Beschlussvorschlag 1 :
- Die Gemeindevertretung Bentwisch
beschließt den Mietvertag für das Kita-Gebäude wie folgt zu ändern:
Mit Abschluss der neu verhandelten Leistungsvereinbarung beträgt der
Mietzins 4,50 €/m² für den Altbau der Kita und der Mietzins 5,50 €/m² für den
Anbau der Kita. Dies ergibt Mietkosten in Höhe von
9.592,60 € pro Monat.
Gebäude |
Fläche in m² |
Mietzins |
Mietkosten |
Altbau Kita |
951,09 |
4,50 €/m² |
4.279,91 € |
Anbau Kita |
965,943 |
5,50 €/m² |
5.312,69 € |
Gesamt |
1.917,033 |
|
9.592,60 € |
- Die Erstausstattung ist kostenpflichtig
und auf den Mieter umzulegen. Ein gesonderter Mietvertrag ist zu
erstellen
oder
Lt.
Mietvertrag §4 Abs. 4 wird das Inventar kostenfrei an den Mieter vermietet.
Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt,
den geänderten Mietvertrag zu unterzeichnen.
oder
Beschlussvorschlag 2:
1.
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
Mietvertag wie folgt zu ändern:
Mit Abschluss der neu verhandelten Leistungsvereinbarung beträgt der
Mietzins 4,50 €/m² für das gesamte Kita-Gebäude. Dies ergibt Mietkosten in Höhe
von 8.626,65 € pro Monat.
Gebäude |
Fläche in m² |
Mietzins |
Mietkosten |
Gesamt |
1.917,033 |
4,50 €/m² |
8.626,65 € |
2.
Die Erstausstattung ist kostenpflichtig und auf den
Mieter umzulegen. Ein gesonderter Mietvertrag ist zu erstellen
oder
Lt.
Mietvertrag §4 Abs. 4 wird das Inventar kostenfrei an den Mieter vermietet.
Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt,
den geänderten Mietvertrag zu unterzeichnen.
Beschlussvorschlag 3:
1.
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
Mietvertag wie folgt zu ändern:
Mit Abschluss der neu verhandelten Leistungsvereinbarung beträgt der
Mietzins 5,50 €/m² für das gesamte Kita-Gebäude. Dies ergibt Mietkosten in Höhe
von 10.543,68 € pro Monat.
Gebäude |
Fläche in m² |
Mietzins |
Mietkosten |
Gesamt |
1.917,033 |
5,50 €/m² |
10.543,68 € |
2.
Die Erstausstattung ist kostenpflichtig und auf den
Mieter umzulegen. Ein gesonderter Mietvertrag ist zu erstellen
oder
Lt.
Mietvertrag §4 Abs. 4 wird das Inventar kostenfrei an den Mieter vermietet.
Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt,
den geänderten Mietvertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Aufgrund der jährlich steigenden Kinderzahlen, reichen die räumlichen
Kapazitäten für die Betreuung der Kita- und Hortkinder in der Gemeinde
Bentwisch nicht aus. Bereits am 21.03.2019 hat die Gemeindevertretung Bentwisch
einen Beschluss zur Erweiterung der Kita in der Goorstorfer Str. 3 in Bentwisch
gefasst.
Mit der Baumaßnahme wurde vergangenes Jahr begonnen. Der voraussichtliche
Fertigstellungs-termin unter Berücksichtigung des derzeitigen
Baufortschrittes
bzw. die Übergabe des Gebäudes an den Vermieter erfolgt am 01.08.2022.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Bentwisch vermietet derzeit die
Kindertageseinrichtung „Zwergenhaus“ in der Goorstorfer Str. 3 und das
Hortgebäude in der Stralsunder Str. 58a in Bentwisch an den ASB Küstenkinder
gGmbH (ehemals ASB Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V.).
Die Vermietung erfolgt zum Zwecke des Betreibens einer Kindertagesstätte
(Krippe, Kita und Hort).
Durch den Anbau an das bestehende Kita-Gebäude ändern sich grundsätzlich
die Flächen des Gesamtobjektes. Eine Änderung zum bestehenden Mietvertrag ist
vorzunehmen.
Im Vergleich zu den bestehenden Räumlichkeiten haben sich die
Nutzungsflächen verdoppelt.
In dem zweieinhalbgeschossigen Gebäude sind nun
neun Gruppenräume,
ein Personalraum, ein Raum für den Hausmeister, ein Speisesaal und eine Küche.
Auf beiden Ebenen stehen für Mädchen, Jungen und Personal Sanitärräume
zur Verfügung. In das Obergeschoss gelangt man über die Treppe oder man nutzt
den Aufzug. Im Speisesaal wird u.a. eine Beschattungsanlage gegen die
Sonneneinstrahlung eingebaut. Der Anbau entspricht den gesetzlichen
Anforderungen für Kindereinrichtungen und wurde im Vorfeld mit den zuständigen
Ämtern des Landkreises Rostock, insbesondere mit dem Jugendamt abgestimmt.
