Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenahgen über die Finanzierung von Investitionen gem. § 12 GemHVO-Doppik im Haushaltsjahr 2020
Vorlage
VFA/1554/2022/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 33.775,90 € im Haushaltsjahr 2020 für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2020 entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.  

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.

In Satz 4 heißt es dazu:

Ergibt sich im Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Blankenhagen hat im Haushaltsjahr 2020 Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde vorgenommen.

Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.

 

In einem Rundschreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2022 muss diese Darstellung bereits in der Planung berücksichtigt werden (hierzu wird ein gesonderter Beschluss vorgelegt), die Darstellung wird zukünftig bei der Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.  

 

In Vorbereitung der Jahresrechnung 2020 hatte die Verwaltung bereits die investiven Auszahlungen sowie den Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen geprüft.

 

Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 2020 stellt sich wie folgt dar:

  • Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen vor Tilgung

134.511,64 €

  • Tilgung

- 17.065,00 €

  • Jahresbezogener Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen

117.446,64 €

  • Vorträge bis 2019 (Eröffnungsbilanz bis JR 2019)

1.907.983,63 €

  • Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen

2.025.430,27 €

 

Die Voraussetzungen des § 12 GemHVO-Doppik sind somit gegeben.

 

In der Anlage übergebe ich Ihnen eine Aufstellung der u.a. getätigten investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020. Für diese Maßnahmen gab es keine Förderung, sie wurden mit 33.775,90 € aus eigenen Mitteln der Gemeinde Blankenhagen finanziert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, 33.775,90 € für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2020 entsprechend der Anlage gem. § 12 aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.    

 


Finanzierung:

 Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 in Haushaltsjahr 2020.