Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch zur Arbeit der Senioren- und Bürgerarbeit in der Gemeinde Bentwisch in Bentwisch und Klein Kussewitz
Vorlage
VZD/2983/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1 (Stellungnahme des Sozialausschusses):

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Vereinbarung über die Trägerschaft (vom 01.05.2010) sowie die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (vom 21.01.2020) fristgerecht zum 31.12.2022 zu kündigen.
Um die Senioren- und Bürgerarbeit für beide Standorte (Bentwisch und Klein Kussewitz) weiter sicher zu stellen, wird beschlossen, diese zum 01.01.2023 an die Bentwisch GmbH zu übertragen. Eine entsprechende Vereinbarung/Vertrag ist abzuschließen.
Die Arbeitsverhältnisse sollen zukünftig durch die Bentwisch GmbH übernommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter
davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

oder

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Vereinbarung über die Trägerschaft (vom 01.05.2010) sowie die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (vom 21.01.2020) fristgerecht zum 31.12.2022 zu kündigen.
Um die Senioren- und Bürgerarbeit für beide Standorte (Bentwisch und Klein Kussewitz) weiter sicher zu stellen, wird beschlossen, diese zum 01.01.2023 an die Bentwisch GmbH zu übertragen. Eine entsprechende Vereinbarung/Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter
davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


oder

 


Beschlussvorschlag 3:


Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Vereinbarung über die Trägerschaft (vom 01.05.2010) sowie die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (vom 21.01.2020) fristgerecht zum 31.12.2022 zu kündigen.
Um die Senioren- und Bürgerarbeit für beide Standorte (Bentwisch und Klein Kussewitz) weiter zu sichern, beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch die Trägerschaft neu auszuschreiben.
Folgende Inhalte sind gewünscht:
…..

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter
davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


oder

 


Beschlussvorlage 4:


Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Vereinbarung über die Trägerschaft (vom 01.05.2010) sowie die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (vom 21.01.2020) nicht zu kündigen, sondern die Arbeit mit den Arbeiter-Samariter-Bund Warnow-Trebeltal e.V. (ASB) für beide Standorte (Bentwisch und Klein Kussewitz) fortzuführen.



Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter
davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:



Sachverhalt:

 

Der erste stellv. Bürgermeister, Herr Ralf Will, hat die Verwaltung aufgefordert eine Beschlussvorlage bezüglich der Seniorenbetreuung in der Gemeinde Bentwisch einzureichen, da die Gemeinde Bentwisch die Zusammenarbeit mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V. (ASB) beenden möchte.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:


Am 01.05.2010 wurde eine Vereinbarung über die Trägerschaft der Seniorenbetreuung in der Gemeinde Bentwisch (Anlage 1) geschlossen.
In Punkt 6. der Vereinbarung lautet es zur Kündigung: „Die Trägervereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten durch beide Partner gekündigt werden.“

Des Weiteren wurde am 21.01.2020 die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zur Förderung der Senioren- und Bürgerarbeit in der Gemeinde Bentwisch in Bentwisch und Klein Kussewitz geschlossen (Anlage 2). Hier heißt es in Punk 7.  Vereinbarungsdauer, Kündigung: „… verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht zum 30.September des laufenden Jahres durch die Vertragsparteien zum Jahresende schriftlich gekündigt wird.“

Die Gemeindevertretung muss sich nun entscheiden, was Sie möchte. Soll die Zusammenarbeit mit dem ASB gekündigt werden, so muss die Zusammenarbeit bis spätestens 30.06.2022 durch eine schriftliche Kündigung beendet werden.

Bei einer Kündigung muss aber gleichzeitig darüber entschieden werden, wie es mit der Senioren- und Bürgerarbeit (vielleicht auch Jugendarbeit) weiter gehen soll. Soll die Kündigung für beide Standorte (Bentwisch und Klein Kussewitz) ausgesprochen werden? Der ASB hat das Dorfgemeinschaftshaus von der Gemeinde Bentwisch gepachtet. Einige Nebenkosten wie Wasser und Strom laufen seit dem 01.01.2020 über den ASB. usw.         

 


 

 

Finanzierung:

 

Nur bei Kündigung nicht notwendig. Bei Weiterführung durch anderen Anbieter oder weiter in durch den ASB muss für das jeweilige Jahr in der Haushaltssatzung beschlossen werden, in wie weit die Arbeit bezuschusst werden soll.

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 17.05.2022:

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, die Vereinbarung über die Trägerschaft (vom 01.05.2010) sowie die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (vom 21.01.2020) fristgerecht zum 31.12.2022 zu kündigen.
Um die Senioren- und Bürgerarbeit für beide Standorte (Bentwisch und Klein Kussewitz) weiter sicher zu stellen, wird beschlossen, diese zum 01.01.2023 an die Bentwisch GmbH zu übertragen. Eine entsprechende Vereinbarung/Vertrag ist abzuschließen.
Die Arbeitsverhältnisse sollen zukünftig durch die Bentwisch GmbH übernommen werden.

 

Frau Kemlein nimmt wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.

 

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 19.05.2022:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 4 Ja-Stimmen,

0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, die Vereinbarung über die Trägerschaft (vom 01.05.2010) sowie die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (vom 21.01.2020) fristgerecht zum 31.12.2022 zu kündigen.
Um die Senioren- und Bürgerarbeit für beide Standorte (Bentwisch und Klein Kussewitz) weiter sicher zu stellen, wird beschlossen, diese zum 01.01.2023 an die Bentwisch GmbH zu übertragen. Eine entsprechende Vereinbarung/Vertrag ist abzuschließen.