Die Erstausstattung für den Anbau des Gebäudes, wie z.B. Tische und
Stühle für den Speisesaal, wird über die Gemeinde erfolgen. Die Gemeinde muss
festlegen, ob die Erstausstattung kostenpflichtig auf den Mieter umgelegt
werden soll. Dann sollte ein gesonderter Mietvertrag über bewegliche Sachen
zwischen der Gemeinde Bentwisch und dem Mieter abgeschlossen werden.
Lt. Mietvertrag §4 Abs. 4 könnte das Inventar auch kostenfrei mit
vermietet werden.
Da es sich beim Anbau des Gebäudes um einen Neubau handelt, muss die
Gemeinde Bentwisch über die Höhe des Quadratmeterpreises bei der vorgesehenen
Vermietung entscheiden.
Gemäß „Richtlinie für den Abschluss von Vereinbarungen und zur Berechnung
der Entgelte in den Kindertageseinrichtungen, nach §§ 78 b bis 78e SGB VIII in
Verbindung mit dem KiföG M-V“ werden für die Berechnung der Entgelte die Kosten
anerkannt, die für den Betrieb der Kindertageseinrichtung notwendig und
angemessen sind. Mieten und Pachten werden anerkannt und berücksichtigt für
angemietete Gebäude bzw. Gebäudeteile und der Pacht der Grundstücke unter
Berücksichtigung der angemessenen Nettogrundfläche bis zu 5,50 €/m².
Die Höhe des Mietzinses für den Altbau der Kindertagesstätte beträgt lt.
Mietvertrag derzeit 4,50 €/m². Es handelt sich hier um 951,09 m². Der Anbau an das
bestehende Kita-Gebäude hat eine Nutzfläche von 965,943 m². Nach der aktuellen
Richtlinie können Mietkosten bis maximal 5,50 €/m² angerechnet werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Altbau der Kita weiterhin mit einem
Mietzins von 4,50 €/m² und den Anbau mit dem maximalen Mietzins von 5,50 €/m²
anzurechnen. Es ergeben sich hiermit monatlich folgende Kosten:
Gebäude |
Fläche in m² |
Mietzins |
Mietkosten |
Altbau Kita |
951,09 |
4,50 €/m² |
4.279,91 € |
Anbau Kita |
965,943 |
5,50 €/m² |
5.312,69 € |
Gesamt |
1.917,033 |
|
9.592,60 € |
Es könnte auch ein Mietzins für die Gesamtfläche der Kita mit einem
Mietzins von 4,50 €/m² bzw. 5,50 €/m² angesetzt werden.
Gebäude |
Fläche in m² |
Mietzins |
Mietkosten |
Gesamt |
1.917,033 |
4,50 €/m² |
8.626,65 € |
Gebäude |
Fläche in m² |
Mietzins |
Mietkosten |
Gesamt |
1.917,033 |
5,50 €/m² |
10.543,68 € |
Die Gemeinde Bentwisch muss über die Höhe des Quadratmeterpreises
entscheiden.
Hier die Aufstellung
der Kosten zum Anbau des neuen Gebäudes:
Baukosten nach Kostenschätzung:
3.802.009 €
Förderung durch ILERL-MV: 1.420.836 €
Kosten, die durch die Gemeinde getragen werden:
2.381.173 €
Bei einer Nutzungszeit von 20 Jahren - in Bezug auf den Anbau – würde die
monatliche Miete 9.921,55 Euro anstatt 5.312,69 Euro betragen. Dies würde einen
Mietzins von 9,78 €/m² bedeuten, was allerdings lt. o.g. Richtlinie nicht
zulässig ist.
Da solch hohe Mehrausgaben / Mehrkosten mit dem aktuellen Entgeltvertrag
nicht abgedeckt sind, wird es zu einer Neuverhandlung der Platzkosten kommen.
Die Entgeltverhandlungen werden zwischen dem Träger der Einrichtung und dem
Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde Bentwisch
stattfinden. Die Platzkostenerhöhungen werden vom Landkreis getragen und haben
keine direkte Auswirkung auf die Elternbeiträge (es besteht die
Beitragsfreiheit für die Eltern) oder Gemeindeanteile. Die Gemeinde Bentwisch
zahlt – genau wie die anderen Gemeinden – derzeit einen monatlichen
Gemeindeanteil in Höhe von 167,38 Euro pro Kind je Monat. Voraussichtlich wird
der Ausgleich der Mehrkosten des Landkreises Rostock über die Kreisumlage
erfolgen.
Ein erster Entwurf für die Anpassung des Mietvertrages zur Betreibung der
Kindertagesstätte „Zwergenhaus“ zwischen der Gemeinde Bentwisch als Vermieter und
dem ASB Küstenkinder gGmbH
als Mieter wurde bereits erarbeitet. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Änderung des Mietvertrages zu unterzeichnen.
Finanzierung: Mehreinnahmen bei der Miete.
Voraussichtlich höhere Kreisumlage