Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.09.2019
Vorlage
VZD/2988/2022/GBE
Aktenzeichen
Änderung Hauptsatzung
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die nachfolgende

 

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.09.2019

der Gemeinde Bentwisch

 

 

Präambel

 

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.06.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock nachfolgende Satzung erlassen:

 

 

Artikel I – Änderung

 

Hinter § 7 wird neu eingefügt:

 

§ 7a Entsendung von Vertretern der Gemeinde Bentwisch in den Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide

(1) Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach § 132 Abs. 2 KV M-V.

(2) Der Bürgermeister der Gemeinde Bentwisch wird im Fall seiner Verhinderung durch seinen ersten oder zweiten Stellvertreter im Amtsausschuss vertreten.

Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden im Fall ihrer Verhinderung durch Stellvertreter vertreten. Die Gemeindevertretung Bentwisch wählt hierzu nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stellvertretende weitere Mitglieder des Amtsausschusses für jedes weitere Mitglied gemäß § 132 Abs. 2 KV M-V. Die Reihenfolge der Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl.

 

 

Artikel II – Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Bentwisch, den ________________

 

 

Andreas Krüger

Bürgermeister der Gemeinde Bentwisch                                                             Siegel

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

 

 

UND

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Bentwisch wählt gemäß Hauptsatzungsänderung vom 9.06.22 der Gemeinde Bentwisch in folgender Reihenfolge:

 

1.                                                                          

 

2.                                                                          

 

3.                                                                          

als stellvertretende Mitglieder für den Amtsausschuss

 

Die Beschlüsse VZD/768/501/2019/GBE und Beschluss 3 -VZD/2739/2020/GBE werden nur für die stellvertretenden Mitglieder damit aufgehoben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:                                                      

 

 


Sachverhalt:

Der Bürgermeister der Gemeinde Bentwisch beantragt eine Hauptsatzungsänderung. Es sollte eine andere Regelung bezüglich der Entsendung von stellvertretenden Mitgliedern in den Amtsausschuss aufgenommen werden, um möglichst immer die Anwesenheit von allen Mitgliedern im Amtsausschuss zu gewährleisten. Es sollte nicht speziell für ein Mitglied ein bestimmter Vertreter benannt werden, sondern Vertreter, die nach der Reihenfolge der Wahl bei Abwesenheit die Vertretung übernehmen. Dazu ist einen Hauptsatzungsänderung notwendig.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die derzeit gültige Hauptsatzung ist als Anlage beigefügt.

Eine Änderung muss gemäß § 5 Absatz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) mit der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen werden. Sie ist der Rechtsaufsichtbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen.

Die Änderungssatzung tritt erst nach Bekanntmachung in Kraft. Außer, die Bestimmungen nach § 22 Absatz 2 und 4 (Übertragung von Entscheidungen auf Hauptausschuss und Bürgermeister), §§ 35,36 (Zusammensetzung und Aufgaben von Hauptausschuss und beratenden Ausschüssen), §§ 42 und 42a (Regelungen über Ortsteilvertretungen und Ortvorsteher), entfalten ihre Wirksamkeit gleich mit Beschlussfassung.

Bei der geplanten Änderung zur Entsendung von stellvertretenden Mitgliedern in den Amtsausschuss handelt es sich um eine Regelung zur Besetzung von Positionen nach Verhältniswahl. Um die Arbeitsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, entfaltet sie (analog der oben genannten Bestimmungen) ihre Wirksamkeit daher mit Beschlussfassung.

 

Aufgrund der Hauptsatzungsänderung wird ebenfalls eine neue Beschlussfassung der Stellvertreter in den Amtsausschuss notwendig und die ursprünglichen Beschlüsse hierzu müssen aufgehoben werden.

Bisher sind gemäß Beschluss VZD/768/501/2019/GBE und Beschluss 3 -VZD/2739/2020/GBE

folgende Gemeindevertreter als weitere Mitglieder in den Amtsausschuss gewählt:

1. Herr Frank Matthies  (Stellvertreter: Herr Michael Lau)

2. Herr Dirk Albrecht                      (Stellvertreter: Herr Volker Keller)

3. Herr Ralf Will                (Stellvertreter: Herr Harald Peithmann)

 

 

 

Der ehrenamtliche Bürgermeister ist Kraft seines Amtes Mitglied im Amtsausschuss.

Für die Gemeinde Bentwisch sind gemäß Kommunalverfassung M-V 3 weitere Mitglieder der Gemeindevertretung in den Amtsausschuss zu wählen.

Von dem Grundsatz der Verhältniswahl kann abgewichen werden, wenn in der Gemeindevertretung Einigkeit über die zu entsendenden weiteren Mitglieder des Amtsausschusses bzw. der Stellvertreter besteht. Die Wahl erfolgt hierbei nach einfacher Mehrheitsentscheidung, d. h. gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint.

 


Finanzierung:

Beschlussfassung hat keine finanziellen Auswirkungen.