Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über das Aushängen einer Platzordnung an öffentlichen Spielplätzen im kompletten Bereich der Gemeinde Bentwisch
Vorlage
VZD/2977/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die anliegende Platzordnung für den öffentlichen Mehrgenerationenspielplatz der Gemeinde Bentwisch.

 

Hierzu wird 1 Schild gemäß geltender Vergabevorschriften angeschafft.

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel werden im Nachtragshaushalt 2022 in Höhe von 150,00 EUR veranschlagt.

 

 

 


Platzordnung Gemeinde Bentwisch

 

Diese Platzordnung für den gesamten Bereich des öffentlichen Mehrgenerationenspielplatzes der Gemeinde Bentwisch (nachfolgend als "Gelände" bezeichnet).

 

Die Bezeichnung "Besucher" bezieht sich auf alle Besucher (weiblich/männlich/divers).

 

Das Gelände darf nur in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 betreten und benutzt werden.

 

Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich teilweise um einen naturbelassenen Bereich handelt. Auf Unebenheiten im Boden und unterschiedliche Beleuchtungsverhältnisse muss jeder Besucher selbst achten.

 

Jeder Besucher erklärt sich mit Betreten des Geländes mit der Platzordnung einverstanden.

 

Abfälle sind in den entsprechenden Behältern zu entsorgen.

 

Der Missbrauch von Alkohol und Drogen, sowie das Mitbringen und Benutzen von pyrotechnischen Gegenständen, Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.

 

Graffitis, Plakatieren sowie Vandalismus werden zur Anzeige gebracht.

 

Das Befahren des Geländes mit Kraftfahrzeugen ist nur mit Erlaubnis des Bürgermeisters gestattet.

 

Der Bürgermeister kann das Hausrecht an Dritte übertragen.

 

Hunde sind an der Leine zu führen. Die Hinterlassenschaften sind eigenständig zu entsorgen.

 

Im Gefahrenfall (Brand, Unfall, Gewaltausschreitung...) umgehend informieren:

 

Feuerwehr 112

Polizei 110

Rettungsdienst 112

 

Es gilt, Ruhe zu bewahren, als erstes immer die eigene Sicherheit zu beachten, erste Hilfe zu leisten.

 

Bei Verstoß gegen diese Ordnung wird ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot ausgesprochen.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

 

Es gilt, die allgemein geltende(n) Nachtruhe/Ruhezeiten zu gewährleisten. Ausnahmen genehmigt der Bürgermeister.

 

 

 

Bentwisch, ______(Datum)_____

 

 

 

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Andreas Krüger                                                                                                

Bürgermeister                                                                                                

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:       

 


Sachverhalt:

 

Aus gegebenem Anlass soll eine Platzordnung für die öffentlichen Spielplätze der Gemeinde Bentwisch erarbeitet werden, damit die Benutzung geregelt und bei Zuwiderhandlungen geahndet werden kann.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Aufstellen der Platzordnung eine gute Maßnahme, damit bei Zuwiderhandlungen geahndet werden kann.

Nach Rücksprache mit einer Firma liegen die Kosten pro Schild bei ca. 150,00 €. Es gibt 7 öffentliche Spielplätze in der Gemeinde:

 

  • "B-Plan Hof Dik, Volkenshagen" 
  • "Am Sportplatz, Klein Kussewitz"
  • "An der Haferkoppel, Groß Kussewitz"
  • Spielplatz "Harmstorf"
  • Spielplatz "Goorstorf"
  • Spielplatz "Albertsdorf"
  • Mehrgenerationen - Spielplatz "Am Sportforum Bentwisch"

 

der Mehrgenerationenspielplatz hat 2 Zugänge.

Es werden daher 8 Schilder benötigt zu einer Gesamtsumme i. H. v. ca. 1.200,00 €.

 

Der Spielplatz „Auf dem Schulhof“ neben dem Hort ist nicht öffentlich und wird von der Platzordnung nicht erfasst.


Finanzierung:

 

Es sind keine finanziellen Mittel im Haushalt 2022 der Gemeinde Bentwisch eingeplant. Die Mittel i. H. v. ca. 1.200,00 € müssen im Nachtragshaushalt 2022 eingestellt werden.

 

Stellungnahme der Gemeindevertretung Bentwisch vom 05.05.2022:

 

Die Beschlussvorlage wurde auf der Sitzung der Gemeindevertretung Bentwisch am 05.05.2022 behandelt und mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0-Stimmenenthaltungen zurückgestellt sowie in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch verwiesen.

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 17.05.2022:

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, die anliegende Platzordnung für den öffentlichen Mehrgenerationenspielplatz in der Gemeinde Bentwisch.

 

Hierzu wird 1 Schild gemäß geltender Vergabevorschriften angeschafft.

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel werden im Nachtragshaushalt in Höhe von

150,00 € veranschlagt.

 

 

Platzordnung Gemeinde Bentwisch

 

Diese Platzordnung gilt auf den gesamten öffentlichen Flächen im Bereich der Spielplätze der Gemeinde Bentwisch (nachfolgend als "Gelände" bezeichnet).

 

Die Bezeichnung "Besucher" bezieht sich auf alle Besucher (weiblich/männlich/divers).

 

Das Gelände darf nur in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 betreten und benutzt werden.

 

Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich teilweise um einen naturbelassenen Bereich handelt. Auf Unebenheiten im Boden und unterschiedliche Beleuchtungsverhältnisse muss jeder Besucher selbst achten.

 

Jeder Besucher erklärt sich mit Betreten des Geländes mit der Platzordnung einverstanden.

 

Abfälle sind in den entsprechenden Behältern zu entsorgen.

 

Der Missbrauch von Alkohol und Drogen, sowie das Mitbringen und Benutzen von pyrotechnischen Gegenständen, Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.

 

Graffitis, Plakatieren sowie Vandalismus werden zur Anzeige gebracht.

 

Das Befahren des Geländes mit Kraftfahrzeugen ist nur mit Erlaubnis des Bürgermeisters gestattet.

 

Der Bürgermeister kann das Hausrecht an Dritte übertragen.

 

Hunde sind an der Leine zu führen. Die Hinterlassenschaften sind eigenständig zu entsorgen.

 

Im Gefahrenfall (Brand, Unfall, Gewaltausschreitung...) umgehend informieren:

 

Feuerwehr 112

Polizei 110

Rettungsdienst 112

 

Es gilt, Ruhe zu bewahren, als erstes immer die eigene Sicherheit zu beachten, erste Hilfe zu leisten.

 

Bei Verstoß gegen diese Ordnung wird ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot ausgesprochen.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

 

Es gilt, die allgemein geltende(n) Nachtruhe/Ruhezeiten zu gewährleisten. Ausnahmen genehmigt der Bürgermeister.

 

 

 

Bentwisch, ______(Datum)_____

 

 

 

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Andreas Krüger                                                                                                

Bürgermeister