Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
nachfolgende
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom
17.09.2019
der Gemeinde Bentwisch
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.
777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.06.2022 und nach Anzeige
bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock nachfolgende Satzung erlassen:
Artikel I – Änderung
Hinter § 7 wird neu eingefügt:
§ 7a Entsendung von Vertretern der Gemeinde
Bentwisch in den Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
(1) Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen
Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach § 132 Abs. 2 KV M-V.
(2) Der Bürgermeister der Gemeinde Bentwisch wird im Fall
seiner Verhinderung durch seinen ersten oder zweiten Stellvertreter im
Amtsausschuss vertreten.
Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden im Fall ihrer Verhinderung durch Stellvertreter vertreten. Die Gemeindevertretung Bentwisch wählt hierzu nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stellvertretende weitere Mitglieder des Amtsausschusses für jedes weitere Mitglied gemäß § 132 Abs. 2 KV M-V. Die Reihenfolge der Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl.
Artikel II – Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bentwisch, den ________________
Andreas Krüger
Bürgermeister der
Gemeinde Bentwisch Siegel
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
UND
Beschlussvorschlag 2:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch wählt gemäß Hauptsatzungsänderung vom 9.06.22 der
Gemeinde Bentwisch in folgender Reihenfolge:
1.
2.
3.
als
stellvertretende Mitglieder für den Amtsausschuss
Die Beschlüsse VZD/768/501/2019/GBE
und Beschluss 3 -VZD/2739/2020/GBE werden nur für die stellvertretenden
Mitglieder damit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Bürgermeister der Gemeinde Bentwisch beantragt eine
Hauptsatzungsänderung. Es sollte eine andere Regelung bezüglich der Entsendung
von stellvertretenden Mitgliedern in den Amtsausschuss aufgenommen werden, um
möglichst immer die Anwesenheit von allen Mitgliedern im Amtsausschuss zu
gewährleisten. Es sollte nicht speziell für ein Mitglied ein bestimmter
Vertreter benannt werden, sondern Vertreter, die nach der Reihenfolge der Wahl
bei Abwesenheit die Vertretung übernehmen. Dazu ist einen Hauptsatzungsänderung
notwendig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die derzeit gültige Hauptsatzung ist als Anlage
beigefügt.
Eine Änderung muss gemäß § 5 Absatz 2
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) mit der
Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen werden. Sie ist
der Rechtsaufsichtbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen.
Die
Änderungssatzung tritt erst nach Bekanntmachung in Kraft. Außer, die
Bestimmungen nach § 22 Absatz 2 und 4 (Übertragung von Entscheidungen auf
Hauptausschuss und Bürgermeister), §§ 35,36 (Zusammensetzung und Aufgaben von
Hauptausschuss und beratenden Ausschüssen), §§ 42 und 42a (Regelungen über
Ortsteilvertretungen und Ortvorsteher), entfalten ihre Wirksamkeit gleich mit
Beschlussfassung.
Bei der geplanten Änderung zur Entsendung von
stellvertretenden Mitgliedern in den Amtsausschuss handelt es sich um eine
Regelung zur Besetzung von Positionen nach Verhältniswahl. Um die
Arbeitsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, entfaltet sie (analog der oben
genannten Bestimmungen) ihre Wirksamkeit daher mit Beschlussfassung.
Aufgrund der Hauptsatzungsänderung wird
ebenfalls eine neue Beschlussfassung der Stellvertreter in den Amtsausschuss
notwendig und die ursprünglichen Beschlüsse hierzu müssen aufgehoben werden.
Bisher sind gemäß Beschluss
VZD/768/501/2019/GBE und Beschluss 3 -VZD/2739/2020/GBE
folgende Gemeindevertreter als weitere
Mitglieder in den Amtsausschuss gewählt:
1. Herr Frank Matthies (Stellvertreter: Herr Michael Lau)
2. Herr Dirk Albrecht (Stellvertreter: Herr Volker Keller)
3. Herr Ralf Will (Stellvertreter: Herr Harald Peithmann)
Der ehrenamtliche Bürgermeister ist Kraft
seines Amtes Mitglied im Amtsausschuss.
Für die Gemeinde Bentwisch sind gemäß
Kommunalverfassung M-V 3 weitere Mitglieder der Gemeindevertretung in den
Amtsausschuss zu wählen.
Von dem Grundsatz der Verhältniswahl kann
abgewichen werden, wenn in der Gemeindevertretung Einigkeit über die zu
entsendenden weiteren Mitglieder des Amtsausschusses bzw. der Stellvertreter
besteht. Die Wahl erfolgt hierbei nach einfacher Mehrheitsentscheidung, d. h.
gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint.
Finanzierung:
Beschlussfassung hat keine finanziellen
Auswirkungen.