Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch bzgl. der Zweckänderung von finanziellen Mitteln
Vorlage
VBE/2972/2022/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Sperrvermerk für die finanziellen Mittel in Höhe von 10.000 Euro im Produktkonto 01.21100-5231300/7231300 - Unterhaltung Grundschule für die Leistung „Einbau von zwei Dachfenster bzw. Lichtbänder für den Klassenraum 9“ aufzuheben. 

 

Die finanziellen Mittel werden zweckgeändert und für die Baumaßnahme „Umbau eines Klassenraumes in zwei Förderräume“ zur Verfügung gestellt.

 

Die Variante …. ist durchzuführen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Ab dem neuen Schuljahr 2022/23 wird die Grundschule Bentwisch erweitert durch das ehemalige Hortgebäude. Im Grundschulgebäude sind bauliche Maßnahmen in den Sommerferien durchzuführen, um weitere räumliche Kapazitäten zu schaffen. Insbesondere sollen aus einem Klassenraum zwei Förderräume entstehen, damit die Grundschüler zielgerichtet gefördert werden können.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat mehrere Aspekte geprüft, wie die Umsetzung der Maßnahme erfolgen könnte:

 

1. Variante:

Eine einflüglige Faltwandanlage bis zu 10m Länge könnte eingebaut werden. Die Kosten belaufen sich auf mindestens 12.000 Euro nur für die Anlage inkl. Montage. Bzgl. des Schallschutzes einer Faltwandanlage liegt dieser bei maximal 33 Dezibel. Bei normaler Sprache in 1 m Abstand wird bereits ein Wert von 60 Dezibel erreicht. Bei diesen Bedingungen ist dies nicht möglich, in den zwei neuen Räumen Förderunterricht durchzuführen.

 

2. Variante:

Der jetzige Klassenraum könnte durch den Einbau einer Trockenbauwand geteilt werden.

Ein Ständerwerk doppelt beplankt mit Dämmstoff würde den gleichen Effekt erzielen wie eine Faltwandanlage. Die Kosten für die Errichtung einer Wand in Trockenbauweise würde ca. 6.500 Euro brutto betragen.

 

Die Verwaltung empfiehlt die 2. Variante umzusetzen, da diese zweckmäßiger und von den Kosten her günstiger als die Montage einer Faltwandanlage ist. Aufgrund der Wertgrenzen kann eine Freihändige Vergabe durchgeführt werden, um diese Leistung vergeben zu können.

 

Durch beide Varianten haben wir keine Verbesserung der Trittschalldämmung, da der Estrich durchgängig bleiben muss, da dort eine Fußbodenheizung verlegt ist. Diese ist nur durch einen hohen finanziellen Aufwand neu zu verlegen.

Ebenfalls wäre zu bedenken, dass bei beiden Varianten die Elektrik in dem jetzigen Klassenraum aufgeteilt werden muss. Die Kosten für diese Leistung betragen ca. 2.500 Euro brutto.

In den zwei neuen Förderräumen müssten nach Fertigstellung der o.g. Maßnahmen noch Schönheitsreparaturen wie z.B. Malerarbeiten und Bauendreinigung durchgeführt werden.

Insgesamt ist bei der 2. Variante mit Kosten in Höhe von ca. 10.000 Euro brutto zu rechnen.

 


Finanzierung:

Im Haushalt der Gemeinde Bentwisch wurden für die o.g. baulichen Maßnahmen keine finanziellen Mittel eingestellt. Bevor mit der Baumaßnahme begonnen werden kann, ist die Finanzierung zu sichern.

 

Im Produktkonto 01.21100-5231300/7231300 - Unterhaltung Grundschule – sind finanzielle Mittel in Höhe von 10.000 Euro für zwei Dachfenster bzw. Lichtbänder für den Klassenraum 9 mit Sperrvermerk hinterlegt. Diese Gelder könnten genutzt werden, um die Umbaumaßnahme zur Trennung des Klassenraumes durchzuführen. Die Priorität für die Aufteilung in zwei Förderräume ist höher als der Einbau von zwei Dachfenstern.

 

Die finanziellen Mittel in Höhe von 10.000 Euro müssten zweckgeändert und der Sperrvermerk von der Gemeindevertretung aufgehoben werden. Die Finanzierung wäre somit gegeben.