Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 33.775,90 € im Haushaltsjahr
2020 für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2020 entsprechend der
Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der
Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven
Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit
gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.
In Satz 4 heißt es dazu:
Ergibt sich im
Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung
von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur
außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung
von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in
Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Blankenhagen hat im Haushaltsjahr
2020 Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde vorgenommen.
Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die
Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.
In einem Rundschreiben des Ministeriums für
Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 muss diese
Darstellung bereits in der Planung berücksichtigt werden (hierzu wird ein
gesonderter Beschluss vorgelegt), die Darstellung wird zukünftig bei der
Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen
durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.
In Vorbereitung der Jahresrechnung 2020 hatte
die Verwaltung bereits die investiven Auszahlungen sowie den Saldo der
laufenden Ein- und Auszahlungen geprüft.
Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen 2020 stellt sich wie folgt dar:
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134.511,64 € |
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- 17.065,00 € |
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117.446,64 € |
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1.907.983,63 € |
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2.025.430,27 € |
Die Voraussetzungen des § 12 GemHVO-Doppik sind
somit gegeben.
In der Anlage übergebe ich Ihnen eine
Aufstellung der u.a. getätigten investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020.
Für diese Maßnahmen gab es keine Förderung, sie wurden mit 33.775,90 € aus
eigenen Mitteln der Gemeinde Blankenhagen finanziert.
Die Verwaltung schlägt vor, 33.775,90 € für
eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2020 entsprechend der Anlage
gem. § 12 aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der
Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven
Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.
Finanzierung:
Es
erfolgt eine Umbuchung vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den
investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 in Haushaltsjahr 2020.