Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Verwendung der Mittel vom aufgelösten Vereinskonto "Verein Landschaftspflege Nordöstliche Heide Mecklenburgs e.V."
Vorlage
VFA/2032/2022/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, die eingegangenen Mittel in Höhe von 2.278,03 € aus dem ausgekehrten Vermögen nach Auflösung des „Vereins Landschaftspflege Nordöstliche Heide Mecklenburgs e.V“ für die Anlegung bzw. Erweiterung der Streuobstwiese zu nutzen.

Somit wird die genannte Zweckbindung aus dem § 14 der Vereinssatzung vom 28.09.2002, dass diese Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke des Umweltschutzes zu verwenden sind, erfüllt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

Oder:

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, die verfügbaren Mittel in Höhe von 2.278,03 € aus dem ausgekehrten Vermögen nach Auflösung des „Vereins Landschaftspflege Nordöstliche Heide Mecklenburgs e.V“ für folgende gemeinnützige Umweltschutzprojekte zu nutzen:

 

Ø  Betrag: ________€ und Maßnahme: ___________________________

 

Ø  Betrag: ________€ und Maßnahme: ___________________________

 

 

Somit wird die genannte Zweckbindung aus dem § 14 der Vereinssatzung vom 28.09.2002, dass diese Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke des Umweltschutzes zu verwenden sind, erfüllt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

In der Gemeinde Gelbensande gibt es seit 1992 den „Verein Landschaftspflege Nordöstliche Heide Mecklenburgs e.V." (Vereinsregister VR0609).

Der Verwaltung liegt die Satzung des Vereins in der Fassung vom 28.09.2002 vor.

Gemäß des § 14 dieser Vereinsatzung vom 28.09.2002, wird bei Auflösung des Vereins das nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen an die Gemeinde Gelbensande ausgekehrt.

Die Nutzung dieser Gelder ist mit der Zweckbindung verbunden, dass die Gemeinde Gelbensande diese Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke des Umweltschutzes zu verwenden hat.

Am 30.03.2022 gingen auf dem Geschäftskonto des Amtes Rostocker Heide 2.278,03 € ein mit dem Verwendungszweck „Ausgleich Kontosaldo wegen Kontoauflösung“.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Am 14.01.2022 wurde der Bürgermeister der Gemeinde Gelbensande schriftlich darüber informiert, dass der „Verein Landschaftspflege Nordöstliche Heide Mecklenburgs e.V." seit über 10 Jahren schon nicht mehr aktiv ist.

Im § 14 der Vereinssatzung des Vereins Landschaftspflege Nordöstliche Heide Mecklenburgs e.V." vom 28.09.2002 wird eindeutig genannt, dass bei Auflösung des Vereins das verbleibende Vermögen nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten an die Gemeinde Gelbensande auszukehren ist.

Außerdem ist folgende Zweckbindung im § 14 enthalten:

………..die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke des Umweltschutzes zu verwenden hat.

 

Die Richtigkeit der Höhe der Einzahlung kann durch die Verwaltung nicht geprüft werden, entsprechende Unterlagen liegen nicht vor.

 

Zurzeit gibt es nur ein gemeinnütziges Projekt für Umweltschutz in der Gemeinde Gelbensande - das Anlegen einer Streuobstwiese.

 

Die Verwaltung empfiehlt die verfügbaren Mittel in Höhe von 2.278,03 € für diese Maßnahme einzusetzen, damit die Zweckbindung erfüllt wird.

 

Die Gemeindevertretung hat jedoch auch die Möglichkeit, sich für ein anderes Projekt zu entscheiden.


Finanzierung:

 

Für die Gemeinde Gelbensande fallen hier keine Kosten an, da die verfügbaren Gelder i.H.v. 2.278,03 € für weitere gemeinnützige Maßnahmen zum Umweltschutz genutzt werden sollen.

Somit finanziert sich die jeweilige Maßnahme aus der Einnahme auf dem Produktkonto 06/56100.4629000 (6629000).

Wenn eine investive Maßnahme dadurch finanziert wird, muss eine Umbuchung als Anzahlung auf Sonderposten erfolgen. Die Finanzierung ist dann trotzdem gegeben.

 

Hinweis der Verwaltung:

Auf Bitten des Bürgermeisters wurde die Vorlage sofort für die Gemeindevertretung erarbeitet und vorher nicht in den Ausschüssen beraten.