Beschlussvorschlag 2).
Letztlich besteht auch die Möglichkeit, im
Haushaltsjahr 2022 zunächst keine weitere interaktive Tafel
anzuschaffen, sondern die baulichen Maßnahmen abzuwarten. In diesem Fall können
die im Haushalt 2022 eingestellten finanziellen Mittel in Höhe von 8.500€ aus
dem Ansatz genommen werden. Die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel ist
zunächst nicht erforderlich (Beschlussvorschlag 3).
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
26.04.2022:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch einstimmig (7x Ja-Stimmen),
den Sperrvermerk im Haushalt 2022 für die Anschaffung einer interaktiven Tafel
aufzuheben und zusätzlich weitere finanzielle Mittel für die Anschaffung einer
zweiten Tafel bereitzustellen (Beschlussvorschlag 2).
Finanzierung:
Je nach Variante, ist lediglich die Aufhebung
des Sperrvermerkes (BV 1) oder die Aufhebung des Sperrvermerkes sowie die
Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel (BV 2) oder die Rücknahme des
Haushaltsansatzes (BV 3) erforderlich – Details siehe Erläuterungen der
Verwaltung und Beschlussvorschläge.