Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Abrechnung der finanziellen Mittel aus der Kostenbeteiligung der Gemeinde
Bentwisch an den vom FSV Bentwisch e.V.für das Jahr 2021 in Höhe von 72.000,00
Euro zu akzeptieren und zur Kenntnis zu nehmen.
Diese 72.000,00 Euro setzen sich aus den
Nebenkosten, Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung sowie für mit dem
Betrieb der Sportanlage in Zusammenhang stehenden Personalkosten und Zuschuss
für Personalkosten des Platzwartes zusammen.
Da die Abrechnung für 2021 durch den FSV Bentwisch termingerecht und korrekt
vorgelegt wurde, steht der pauschalen Vorauszahlung der Zuschüsse für den o.g.
Sachverhalt, die im Haushalt 2022 eingestellt und genehmigt sind, (57.000,00 €
- Zuschuss an den FSV Bentwisch zur Betreibung der Sportanlage -
Bewirtschaftungskostenzuschuss mit Personalkosten und 15.000,00 € Zuschuss
Platzwart für die Mitarbeit des FSV - Personalkostenzuschuss) bis zur
Abrechnung dieser Zuschüsse nichts entgegen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Dem FSV Bentwisch e.V. wird seit dem Jahre 2009
jährlich ein Bewirtschaftungskostenzuschuss in Höhe von 50.000,00 € (im Jahre
2016 betrug dieser Zuschuss einmalig 45.000,00 €) durch die Gemeinde Bentwisch
zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2020 und 2021 machte der FSV Bentwisch e.V. von
seinem Recht Gebrauch zusätzlich 7.000,00 € für Instandhaltung/Wartungsarbeiten
abzurufen. Somit betrug der Bewirtschaftungskostenzuschuss 2020 und 2021
57.000,00 €.
Eine
entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bentwisch und dem FSV
Bentwisch e.V. wurde am 06.08.2009 geschlossen. In dieser Vereinbarung sowie
der 1. Änderung der Vereinbarung vom 25.06.2015 über die Kostenbeteiligung der
Gemeinde Bentwisch an der Unterhaltung und Instandhaltung sowie für den Betrieb
der Sportanlagen heißt es unter anderem wie folgt:
§ 3 Nachschuss
„Übersteigt
jeweils im laufenden Jahr die
- Kosten für die Wartung der
Heizungsanlage den Betrag von EUR 1.000,00
- Kosten für Wartungsarbeiten und
Schönheitsreparaturen am Pachtobjekt den Betrag von EUR
6.000 oder
- Die Gesamtbewirtschaftungskosten
(einschließlich der vorgenannten Kosten) den Betrag von EUR
57.000,00,
kann der FSV unter Vorlage der Kostennachweise bei der Gemeinde einen
Nachschuss in Höhe der Kostenüberschreitung beantragen.
Über diesen Antrag wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Haushaltsplanung und unter
Berücksichtigung ihrer Finanzkraft binnen 8 Wochen entscheiden.“
§ 4 Mittelverwendung
„Der
Zuschuss ist im jährlichen aufzustellenden Wirtschaftsplan des FSV auszuweisen.
Es ist dem FSV freigestellt, den Zuschuss zur Deckung von Sach- oder/und
Personalkosten, die zur Unter- und Erhaltung der Baulichkeiten und der Anlage
im Bereich des Pachtobjektes erforderlich sind, zu verwenden. Die Gemeinde ist
die Mittelverwendung bis zum 30.04.des Folgejahres schriftlich nachzuweisen.
Die Zahlung des Zuschusses in Folgejahren erfolgt nur dann, wenn der
Mittelverwendungsnachweis inhaltlich vollständig und termingerecht der Gemeinde
vorgelegt ist. Der Gemeinde steht das Recht zu, in den jährlichen
Wirtschaftsplan und in die nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erstellte
Einnahme- /Überschussrechnung des FSV Einsicht zu erhalten.“
Dem
FSV Bentwisch e.V. wurde im Jahr 2021 aufgrund der Haushaltsplanung sowie des
Beschlusses VZD/2812/2021/GBE vom 17.06.2021 (Anlage 1) 57.000,00 €
Bewirtschaftungskostenzuschuss mit Personalkosten und 15.000,00
Personalkostenzuschuss in der Haushaltssatzung 2021 genehmigt sowie ausgezahlt.
Der Personalkostenzuschuss (Platzwart) wurde auch schon in den Jahren 2020,
2019, 2018 und 2017 gewährt.
Insgesamt wurde damit im Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von 72.000,00 €
gezahlt.
