Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Antrag der Grundschule auf Finanzierung des Verbrauchsmaterials für Jahrgangsstufe 2
Vorlage
VZD/2995/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag der Grundschule Bentwisch auf Finanzierung des Verbrauchsmaterials für Jahrgangsstufe 2 im Konzept des jahrgangsübergreifenden Lernens an der Grundschule Bentwisch zu genehmigen. Der Bereitstellung der Lehrwerke in Deutsch (derzeit 21,50€/Schüler) und Mathematik (derzeit 20,99€/Schüler) als Verbrauchsmaterial wird zugestimmt.

Diese Genehmigung wird für das Schuljahr 2022/23 sowie die Folgejahre erteilt.

Die Mehrkosten, die durch den Wegfall der Bücher als Leihexemplare und die zunehmende Nutzung von Arbeitsheften/Verbrauchsmaterial in Jahrgansstufe 1 und 2 entstehen, werden im Rahmen der Schulbuchbestellung in die jeweiligen Haushaltsplanungen aufgenommen und – vorbehaltlich der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltes durch Beschluss der Gemeindevertretung – in die entsprechenden Haushalte eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25.04.2022 hat die Grundschule Bentwisch einen Antrag auf Finanzierung des Verbrauchsmaterials für Jahrgangsstufe 2 im Konzept des jahrgangsübergreifenden Lernens an der Grundschule Bentwisch gestellt (siehe Anlage).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Dieser Antrag betrifft die jährliche Schulbuchbestellung. So wird in jedem Haushaltsjahr eine bestimmte Summe für Schulbücher und Arbeitshefte eingestellt (im Haushalt 2022 = 14.000€).

 

Hintergrund des Antrages der Grundschule ist, dass die Lehrkräfte zukünftig eher mit Arbeitsheften als mit Schulbüchern auch in Jahrgangsstufe 2 arbeiten möchten. Hier besteht der große Vorteil, dass mehr effektive Lernzeit verbleibt und Ressourcen im Lernprozess geschaffen werden, da kein „abschreiben“ mehr erforderlich ist, sondern die Schüler/innen direkt in den Heften arbeiten können.

Auf der anderen Seite bedeutet die vorrangige Nutzung von Arbeitsheften/Verbrauchsmaterial Mehrkosten für die Gemeinde als Schulträger. Während Schulbücher leihweise über mehrere Jahre genutzt werden können, müssen die Arbeitshefte in jedem Jahr neu angeschafft werden.

Über welchen Zeitraum die Schulbücher genutzt werden, kann pauschal nicht gesagt werden. Dies hängt u.a. auch mit Neuauflagen, Änderungen in den Rahmenplänen, … usw. zusammen.

So wurde auch zu Beginn des Schuljahres 2021/22 der Rahmenplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Grundschulen geändert und die „serifenlose“ Grundschrift verbindlich vorgeschrieben. Dadurch ist neues Material (Schulbücher und Arbeitshefte) erforderlich.

 

Die Grundschule möchte gerne mit dem neuen Material (Arbeitshefte/Verbrauchsmaterial) des Cornelsen Verlages arbeiten. Das Paket Mathematik kostet 20,99€ und das Paket Deutsch kostet 21,50€ je Schüler/in. Es beinhaltet jeweils 4 Themenhefte und Übungsmaterial sowie das Diagnosesternchen (stufenweise Sicherung und Sichtung der Lernerfolge).

Das neue Material des Cornelsen Verlages gibt es auch als Leihbücher, aber dies ist – aufgrund der o.g. Gründe - nicht der Wunsch der Grundschule.

Die beiden Pakete ergeben Gesamtkosten i.H.v. 42,49€ je Schüler/in. Hinzu kommen in der Regel weitere Arbeitshefte, wie z.B. „Sunshine Activity Book“ (Englisch), verschiedene „Lies mal … Hefte“ (Übungshefte zum Lesen und Schreiben lernen), … usw. 

 

Die Grundschule Bentwisch hat die Schulbuchbestellung für das Schuljahr 2022/23 übermittelt. Für das Haushaltsjahr 2022 sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich. Der Haushaltsansatz ist ausreichend.

Da die Entscheidung zu den Arbeitsheften/Verbrauchsmaterial jedoch erhöhte Folgekosten für die kommenden Haushaltsjahre bedeutet, ist eine Grundsatzentscheidung der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Entsprechend § 54 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz M-V ist die Teilnahme am Unterricht und an Schulprüfungen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft unentgeltlich.

Gemäß § 54 Abs. 2 Satz 3 Schulgesetz M-V können Kostenbeiträge für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden oder ihnen verbleiben, erhoben werden. Entsprechend den Erläuterungen zu § 54 Abs. 2 Satz 3 Schulgesetz M-V gilt als verarbeiten insbesondere auch das Schreiben, Zeichnen, Malen, Drucken, Gravieren oder eine ähnliche Bearbeitung der Oberfläche des Gegenstandes oder der Materialien. 

Laut § 1 Abs. 1 Satz 1 der Grenzbetragsverordnung ist der Grenzbetrag, bis zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land M-V genannten Gegenstände und Materialien je Kind herangezogen werden können, auf höchstens 60 Deutsche Mark (= 30,68€) je Schuljahr festgesetzt.

Dieser Betrag wird jedes Jahr im Herbst, nach Beginn eines neuen Schuljahres, den Familien in Rechnung gestellt.

Entstehende Kosten über diese Summe hinaus sind durch die Gemeinde Bentwisch zu tragen und können nicht den Familien in Rechnung gestellt werden.

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch muss nun entscheiden, ob dem Antrag der Grundschule Bentwisch zugestimmt wird.

 


Finanzierung:

Bei Bewilligung des Antrages der Grundschule Bentwisch entstehen Mehrkosten für die Gemeinde Bentwisch in den Folgejahren. Diese Mehrkosten können derzeit nicht genau benannt werden, da diese von vielen Faktoren abhängen (Anzahl der Schüler/innen, eventuelle Kostensteigerungen des Materials – im Gegenzug ggf. Wegfall einiger Kopien, teilweise keine Ersatzbeschaffung von Schulbüchern, …. usw.).  

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 26.04.2022:

Frau Kenzler hat das Material auf der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vorgestellt.

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch einstimmig (7x Ja-Stimmen), den Antrag der Grundschule Bentwisch über die Anschaffung von zusätzlichem Verbrauchsmaterial/Arbeitshefte in Jahrgangsstufe 2 für das kommende Schuljahr 2022/23 sowie die Folgejahre zu genehmigen.