Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Sperrvermerk für die finanziellen Mittel in Höhe von 10.000 Euro im
Produktkonto 01.21100-5231300/7231300 - Unterhaltung Grundschule für die
Leistung „Einbau von zwei Dachfenster bzw. Lichtbänder für den Klassenraum 9“
aufzuheben.
Die finanziellen Mittel werden zweckgeändert
und für die Baumaßnahme „Umbau eines Klassenraumes in zwei Förderräume“ zur Verfügung
gestellt.
Die Variante …. ist durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Ab dem neuen Schuljahr 2022/23 wird die Grundschule Bentwisch erweitert
durch das ehemalige Hortgebäude. Im Grundschulgebäude sind bauliche Maßnahmen
in den Sommerferien durchzuführen, um weitere räumliche Kapazitäten zu
schaffen. Insbesondere sollen aus einem Klassenraum zwei Förderräume entstehen,
damit die Grundschüler zielgerichtet gefördert werden können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat mehrere Aspekte geprüft, wie
die Umsetzung der Maßnahme erfolgen könnte:
1. Variante:
Eine einflüglige Faltwandanlage bis zu 10m
Länge könnte eingebaut werden. Die Kosten belaufen sich auf mindestens 12.000
Euro nur für die Anlage inkl. Montage. Bzgl. des Schallschutzes einer
Faltwandanlage liegt dieser bei maximal 33 Dezibel. Bei normaler Sprache in 1 m
Abstand wird bereits ein Wert von 60 Dezibel erreicht. Bei diesen Bedingungen
ist dies nicht möglich, in den zwei neuen Räumen Förderunterricht
durchzuführen.
2. Variante:
Der jetzige Klassenraum könnte durch den Einbau
einer Trockenbauwand geteilt werden.
Ein Ständerwerk doppelt beplankt mit Dämmstoff
würde den gleichen Effekt erzielen wie eine Faltwandanlage. Die Kosten für die
Errichtung einer Wand in Trockenbauweise würde ca. 6.500 Euro brutto betragen.
Die Verwaltung empfiehlt die 2. Variante umzusetzen,
da diese zweckmäßiger und von den Kosten her günstiger als die Montage einer
Faltwandanlage ist. Aufgrund der Wertgrenzen kann eine Freihändige Vergabe
durchgeführt werden, um diese Leistung vergeben zu können.
Durch beide Varianten haben wir keine
Verbesserung der Trittschalldämmung, da der Estrich durchgängig bleiben muss,
da dort eine Fußbodenheizung verlegt ist. Diese ist nur durch einen hohen
finanziellen Aufwand neu zu verlegen.
Ebenfalls wäre zu bedenken, dass bei beiden
Varianten die Elektrik in dem jetzigen Klassenraum aufgeteilt werden muss. Die
Kosten für diese Leistung betragen ca. 2.500 Euro brutto.
In den zwei neuen Förderräumen müssten nach
Fertigstellung der o.g. Maßnahmen noch Schönheitsreparaturen wie z.B.
Malerarbeiten und Bauendreinigung durchgeführt werden.
Insgesamt ist bei der 2. Variante mit Kosten in
Höhe von ca. 10.000 Euro brutto zu rechnen.
Finanzierung:
Im Haushalt der Gemeinde Bentwisch wurden für
die o.g. baulichen
Maßnahmen keine finanziellen Mittel
eingestellt. Bevor mit der Baumaßnahme begonnen werden kann, ist die
Finanzierung zu sichern.
Im Produktkonto 01.21100-5231300/7231300 -
Unterhaltung Grundschule – sind finanzielle Mittel in Höhe von 10.000 Euro für
zwei Dachfenster bzw. Lichtbänder für den Klassenraum 9 mit Sperrvermerk
hinterlegt. Diese Gelder könnten genutzt werden, um die Umbaumaßnahme zur
Trennung des Klassenraumes durchzuführen. Die Priorität für die Aufteilung in
zwei Förderräume ist höher als der Einbau von zwei Dachfenstern.
Die finanziellen Mittel in Höhe von 10.000 Euro
müssten zweckgeändert und der Sperrvermerk von der Gemeindevertretung
aufgehoben werden. Die Finanzierung wäre somit gegeben.