Mit Mail vom 22.03.2022 bat Frau Jahn vom FSV Bentwisch e.V. um
Verlängerung der Abgabefrist der Abrechnung für das Jahr 2021 (Anlage 2)
Mit Mail vom 20.04.2022 (Anlage 3 a) hat der FSV Bentwisch e.V. die
Abrechnungsunterlagen in der Verwaltung eingereicht.
Die Abrechnung ist damit fristgerecht erfolgt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Abrechnung für das Jahr 2021 (Anlage 3 b
mit Erläuterungen) wurde durch den FSV Bentwisch e.V. mit Auszügen aus dem
Kanzlei-Rechnungswesen (Stand 05.04.2022 bzw. 19.04.2022) bzw. Lohn- /
Gehaltsabrechnung (21.12.2021) belegt (Anlagen 4 bis 13; Diese Anlagen können
von der Verwaltung abgefordert werden oder liegen in der Sitzung beim
Protokollanten vor). Die Verwaltung bittet mit den Daten sensibel umzugehen, da
auch ein persönliches Dokument von Herrn Witte beigelegt wurde. Aus Anlage 14
ist die Abrechnung für die Jahre 2017 und 2018 sowie aus der Anlage 15 die
Abrechnung der Jahre 2019 und 2020 ersichtlich. In der Anlage 3 b ist auch die
Abrechnung des Jahres 2020 erkennbar.
Somit wurden im Jahre 2021 (Anlage 3 b) vom FSV
Bentwisch e.V. Gelder in Höhe von insgesamt rund 92.382 € verbraucht. Der
Zuschuss der Gemeinde Bentwisch belief sich auf insgesamt 72.000,00 €
(57.000,00 € Bewirtschaftungskostenzuschuss mit Personalkosten und 15.000,00 €
Personalkostenzuschuss).
Die Differenz von rund 20.382 € werden aus Mitteln des FSV Bentwisch e.V.
getragen.
Die Abrechnung des SV Bentwisch e.V. wurde fristgerecht eingereicht.
Finanzierung:
Es ist keine Finanzierung erforderlich. Es
wurde der im Haushalt 2021 geplante Zuschuss in Höhe von 57.000,00 € zur
Betreibung der Sportanlage sowie der Zuschuss in Höhe von 15.00,00 € für den
Platzwart an den FSV Bentwisch e.V. ausgezahlt.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
17.05.2022:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 9 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen,
die Abrechnung der finanziellen Mittel aus der
Kostenbeteiligung der Gemeinde Bentwisch an den vom FSV Bentwisch e.V.für das
Jahr 2021 in Höhe von 72.000,00 Euro zu akzeptieren und zur Kenntnis zu nehmen.
Diese 72.000,00 Euro setzen sich aus den
Nebenkosten, Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung sowie für mit dem
Betrieb der Sportanlage in Zusammenhang stehenden Personalkosten und Zuschuss
für Personalkosten des Platzwartes zusammen.
Da die Abrechnung für 2021 durch den FSV Bentwisch termingerecht und korrekt
vorgelegt wurde, steht der pauschalen Vorauszahlung der Zuschüsse für den o.g.
Sachverhalt, die im Haushalt 2022 eingestellt und genehmigt sind, (57.000,00 €
- Zuschuss an den FSV Bentwisch zur Betreibung der Sportanlage -
Bewirtschaftungskostenzuschuss mit Personalkosten und 15.000,00 € Zuschuss
Platzwart für die Mitarbeit des FSV - Personalkostenzuschuss) bis zur
Abrechnung dieser Zuschüsse nichts entgegen.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 19.05.2022:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
Bentwisch mit 4 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, die
Abrechnung der finanziellen Mittel aus der Kostenbeteiligung der Gemeinde
Bentwisch an den vom FSV Bentwisch e.V.für das Jahr 2021 in Höhe von 72.000,00
Euro zu akzeptieren und zur Kenntnis zu nehmen.
Diese 72.000,00 Euro setzen sich aus den
Nebenkosten, Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung sowie für mit dem
Betrieb der Sportanlage in Zusammenhang stehenden Personalkosten und Zuschuss
für Personalkosten des Platzwartes zusammen.
Da die Abrechnung für 2021 durch den FSV Bentwisch termingerecht und korrekt
vorgelegt wurde, steht der pauschalen Vorauszahlung der Zuschüsse für den o.g.
Sachverhalt, die im Haushalt 2022 eingestellt und genehmigt sind, (57.000,00 €
- Zuschuss an den FSV Bentwisch zur Betreibung der Sportanlage -
Bewirtschaftungskostenzuschuss mit Personalkosten und 15.000,00 € Zuschuss
Platzwart für die Mitarbeit des FSV - Personalkostenzuschuss) bis zur
Abrechnung dieser Zuschüsse nichts entgegen.