Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die anliegende Platzordnung für den öffentlichen
Mehrgenerationenspielplatz der Gemeinde Bentwisch.
Hierzu wird 1 Schild gemäß geltender
Vergabevorschriften angeschafft.
Die erforderlichen finanziellen Mittel werden
im Nachtragshaushalt 2022 in Höhe von 150,00 EUR veranschlagt.
Platzordnung
Gemeinde Bentwisch
Diese
Platzordnung für den gesamten Bereich des öffentlichen
Mehrgenerationenspielplatzes der Gemeinde Bentwisch (nachfolgend als
"Gelände" bezeichnet).
Die Bezeichnung
"Besucher" bezieht sich auf alle Besucher (weiblich/männlich/divers).
Das Gelände darf
nur in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 betreten und benutzt werden.
Das Betreten des
Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Es wird darauf
hingewiesen, dass es sich teilweise um einen naturbelassenen Bereich handelt.
Auf Unebenheiten im Boden und unterschiedliche Beleuchtungsverhältnisse muss
jeder Besucher selbst achten.
Jeder Besucher
erklärt sich mit Betreten des Geländes mit der Platzordnung einverstanden.
Abfälle sind in
den entsprechenden Behältern zu entsorgen.
Der Missbrauch
von Alkohol und Drogen, sowie das Mitbringen und Benutzen von pyrotechnischen
Gegenständen, Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.
Graffitis,
Plakatieren sowie Vandalismus werden zur Anzeige gebracht.
Das Befahren des
Geländes mit Kraftfahrzeugen ist nur mit Erlaubnis des Bürgermeisters
gestattet.
Der Bürgermeister
kann das Hausrecht an Dritte übertragen.
Hunde sind an der
Leine zu führen. Die Hinterlassenschaften sind eigenständig zu entsorgen.
Im Gefahrenfall
(Brand, Unfall, Gewaltausschreitung...) umgehend informieren:
Feuerwehr 112
Polizei 110
Rettungsdienst
112
Es gilt, Ruhe zu
bewahren, als erstes immer die eigene Sicherheit zu beachten, erste Hilfe zu
leisten.
Bei Verstoß gegen
diese Ordnung wird ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot ausgesprochen.
Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Es gilt, die
allgemein geltende(n) Nachtruhe/Ruhezeiten zu gewährleisten. Ausnahmen
genehmigt der Bürgermeister.
Bentwisch,
______(Datum)_____
--------------------------
Andreas Krüger
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Aus gegebenem Anlass soll eine Platzordnung für die öffentlichen
Spielplätze der Gemeinde Bentwisch erarbeitet werden, damit die Benutzung
geregelt und bei Zuwiderhandlungen
geahndet werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung ist das Aufstellen der
Platzordnung eine gute Maßnahme, damit bei Zuwiderhandlungen geahndet werden
kann.
Nach Rücksprache mit einer Firma liegen die
Kosten pro Schild bei ca. 150,00 €. Es gibt 7 öffentliche Spielplätze in der
Gemeinde:
- "B-Plan Hof Dik,
Volkenshagen"
- "Am Sportplatz, Klein Kussewitz"
- "An der Haferkoppel, Groß
Kussewitz"
- Spielplatz "Harmstorf"
- Spielplatz "Goorstorf"
- Spielplatz "Albertsdorf"
- Mehrgenerationen - Spielplatz "Am
Sportforum Bentwisch"
der Mehrgenerationenspielplatz hat 2 Zugänge.
Es werden daher 8 Schilder benötigt zu einer
Gesamtsumme i. H. v. ca. 1.200,00 €.
Der Spielplatz „Auf dem Schulhof“ neben dem Hort ist nicht öffentlich und wird von der Platzordnung nicht erfasst.
Finanzierung:
Es sind keine finanziellen Mittel im Haushalt
2022 der Gemeinde Bentwisch eingeplant. Die Mittel i. H. v. ca. 1.200,00 €
müssen im Nachtragshaushalt 2022 eingestellt werden.
Stellungnahme der Gemeindevertretung Bentwisch vom 05.05.2022:
Die Beschlussvorlage wurde auf der Sitzung der
Gemeindevertretung Bentwisch am 05.05.2022 behandelt und mit 11 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimme und 0-Stimmenenthaltungen zurückgestellt sowie in den Ausschuss für
Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch verwiesen.
Stellungnahme des
Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 17.05.2022:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt
der Gemeindevertretung Bentwisch mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0-Stimmenenthaltungen, die anliegende Platzordnung für den öffentlichen Mehrgenerationenspielplatz in der Gemeinde
Bentwisch.
Hierzu wird 1 Schild gemäß geltender Vergabevorschriften angeschafft.
Die erforderlichen finanziellen Mittel werden im
Nachtragshaushalt in Höhe von
150,00 € veranschlagt.
Platzordnung
Gemeinde Bentwisch
Diese
Platzordnung gilt auf den gesamten öffentlichen Flächen im Bereich der
Spielplätze der Gemeinde Bentwisch (nachfolgend als "Gelände"
bezeichnet).
Die Bezeichnung
"Besucher" bezieht sich auf alle Besucher (weiblich/männlich/divers).
Das Gelände darf
nur in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 betreten und benutzt werden.
Das Betreten des
Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Es wird darauf
hingewiesen, dass es sich teilweise um einen naturbelassenen Bereich handelt.
Auf Unebenheiten im Boden und unterschiedliche Beleuchtungsverhältnisse muss
jeder Besucher selbst achten.
Jeder Besucher
erklärt sich mit Betreten des Geländes mit der Platzordnung einverstanden.
Abfälle sind in
den entsprechenden Behältern zu entsorgen.
Der Missbrauch
von Alkohol und Drogen, sowie das Mitbringen und Benutzen von pyrotechnischen
Gegenständen, Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.
Graffitis,
Plakatieren sowie Vandalismus werden zur Anzeige gebracht.
Das Befahren des
Geländes mit Kraftfahrzeugen ist nur mit Erlaubnis des Bürgermeisters
gestattet.
Der Bürgermeister
kann das Hausrecht an Dritte übertragen.
Hunde sind an der
Leine zu führen. Die Hinterlassenschaften sind eigenständig zu entsorgen.
Im Gefahrenfall
(Brand, Unfall, Gewaltausschreitung...) umgehend informieren:
Feuerwehr 112
Polizei 110
Rettungsdienst
112
Es gilt, Ruhe zu
bewahren, als erstes immer die eigene Sicherheit zu beachten, erste Hilfe zu
leisten.
Bei Verstoß gegen
diese Ordnung wird ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot ausgesprochen.
Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Es gilt, die
allgemein geltende(n) Nachtruhe/Ruhezeiten zu gewährleisten. Ausnahmen
genehmigt der Bürgermeister.
Bentwisch,
______(Datum)_____
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Andreas Krüger
Bürgermeister