Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die weitere Nutzung des Pumpenhauses auf der Bleiche und dessen Finanzierung (wird nachgereicht)
Vorlage
VBE/2031/2022/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, das Pumpenhaus auf der Bleiche zu unterhalten. Die finanziellen Mittel für die Unterhaltung des Gebäudes sind geringfügig. Bisher sind keine Kosten angefallen. Im Haushalt 2023 sind finanzielle Mittel einzuplanen.

 

oder

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt das Pumpenhaus auf der Bleiche abzureißen.

Für die Realisierung der Baumaßnahme liegen Schätzwerte in Höhe von ca. 15.000 Euro vor.

Die Finanzierung für die Baumaßnahme erfolgt aus dem Produktkonto „Straßenbeleuchtung - Umrüstung auf LED“, 06.54102-5233822/7233822. Die finanziellen Mittel in Höhe von 24.909,68 Euro

dürfen nicht überschritten werden.

 

Durch die Verwaltung ist eine Freihändige Vergabe über das elektronische Vergabesystem subreport ELVIS durchzuführen.

 

Bevor mit der Maßnahme begonnen wird, ist zu prüfen, ob Fledermäuse in dem Gebäude sind. Falls dies der Fall sein sollte, ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Gelbensande hat in ihrer Sitzung vom 07.04.2022 beschlossen das Pumpenhaus auf der Bleiche von dem Kleingartenverein „Lindenweg“ e.V. zu übernehmen.

Der Vertrag liegt bereits vor. Mit der Übernahme des Gebäudes ist die weitere Nutzung zu klären.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Variante 1:

Bei weiterer Nutzung des Pumpenhauses sind die technischen Anlagen und das Gebäude durch die Gemeinde zu unterhalten.

In dem Pumpenhaus befindet sich derzeit ein Druckkessel mit einem Fassungsvermögen von 3.000 l. Außerdem sind ein Anschluss für die Wasserleitung, ein Elektroanschluss für Licht und eine Steckdose vorhanden. Der Wasseranschluss wird auch weiterhin durch die Kleingartenanlage benötigt. Die anderen technischen Anlagen sind nicht vorrangig zur weiteren Betreibung des Gebäudes notwendig. Die Kosten für die Unterhaltung des Gebäudes sind derzeit nicht kalkulierbar. Es liegen keine Erfahrungswerte vor. Es liegen zurzeit keine Kosten an.

 

Variante 2:

Da das Gebäude mit Asbest belastet ist, empfiehlt die Verwaltung das Pumpenhaus abzureißen.

Die Verwaltung schätzt ca. 10.000 Euro für den Rückbau des Gebäudes.

Das Gebäude hat lediglich die Funktion, dass der Kleingartenverein mit Wasser versorgt wird.

Die Wasserleitung könnte jedoch unterirdisch verlegt werden, um die Gartenanlage weiter betreiben zu können. Es müsste ein gesonderter Schacht gesetzt werden, wo ein Druckminderer für den Kleingartenverband verbaut wird.

Des Weiteren sollte ein extra Wasserzähler mit Zeitschaltuhr in diesem Schacht eingebaut werden.

Für diese Leistungen ist mit finanziellen Mitteln in Höhe von mindestens 5.000 Euro zu rechnen.

 

Bevor mit der baulichen Maßnahme begonnen werden kann, ist zu prüfen, ob im Pumpenhaus Fledermäuse angesiedelt sind. Fledermäuse gehören zu den besonders und streng geschützten Tierarten (siehe § 7 Abs. 2 BNatSchG). Dauerhafte Stätten sind auch geschützt, wenn die Tiere selbst nicht anwesend sind. Dies gilt z. B. für Fledermaus-Winterquartiere im Sommer.

Befinden sich Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten im oder am Gebäude, ist vor Beginn der Maßnahme die Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock zu informieren.

 

Grundsätzlich sind bei Abriss baulicher Anlagen artenschutzrechtliche Verbote nach dem BNatSchG zu beachten unabhängig davon, ob eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Im Einzelfall kann die untere Naturschutzbehörde eine vertiefende artenschutzrechtliche
Auseinandersetzung mit den Zugriffsverboten verlangen, wenn aufgrund der fachlichen Einschätzung durch die Naturschutzbehörde eine artenschutzrechtliche Relevanz zu besorgen und deren Umfang anderweitig nicht zu ermessen ist. Sollten bei Abbruchmaßnahmen besonders geschützte Arten betroffen sein, ist eine artenschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

 

Am 16.05.2022 fand eine vor Ort Besichtigung durch die Verwaltung und dem Gemeindearbeiter statt.

Zu diesem Zeitpunkt war das Gebäude frei von Fledermäusen und es gab keine Anzeichen für die Ansiedlung.


Finanzierung:

Im Haushalt der Gemeinde Gelbensande sind keine finanziellen Mittel für die Unterhaltung des Pumpenhauses bzw. für den Abriss des Gebäudes inkl. Verlegung der Wasserleitung eingeplant. 

Die Finanzierung ist nicht gesichert.

Die Gemeinde Gelbensande hat in ihrer letzten Gemeindevertretersitzung die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Leuchten beschlossen. In dem Produktkonto „Straßenbeleuchtung  - Umrüstung auf LED“, 06.54102-5233822/7233822 sind noch finanzielle Mittel in Höhe von 24.909,68 Euro vorhanden, die noch nicht gebunden sind.

 

Sollte sich die Gemeinde Gelbensande für den Abriss des Pumpenhauses und die Baumaßnahme zur Verlegung der Wasserleitung / Schacht entscheiden, ist eine Freihändige Vergabe über das elektronische Vergabesystem subreport ELVIS durch die Verwaltung durchzuführen.