Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
die eingegangenen Mittel in Höhe von 2.278,03 € aus dem ausgekehrten Vermögen
nach Auflösung des „Vereins
Landschaftspflege Nordöstliche Heide Mecklenburgs e.V“ für die Anlegung bzw. Erweiterung der Streuobstwiese zu nutzen.
Somit wird die genannte Zweckbindung aus dem §
14 der Vereinssatzung vom 28.09.2002,
dass diese Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige
Zwecke des Umweltschutzes zu verwenden sind, erfüllt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Oder:
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
die verfügbaren Mittel in Höhe von 2.278,03 € aus dem ausgekehrten Vermögen
nach Auflösung des „Vereins
Landschaftspflege Nordöstliche Heide Mecklenburgs e.V“ für folgende gemeinnützige Umweltschutzprojekte zu nutzen:
Ø Betrag: ________€ und Maßnahme: ___________________________
Ø Betrag: ________€ und Maßnahme: ___________________________
Somit wird die genannte Zweckbindung aus dem §
14 der Vereinssatzung vom 28.09.2002,
dass diese Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige
Zwecke des Umweltschutzes zu verwenden sind, erfüllt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
In der Gemeinde Gelbensande gibt es seit 1992 den „Verein Landschaftspflege Nordöstliche Heide
Mecklenburgs e.V." (Vereinsregister VR0609).
Der Verwaltung liegt die Satzung des Vereins in der Fassung vom
28.09.2002 vor.
Gemäß des § 14 dieser Vereinsatzung vom 28.09.2002, wird bei Auflösung
des Vereins das nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen an
die Gemeinde Gelbensande ausgekehrt.
Die Nutzung dieser Gelder ist mit der Zweckbindung verbunden, dass die
Gemeinde Gelbensande diese Mittel ausschließlich und unmittelbar für
gemeinnützige Zwecke des Umweltschutzes zu verwenden hat.
Am 30.03.2022 gingen auf dem Geschäftskonto des Amtes Rostocker Heide
2.278,03 € ein mit dem Verwendungszweck „Ausgleich Kontosaldo wegen
Kontoauflösung“.
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 14.01.2022 wurde der Bürgermeister der
Gemeinde Gelbensande schriftlich darüber informiert, dass der „Verein Landschaftspflege Nordöstliche Heide
Mecklenburgs e.V." seit über 10 Jahren schon nicht mehr aktiv ist.
Im § 14 der Vereinssatzung des „Vereins Landschaftspflege Nordöstliche Heide
Mecklenburgs e.V." vom 28.09.2002 wird eindeutig genannt,
dass bei Auflösung des Vereins das verbleibende Vermögen nach Abdeckung aller
Verbindlichkeiten an die Gemeinde Gelbensande auszukehren ist.
Außerdem ist folgende Zweckbindung im § 14
enthalten:
………..die es ausschließlich und unmittelbar für
gemeinnützige Zwecke des Umweltschutzes zu verwenden hat.
Die Richtigkeit der Höhe der Einzahlung kann durch die Verwaltung nicht
geprüft werden, entsprechende Unterlagen liegen nicht vor.
Zurzeit gibt es nur ein gemeinnütziges Projekt
für Umweltschutz in der Gemeinde Gelbensande - das Anlegen einer
Streuobstwiese.
Die Verwaltung empfiehlt die verfügbaren Mittel
in Höhe von 2.278,03 € für diese Maßnahme einzusetzen, damit die Zweckbindung
erfüllt wird.
Die Gemeindevertretung hat jedoch auch die Möglichkeit, sich für ein anderes Projekt zu entscheiden.
Finanzierung:
Für die Gemeinde Gelbensande fallen hier keine
Kosten an, da die verfügbaren Gelder i.H.v. 2.278,03 € für weitere
gemeinnützige Maßnahmen zum Umweltschutz genutzt werden sollen.
Somit finanziert sich die jeweilige Maßnahme
aus der Einnahme auf dem Produktkonto 06/56100.4629000 (6629000).
Wenn eine investive Maßnahme dadurch finanziert
wird, muss eine Umbuchung als Anzahlung auf Sonderposten erfolgen. Die
Finanzierung ist dann trotzdem gegeben.
Hinweis der Verwaltung:
Auf Bitten des Bürgermeisters wurde die Vorlage
sofort für die Gemeindevertretung erarbeitet und vorher nicht in den
Ausschüssen beraten.