Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Finanzierung der Kosten für die Beräumung des Flurstücks 5 der Flur 3 Gemarkung Blankenhagen
Vorlage
VFA/1553/2022/GBL
Aktenzeichen
Beräumung Flurstück 5
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Kosten für die Beräumung des Flurstücks 5 der Flur 3, Gemarkung Blankenhagen in Höhe von ca. 1.500,00 € (Produktkonto 11401.5231100) aus dem außerplanmäßigen Ertrag/ der außerplanmäßigen Einzahlung auf dem Produktkonto 61100.4162000/6162000 -Auskehr der Amtsumlage- zu finanzieren.

Der Bürgermeister ist berechtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Blankenhagen hat auf der Grundlage des Beschlusses VFA/1532/2022/GBL vom 07.03.2022 das Flurstück 5 der Flur 3, Gemarkung Blankenhagen am 03.05.2022 verkauft.

 

Mit dem Käufer wurde vereinbart, dass die Fläche von der Gemeinde beräumt wird. So befinden sich auf dem Grundstück noch ein Restgebäude, Bauschutt, Feldsteine und ein alter Zaun.

 

Die Kosten für die Beräumung (Abbruch und Entsorgung) werden ca. 1.500,00 € betragen. Finanzielle Mittel sind im Haushalt der Gemeinde hierfür nicht eingestellt, daher ist über die Finanzierung eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung notwendig.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Verwaltung hat die Kosten ermittelt, sie werden nach vorläufigen Angaben ca. 1.400,00 € betragen. 

Gemäß VOB muss bis zu einem Schwellenwert von 5.000,00 € Netto eine Markterkundung für einen Direktauftrag erfolgen. Die Verwaltung holt sich derzeit weitere Angebote ein.

 


Finanzierung:

Im Produktkonto 11401.5231100 Unterhaltung Grundstücke stehen im Haushalt 2022 der Gemeinde Blankenhagen keine Mittel zur Verfügung. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 € könnte aus dem außerplanmäßigen Ertrag/der außerplanmäßigen Einzahlung auf dem Produktkonto 61100.4162000/6162000 -Auskehr der Amtsumlage- in Höhe von 24.525,54 € erfolgen.

 

 

 

Stellungnahme des Finanzausschusses/Bauausschusses:

In Abstimmung mit dem Bürgermeister wird diese Beschlussvorlage aus zeitlichen Gründen der Gemeindevertretung ohne vorherige Beratung in einem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.