Beschlussvorschlag 1 (Stellungnahme des Sozialausschusses):
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Vereinbarung über die Trägerschaft (vom 01.05.2010) sowie die Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (vom 21.01.2020) fristgerecht zum 31.12.2022 zu
kündigen.
Um die Senioren- und Bürgerarbeit für beide Standorte (Bentwisch und Klein
Kussewitz) weiter sicher zu stellen, wird beschlossen, diese zum 01.01.2023 an
die Bentwisch GmbH zu übertragen. Eine entsprechende Vereinbarung/Vertrag ist
abzuschließen.
Die Arbeitsverhältnisse sollen zukünftig durch die Bentwisch GmbH übernommen
werden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Vereinbarung über die Trägerschaft (vom 01.05.2010) sowie die Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (vom 21.01.2020) fristgerecht zum 31.12.2022 zu
kündigen.
Um die Senioren- und Bürgerarbeit für beide Standorte (Bentwisch und Klein
Kussewitz) weiter sicher zu stellen, wird beschlossen, diese zum 01.01.2023 an
die Bentwisch GmbH zu übertragen. Eine entsprechende Vereinbarung/Vertrag ist
abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Vereinbarung über die
Trägerschaft (vom 01.05.2010) sowie die Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (vom 21.01.2020) fristgerecht zum 31.12.2022 zu
kündigen.
Um die Senioren- und Bürgerarbeit für beide Standorte (Bentwisch und Klein
Kussewitz) weiter zu sichern, beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch die
Trägerschaft neu auszuschreiben.
Folgende Inhalte sind gewünscht:
…..
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorlage 4:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Vereinbarung über die
Trägerschaft (vom 01.05.2010) sowie die Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (vom 21.01.2020) nicht zu kündigen, sondern die
Arbeit mit den Arbeiter-Samariter-Bund Warnow-Trebeltal e.V. (ASB) für beide
Standorte (Bentwisch und Klein Kussewitz) fortzuführen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der erste stellv. Bürgermeister, Herr Ralf Will, hat die Verwaltung
aufgefordert eine Beschlussvorlage bezüglich der Seniorenbetreuung in der
Gemeinde Bentwisch einzureichen, da die Gemeinde Bentwisch die Zusammenarbeit
mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V. (ASB)
beenden möchte.
Stellungnahme der Verwaltung:
Am 01.05.2010 wurde eine Vereinbarung über die
Trägerschaft der Seniorenbetreuung in der Gemeinde Bentwisch (Anlage 1)
geschlossen.
In Punkt 6. der Vereinbarung lautet es zur Kündigung: „Die Trägervereinbarung
wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann mit einer Frist von sechs
Monaten durch beide Partner gekündigt werden.“
Des Weiteren wurde am 21.01.2020 die Leistungs-
und Finanzierungsvereinbarung zur Förderung der Senioren- und Bürgerarbeit in
der Gemeinde Bentwisch in Bentwisch und Klein Kussewitz geschlossen (Anlage 2).
Hier heißt es in Punk 7.
Vereinbarungsdauer, Kündigung: „… verlängert sich jeweils um ein weiteres
Jahr, wenn sie nicht zum 30.September des laufenden Jahres durch die
Vertragsparteien zum Jahresende schriftlich gekündigt wird.“
Die Gemeindevertretung muss sich nun
entscheiden, was Sie möchte. Soll die Zusammenarbeit mit dem ASB gekündigt
werden, so muss die Zusammenarbeit bis spätestens 30.06.2022 durch eine
schriftliche Kündigung beendet werden.
Bei einer Kündigung muss aber gleichzeitig
darüber entschieden werden, wie es mit der Senioren- und Bürgerarbeit
(vielleicht auch Jugendarbeit) weiter gehen soll. Soll die Kündigung für beide
Standorte (Bentwisch und Klein Kussewitz) ausgesprochen werden? Der ASB hat das
Dorfgemeinschaftshaus von der Gemeinde Bentwisch gepachtet. Einige Nebenkosten
wie Wasser und Strom laufen seit dem 01.01.2020 über den ASB. usw.
Finanzierung:
Nur bei Kündigung nicht notwendig. Bei
Weiterführung durch anderen Anbieter oder weiter in durch den ASB muss für das
jeweilige Jahr in der Haushaltssatzung beschlossen werden, in wie weit die
Arbeit bezuschusst werden soll.
Stellungnahme des
Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 17.05.2022:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 8 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, die Vereinbarung über die Trägerschaft
(vom 01.05.2010) sowie die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (vom
21.01.2020) fristgerecht zum 31.12.2022 zu kündigen.
Um die Senioren- und Bürgerarbeit für beide Standorte (Bentwisch und Klein
Kussewitz) weiter sicher zu stellen, wird beschlossen, diese zum 01.01.2023 an
die Bentwisch GmbH zu übertragen. Eine entsprechende Vereinbarung/Vertrag ist
abzuschließen.
Die Arbeitsverhältnisse sollen zukünftig durch die Bentwisch GmbH übernommen
werden.
Frau Kemlein nimmt wegen Befangenheit nicht an
der Abstimmung teil.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 19.05.2022:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch mit 4 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, die
Vereinbarung über die Trägerschaft (vom 01.05.2010) sowie die Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (vom 21.01.2020) fristgerecht zum 31.12.2022 zu
kündigen.
Um die Senioren- und Bürgerarbeit für beide Standorte (Bentwisch und Klein
Kussewitz) weiter sicher zu stellen, wird beschlossen, diese zum 01.01.2023 an
die Bentwisch GmbH zu übertragen. Eine entsprechende Vereinbarung/Vertrag ist
abzuschließen.