Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Kosten
für die Beräumung des Flurstücks 5 der Flur 3, Gemarkung Blankenhagen in Höhe
von ca. 1.500,00 € (Produktkonto 11401.5231100) aus dem außerplanmäßigen
Ertrag/ der außerplanmäßigen Einzahlung auf dem Produktkonto
61100.4162000/6162000 -Auskehr der Amtsumlage- zu finanzieren.
Der Bürgermeister ist berechtigt, den Auftrag
an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Blankenhagen hat auf der Grundlage
des Beschlusses VFA/1532/2022/GBL vom 07.03.2022 das Flurstück 5 der Flur 3,
Gemarkung Blankenhagen am 03.05.2022 verkauft.
Mit dem Käufer wurde vereinbart, dass die
Fläche von der Gemeinde beräumt wird. So befinden sich auf dem Grundstück noch
ein Restgebäude, Bauschutt, Feldsteine und ein alter Zaun.
Die Kosten für die Beräumung (Abbruch und
Entsorgung) werden ca. 1.500,00 € betragen. Finanzielle Mittel sind im Haushalt
der Gemeinde hierfür nicht eingestellt, daher ist über die Finanzierung eine
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung notwendig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Verwaltung hat die Kosten ermittelt, sie
werden nach vorläufigen Angaben ca. 1.400,00 € betragen.
Gemäß VOB muss bis zu einem Schwellenwert von
5.000,00 € Netto eine Markterkundung für einen Direktauftrag erfolgen. Die
Verwaltung holt sich derzeit weitere Angebote ein.
Finanzierung:
Im Produktkonto 11401.5231100 Unterhaltung
Grundstücke stehen im Haushalt 2022 der Gemeinde Blankenhagen keine Mittel zur
Verfügung. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 € könnte aus
dem außerplanmäßigen Ertrag/der außerplanmäßigen Einzahlung auf dem
Produktkonto 61100.4162000/6162000 -Auskehr der Amtsumlage- in Höhe von
24.525,54 € erfolgen.
Stellungnahme des Finanzausschusses/Bauausschusses:
In Abstimmung mit dem Bürgermeister wird diese
Beschlussvorlage aus zeitlichen Gründen der Gemeindevertretung ohne vorherige
Beratung in einem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.