Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Anschaffung von zwei weiteren interaktiven Tafeln für die Grundschule Bentwisch
Vorlage
VZD/2997/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag der Grundschule Bentwisch teilweise zu bewilligen und eine interaktive Tafel im Haushaltsjahr 2022 anzuschaffen. Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 8.500€ stehen bereits auf dem Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule Bentwisch – Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens) zur Verfügung. Der Sperrvermerk „in Abhängigkeit von Zuwendung“ wird hiermit aufgehoben. Das entsprechende Vergabeverfahren wird nach Beschlussfassung durchgeführt. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                        

Enthaltung:                                                        

 

 

oder

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag der Grundschule Bentwisch zu bewilligen und zwei interaktive Tafeln im Haushaltsjahr 2022 anzuschaffen. Es stehen bereits finanzielle Mittel in Höhe von 8.500€ auf dem Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule Bentwisch – Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens) zur Verfügung. Der Sperrvermerk „in Abhängigkeit von Zuwendung“ wird hiermit aufgehoben. Zusätzlich werden weitere 8.500€ im Zuge des Nachtragshaushaltes auf dem Produktkonto 21100-7857100 zur Verfügung gestellt. Das entsprechende Vergabeverfahren wird nach Beschlussfassung durchgeführt.   

 

 Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                        

Enthaltung:                                                        

 

 

oder

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag der Grundschule Bentwisch abzulehnen und im Haushaltsjahr 2022 keine weitere interaktive Tafel anzuschaffen, sondern zunächst die Umbaumaßnahmen abzuwarten. Die auf dem Produktkonto 21100-7857100 eingestellten finanziellen Mittel in Höhe von 8.500€ werden aus dem Ansatz genommen. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                        

Enthaltung:                                                        

 

 


Sachverhalt:

Im Zuge der Umsetzung des DigitalPakts Schule wurden in 2021 u.a. 5 interaktive Tafeln für die Grundschule angeschafft. Diese Tafeln wurden alle im Schulgebäude installiert.

Zum neuen Schuljahr 2022/23 wird der Grundschule das jetzige Hortgebäude zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt, da die Hortkinder mit in das Kita-Gebäude ziehen.

Daraufhin stellte die Grundschule Bentwisch den Antrag, dass auch im jetzigen Hortgebäude zum neuen Schuljahr zwei interaktive Tafeln installiert werden. 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zur Haushaltsplanung 2022 hat die Grundschule Bentwisch bereits eine interaktive Tafel für das Hortgebäude beantragt. Daher sind finanzielle Mittel in Höhe von 8.500€ im Haushalt 2022 auf dem Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule Bentwisch – Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens) eingestellt. Jedoch wurde diese Position mit dem Sperrvermerk „in Abhängigkeit von Zuwendung“ versehen.

Ursprünglich war angedacht, die interaktive Tafel im Zuge der Umbaumaßnahmen Schule/Hort anzuschaffen und zu installieren. Da sich diese Umbaumaßnahmen nun voraussichtlich auf das Jahr 2023 verschieben, stellt die Grundschule den Antrag, die interaktiven Tafeln bereits vor den Umbaumaßnahmen anzuschaffen. In diesem Fall müsste die Anschaffung der interaktiven Tafeln aus Eigenmitteln der Gemeinde erfolgen.

Für eine interaktive Tafel (identisch zu den bereits vorhandenen Tafeln) wird von Kosten in Höhe von 8.500€ ausgegangen. Dies beinhaltet die Tafel, die Boden-/Wandhalterung, die beidseitigen Tafelflügel sowie die Lieferung/Montage/Installation und ggf. erforderliches Kleinstmaterial (z.B. Kabel o.ä.).

Für zwei interaktive Tafeln sind demnach finanzielle Mittel in Höhe von voraussichtlich 17.000€ erforderlich. Dieses stellt jedoch nur eine Grobkostenschätzung dar; das entsprechende Vergabeverfahren wird nach Bereitstellung der finanziellen Mittel durchgeführt.

 

Es besteht nunmehr die Möglichkeit, dass die Gemeinde der Anschaffung von einer interaktiven Tafel zustimmt. Hier müsste dann lediglich der Sperrvermerk aufgehoben werden; die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel ist nicht erforderlich (Beschlussvorschlag 1).

Sofern die Gemeinde Bentwisch der Anschaffung von zwei interaktiven Tafeln zustimmt, ist die Aufhebung des Sperrvermerkes sowie die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel in Höhe von 8.500€ erforderlich. Diese könnten mit in den Nachtragshaushalt eingestellt werden (Beschlussvorschlag 2).

Letztlich besteht auch die Möglichkeit, im Haushaltsjahr 2022 zunächst keine weitere interaktive Tafel anzuschaffen, sondern die baulichen Maßnahmen abzuwarten. In diesem Fall können die im Haushalt 2022 eingestellten finanziellen Mittel in Höhe von 8.500€ aus dem Ansatz genommen werden. Die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel ist zunächst nicht erforderlich (Beschlussvorschlag 3).

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 26.04.2022:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch einstimmig (7x Ja-Stimmen), den Sperrvermerk im Haushalt 2022 für die Anschaffung einer interaktiven Tafel aufzuheben und zusätzlich weitere finanzielle Mittel für die Anschaffung einer zweiten Tafel bereitzustellen (Beschlussvorschlag 2).

 


Finanzierung:

Je nach Variante, ist lediglich die Aufhebung des Sperrvermerkes (BV 1) oder die Aufhebung des Sperrvermerkes sowie die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel (BV 2) oder die Rücknahme des Haushaltsansatzes (BV 3) erforderlich – Details siehe Erläuterungen der Verwaltung und Beschlussvorschläge.