Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Antrag der Grundschule Bentwisch auf Finanzierung des Verbrauchsmaterials
für Jahrgangsstufe 2 im Konzept des jahrgangsübergreifenden Lernens an der
Grundschule Bentwisch zu genehmigen. Der Bereitstellung der Lehrwerke in
Deutsch (derzeit 21,50€/Schüler) und Mathematik (derzeit 20,99€/Schüler) als
Verbrauchsmaterial wird zugestimmt.
Diese Genehmigung wird für das Schuljahr
2022/23 sowie die Folgejahre erteilt.
Die Mehrkosten, die durch den Wegfall der
Bücher als Leihexemplare und die zunehmende Nutzung von
Arbeitsheften/Verbrauchsmaterial in Jahrgansstufe 1 und 2 entstehen, werden im
Rahmen der Schulbuchbestellung in die jeweiligen Haushaltsplanungen aufgenommen
und – vorbehaltlich der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltes durch
Beschluss der Gemeindevertretung – in die entsprechenden Haushalte eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 25.04.2022 hat die
Grundschule Bentwisch einen Antrag auf Finanzierung des Verbrauchsmaterials für
Jahrgangsstufe 2 im Konzept des jahrgangsübergreifenden Lernens an der
Grundschule Bentwisch gestellt (siehe Anlage).
Stellungnahme der Verwaltung:
Dieser Antrag betrifft die jährliche
Schulbuchbestellung. So wird in jedem Haushaltsjahr eine bestimmte Summe für
Schulbücher und Arbeitshefte eingestellt (im Haushalt 2022 = 14.000€).
Hintergrund des Antrages der Grundschule ist,
dass die Lehrkräfte zukünftig eher mit Arbeitsheften als mit Schulbüchern auch
in Jahrgangsstufe 2 arbeiten möchten. Hier besteht der große Vorteil, dass mehr
effektive Lernzeit verbleibt und Ressourcen im Lernprozess geschaffen werden,
da kein „abschreiben“ mehr erforderlich ist, sondern die Schüler/innen direkt
in den Heften arbeiten können.
Auf der anderen Seite bedeutet die vorrangige
Nutzung von Arbeitsheften/Verbrauchsmaterial Mehrkosten für die Gemeinde als
Schulträger. Während Schulbücher leihweise über mehrere Jahre genutzt werden
können, müssen die Arbeitshefte in jedem Jahr neu angeschafft werden.
Über welchen Zeitraum die Schulbücher genutzt
werden, kann pauschal nicht gesagt werden. Dies hängt u.a. auch mit
Neuauflagen, Änderungen in den Rahmenplänen, … usw. zusammen.
So wurde auch zu Beginn des Schuljahres 2021/22
der Rahmenplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Grundschulen geändert
und die „serifenlose“ Grundschrift verbindlich vorgeschrieben. Dadurch ist
neues Material (Schulbücher und Arbeitshefte) erforderlich.
Die Grundschule möchte gerne mit dem neuen
Material (Arbeitshefte/Verbrauchsmaterial) des Cornelsen Verlages arbeiten. Das
Paket Mathematik kostet 20,99€ und das Paket Deutsch kostet 21,50€ je
Schüler/in. Es beinhaltet jeweils 4 Themenhefte und Übungsmaterial sowie das
Diagnosesternchen (stufenweise Sicherung und Sichtung der Lernerfolge).
Das neue Material des Cornelsen Verlages gibt
es auch als Leihbücher, aber dies ist – aufgrund der o.g. Gründe - nicht der
Wunsch der Grundschule.
Die beiden Pakete ergeben Gesamtkosten i.H.v.
42,49€ je Schüler/in. Hinzu kommen in der Regel weitere Arbeitshefte, wie z.B.
„Sunshine Activity Book“ (Englisch), verschiedene „Lies mal … Hefte“
(Übungshefte zum Lesen und Schreiben lernen), … usw.
Die Grundschule Bentwisch hat die
Schulbuchbestellung für das Schuljahr 2022/23 übermittelt. Für das
Haushaltsjahr 2022 sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich.
Der Haushaltsansatz ist ausreichend.
Da die Entscheidung zu den Arbeitsheften/Verbrauchsmaterial
jedoch erhöhte Folgekosten für die kommenden Haushaltsjahre bedeutet, ist eine
Grundsatzentscheidung der Gemeindevertretung erforderlich.
Entsprechend § 54 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz M-V
ist die Teilnahme am Unterricht und an Schulprüfungen an Schulen in
öffentlicher Trägerschaft unentgeltlich.
Gemäß § 54 Abs. 2 Satz 3 Schulgesetz M-V können
Kostenbeiträge für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter
Fächer verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht
werden oder ihnen verbleiben, erhoben werden. Entsprechend den Erläuterungen zu
§ 54 Abs. 2 Satz 3 Schulgesetz M-V gilt als verarbeiten insbesondere auch das
Schreiben, Zeichnen, Malen, Drucken, Gravieren oder eine ähnliche Bearbeitung
der Oberfläche des Gegenstandes oder der Materialien.
Laut § 1 Abs. 1 Satz 1 der
Grenzbetragsverordnung ist der Grenzbetrag, bis zu dem die
Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in § 54 Abs. 2 Satz 3 des
Schulgesetzes für das Land M-V genannten Gegenstände und Materialien je Kind
herangezogen werden können, auf höchstens 60 Deutsche Mark (= 30,68€) je
Schuljahr festgesetzt.
Dieser Betrag wird jedes Jahr im Herbst, nach
Beginn eines neuen Schuljahres, den Familien in Rechnung gestellt.
Entstehende Kosten über diese Summe hinaus sind
durch die Gemeinde Bentwisch zu tragen und können nicht den Familien in
Rechnung gestellt werden.
Die Gemeindevertretung Bentwisch muss nun
entscheiden, ob dem Antrag der Grundschule Bentwisch zugestimmt wird.
Finanzierung:
Bei Bewilligung des Antrages der Grundschule
Bentwisch entstehen Mehrkosten für die Gemeinde Bentwisch in den Folgejahren.
Diese Mehrkosten können derzeit nicht genau benannt werden, da diese von vielen
Faktoren abhängen (Anzahl der Schüler/innen, eventuelle Kostensteigerungen des
Materials – im Gegenzug ggf. Wegfall einiger Kopien, teilweise keine
Ersatzbeschaffung von Schulbüchern, …. usw.).
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
26.04.2022:
Frau Kenzler hat das Material auf der Sitzung
des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vorgestellt.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch einstimmig (7x Ja-Stimmen),
den Antrag der Grundschule Bentwisch über die Anschaffung von zusätzlichem
Verbrauchsmaterial/Arbeitshefte in Jahrgangsstufe 2 für das kommende Schuljahr
2022/23 sowie die Folgejahre zu genehmigen.